Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn
- Studierende sich vom Studium abmelden
- Studierende die Meldung der Fortsetzung des Studiums in der dafür vorgesehenen Frist unterlassen, ohne beurlaubt zu sein
- Eine Fortsetzung des Studiums laut Satzung der Musik und Kunst Privatuniversität §12 Abs. 2 nicht zulässig ist (Disziplinäre Verstöße, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, etc.)
- Studierende bei einer laut Studienplan vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten zulässigen Wiederholung negativ beurteilt wurden
- Der Aufnahmevertrag aufgelöst wurde
- Der Studienbeitrag nicht fristgerecht einbezahlt wurde
Bei Erlöschen der Zulassung wird der betroffenen Person eine entsprechende Bestätigung seitens der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien ausgestellt.
Die Zulassung erlischt in jedem Fall, wenn das Studium durch die positive Beurteilung der letzten vorgeschriebenen Prüfung abgeschlossen wurde.