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Erlöschen der Zulassung

Die Zulassung zu einem Studium erlischt, wenn

  • Studierende sich vom Studium abmelden
  • Studierende die Meldung der Fortsetzung des Studiums in der dafür vorgesehenen Frist unterlassen, ohne beurlaubt zu sein
  • Eine Fortsetzung des Studiums laut Satzung der Musik und Kunst Privatuniversität §12 Abs. 2 nicht zulässig ist (Disziplinäre Verstöße, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, etc.)
  • Studierende bei einer laut Studienplan vorgeschriebenen Prüfung auch bei der letzten zulässigen Wiederholung negativ beurteilt wurden
  • Der Aufnahmevertrag aufgelöst wurde
  • Der Studienbeitrag nicht fristgerecht einbezahlt wurde


Bei Erlöschen der Zulassung wird der betroffenen Person eine entsprechende Bestätigung seitens der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien ausgestellt.

Die Zulassung erlischt in jedem Fall, wenn das Studium durch die positive Beurteilung der letzten vorgeschriebenen Prüfung abgeschlossen wurde.

Satzung der MUK
 

Kontakt:

Studienreferat
studieninfo@muk.ac.at
01 512 77 47 200


DIE MUK

Die MUK versteht sich als progressive Musik- und Kunstuniversität, die in den Bereichen Musik, Tanz, Schauspiel und Gesang kulturelle Werte schafft. Die MUK ist die einzige Universität im Eigentum der Stadt Wien und vereint hier den international besten Nachwuchs und herausragende Lehrende.
 

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Österreich

 

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