Zulassungsverfahren

1. Die Voraussetzungen für die Zulassung für das künstlerisch-wissenschaftliche Doktoratsstudium sind:

a) der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden künstlerischen oder wissenschaftlichen Diplom- oder Masterstudiums oder eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten postsekundären bzw. tertiären Bildungseinrichtung. Im Falle eines wissenschaftlichen Abschlusses müssen künstlerische Erfahrungen nachgewiesen werden.

b) die positive Absolvierung der kommissionellen Zulassungsprüfung in allen ihren Teilen.

c) die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.


2. Die Zulassung zum Studium erfolgt auf Grundlage eines qualitativen Auswahlverfahrens, das in Form einer Zulassungsprüfung von dem zuständigen Promotionsausschuss mit dem*der Bewerber*in durchgeführt wird.

Dieses Auswahlverfahren dient der Überprüfung der Eignung der Kandidat*innen für die besonderen Anforderungen des künstlerisch-wissenschaftlichen Doktoratsstudiums. Berücksichtigt werden dabei die Vorkenntnisse und das künstlerisch-wissenschaftliche Potential des*der Bewerbers*in sowie die Qualität des geplanten Forschungsvorhabens nach Kriterien der Innovation der Fragestellung, der Klarheit der Methode, der Durchführbarkeit sowie der Verortung in dem für die jeweilige Fragestellung relevanten Forschungsdiskurs.

Der*die Studienwerber*in muss dazu folgende Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache einreichen:

a) aussagekräftiges Konzept zum vorgesehen Forschungsprojekt (Thema,
Forschungsfragen, Methoden, Literatur) mit maximal 10 Seiten

b) Motivationsschreiben

c) Lebenslauf

d) künstlerisches Portfolio

e) Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten/Erfahrungen im Bereich Artistic Research (eine A4-Seite)

f) schriftliche Betreuungszusagen (Betreuungsvereinbarung) des*der wissenschaftlichen Betreuers*in und des*der künstlerischen Betreuers*in (zumindest eine der beiden Betreuer*innen muss aus dem Betreuer*innen-Pool der MUK sein; externe Betreuer*innen müssen über eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Qualifikation verfügen)

g) Exemplar der Masterarbeit bzw. adäquate aktuelle Publikationen (Publikationsliste)

h) Abschlusszeugnisse (Masterabschluss bzw. äquivalenter Abschluss)


3. Zulassungsverfahren:

a) Auf Basis der eingereichten Unterlagen entscheidet der Promotionsausschuss, ob der*die Bewerber*in zu einer kommissionellen Zulassungsprüfung eingeladen wird.

b) Bei der kommissionellen Zulassungsprüfung muss der*die Bewerber*in das Konzept des Forschungsprojekts präsentieren (maximal 20 Minuten). Im Anschluss daran erfolgt ein Gespräch des Promotionsausschusses mit dem*der Bewerber*in (maximal 40 Minuten).

c) Der Promotionsausschuss entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen, der eingeholten Stellungnahmen der Betreuer*innen sowie der kommissionellen Zulassungsprüfung mit einfacher Mehrheit über die Erfüllung der Zulassungsanforderungen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der*die Vorsitzende des Promotionsausschusses.

d) Der Promotionsausschuss kann die Zulassung zum Studium mit der Auflage verbinden, einzelne über den Studienplan hinausgehende Leistungen (z. B. Prüfungen, Lehrveranstaltungen), die im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt stehen, zu absolvieren.