Die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien bekennt sich zu den Grundsätzen der Redlichkeit, Qualität und Verantwortung im wissenschaftlichen und künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb sowie in der Entwicklung und Erschließung der Künste.

Zur Sicherstellung der Integrität hat die MUK zwei Ombudspersonen bestellt. Die strukturelle und organisatorische Implementierung sowie die personelle Besetzung der Ombudsstellen erfolgt durch das Rektorat nach Stellungnahme des Senats.  

Die Ombudspersonen fungieren als zentrale Anlaufstelle für Personen, die mögliche Verstöße gegen die Integrität im wissenschaftlichen oder künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb melden möchten, sowie für Personen, die sich einem entsprechenden Verdacht ausgesetzt sehen. Die Ombudspersonen sind primär beratend und vermittelnd tätig, können jedoch zur endgültigen Klärung weitere Schritte einleiten. Sie sind zur Neutralität und Verschwiegenheit verpflichtet und üben ihre Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei aus.

 

Ombudsperson zur Sicherstellung der Integrität im wissenschaftlichen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb

Die MUK ist Mitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) und orientiert sich an deren Richtlinien sowie den nationalen und internationalen Standards Guter Wissenschaftlicher Praxis (GWP). Diese umfassen insbesondere Redlichkeit, Sorgfalt, Transparenz, die Achtung des geistigen Eigentums sowie verantwortungsvolles Handeln in Lehre und Forschung.

Aufgabenbereich

  • Anlaufstelle für Personen, 
     die Hinweise auf eventuelle Verstöße gegen die wissenschaftliche Integrität von Universitätsangerhören geben möchten sowie für 
     Angehörige der MUK, die solcher Verstöße beschuldigt werden
  • Beratung und Vermittlung zwischen Konfliktparteien
  • ggf. Einleitung eines kommissionellen Verfahrens zur endgültigen Klärung 
  • Fortbildungs- und Schulungsangebote für Mitarbeiter*innen im Bereich der wissenschaftlichen Integrität
  • Verwaltung von Plagiats- und KI-Detektoren sowie Mitarbeiter*innenschulungen für die Nutzung
  • Repräsentation der MUK bei Vernetzung und Austausch mit externen Stellen und Netzwerken hinsichtlich der wissenschaftlichen Integrität


Die Ombudsperson bietet keine wissenschaftliche Beratung zu Stil-, Methoden- oder Zitationsfragen für Studierende. Dies liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Leitung des Wissenschaftlichen Kolloquiums bzw. kann die studentische Schreiberatung dafür in Anspruch genommen werden.

Kontakt
Jan Giffhorn, j.giffhorn@muk.ac.at 

 

Aufgabenbereich der Ombudsperson zur Sicherstellung der Integrität im künstlerischen Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb

Dem spezifischen Profil der MUK als Kunstuniversität sowie den besonderen Anforderungen der künstlerischen Praxis und der Entwicklung und Erschließung der Künste wird Rechnung getragen. Das impliziert auch anzuerkennen, dass Formen scheinbaren künstlerischen Fehlverhaltens unter Umständen legitime künstlerische Mittel sein können und dass künstlerisches Fehlverhalten entsprechend nicht gleichermaßen kategorisiert und verallgemeinert werden kann wie wissenschaftliches Fehlverhalten. Vor diesem Hintergrund steht die Förderung eines kritischen Diskurses im Studien-, Lehr- und Forschungsbetrieb im Vordergrund. Die Abklärung künstlerischen Fehlverhaltens berücksichtigt die verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Kunst.

Kontakt
N. N.