Gemäß §13 der Satzung der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien können sich Studierende je nach Anlassfall und mit Vorlage eines entsprechenden Nachweises maximal zwei Semester beurlauben lassen.
Während der Beurlaubung bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Urlaubssemester werden nicht in die Studienzeit eingerechnet. Während der Beurlaubung ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, die Ablegung von Prüfungen sowie die Einreichung und Beurteilung von Abschlussarbeiten nicht zulässig.
Das Formular „Antrag auf Studienurlaub“ findet sich als Download auf der Website des Studienreferats oder direkt im Studienreferat. Das Formular ist korrekt ausgefüllt mit entsprechenden Nachweisen im Studienreferat einzureichen.
Der Antrag ist bis spätestens Ende der allgemeinen Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters einzureichen!
Dem Antrag sind Nachweise über die Beurlaubungsgründe beizulegen. Gängige Beurlaubungsgründe sind zum Beispiel:
- Ableistung eines Präsenz- oder Zivildienstes (Einberufungsbescheid ist vorzulegen)
- Lang andauernde Krankheit (ärztliche Bestätigung ist vorzulegen)
- Facheinschlägige außeruniversitäre Tätigkeit (entsprechender Dienstvertrag ist vorzulegen)
Der jeweilige ZkF-Lehrende sowie die Studiengangsleitung sind vor Antragstellung über den Urlaubsantrag zu informieren!