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Seit dem Sommersemester 2019 bietet die MUK ordentlichen Studierenden die Möglichkeit, ein gefördertes Auslandspraktikum in einem Unternehmen, einem Forschungsinstitut, einer Organisation oder einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Rahmen des Erasmus+ Programmes zu absolvieren. Hierzu gibt es zwei Varianten:
Studierendenpraktikum während des Studiums
Graduiertenpraktikum für angehende Absolvent*innen
Ordentlich Studierende der MUK können in jedem Studienzyklus (d.h. Bachelor und Master) ein oder mehrere freiwillige Studierendenpraktika innerhalb des Erasmus+ Programmes absolvieren. Es wird empfohlen, ein Studierendenpraktikum nicht vor dem dritten Semester durchzuführen.
1. Praktikumsstelle suchen: Studierende suchen sich selbständig einen Praktikumsplatz. Förderfähige Institutionen können alle Organisationen im öffentlichen/privaten Bereich unabhängig von Größe, Rechtsform oder Geschäftsbereich sein, die unternehmerisch in den Programmländern tätig sind und deren fachliche Ausrichtung einen nachweisbaren Bezug zum Studium hat. Ausgeschlossen sind: Einrichtungen der EU, Organisationen, die EU-Programme verwalten, EU-Abgeordnete oder Privatpersonen. Das Praktikum muss ein Vollzeitpraktikum (in Schulen im Ausmaß einer vollen Lehrverpflichtung) sein und kann nicht an mehreren Institutionen gleichzeitig stattfinden. Bei Unklarheiten bitte die Nationalagentur kontaktieren. Ob es sich um eine passende Praktikumsstelle handelt, muss zudem von dem*der Institutssleiter*in auf dem Bewerbungsformular bestätigt werden.
2. Programmländer: 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Vereinigtes Königreich, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Mobilitäten in das Herkunftsland sind grundsätzlich möglich, haben jedoch niedrigste Priorität. Ausgeschlossen sind Aufenthalte in jenem Land, in dem Studierende sich gewöhnlich aufhalten. Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt im benachbarten Ausland haben und lediglich zu Studienzwecken nach Österreich kommen (Grenzgänger*innen), können nicht für einen Erasmus+ Aufenthalt im betreffenden Wohnsitzland gefördert werden.
3. Aufenthaltsdauer: mindestens 2 ganze Monate bis maximal 12 Monate. Achtung: Anspruchsdauer verringert sich, wenn bereits ein Studierendenaufenthalt im Studienzyklus stattgefunden hat.
4. Antragstellung: mindestens 2 Monate VOR Praktikumsbeginn. Erforderliche Unterlagen:
• Bewerbungsformular
• Learning Agreement for Traineeship
• Zusage über Praktikumsplatz von Praktikumsgeber
5. Learning Agreement for Traineeship: Gemeinsam mit der Institutssleitung werden die Inhalte des Praktikums (die zu erwerbenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen) im Learning Agreement festgelegt. Danach muss es von Ihnen, dem*der Institutsleiter*in, dem*der Erasmus-Koordinator*in der MUK sowie dem*der Praktikumsgeber*in unterschrieben und gestempelt werden. Im Learning Agreement wird ebenfalls festgelegt, für welche Lehrveranstaltlngen (freie Wahlfächer) und in welchem ECTS-Ausmaß (min. 3 ECTS pro Monat) das Praktikum angerechnet wird.
6. Anrechnung des Praktikums: Pro Monat können 3 ECTS als freie Wahlfächer angerechnet werden. Eine Anrechnung als Pflichtlehrveranstaltung ist nicht möglich! Auf Wunsch wird das Studierendenpraktikum auch im Diploma Supplement angedruckt – besprechen Sie dies bitte bei der Anrechnung nach dem Praktikum mit dem Studiendirektor. Als Nachweis zur Anrechnung dient das Traineeship Certificate (= Praktikumszeugnis), welches Sie von dem*der Praktikumsgeber*in erhalten.
7. Zuschuss: die finanzielle Förderung von Erasmus+ Praktika orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in den Zielländern (620,-- bis 670,-- EUR pro Monat). Sollten Sie Beihilfen beziehen, klären Sie bitte Ihren Anspruch mit den jeweiligen Behörden.
8. Studienbeitrag: In dem Semester, in welchem das Praktikum absolviert wird, muss kein Studienbeitrag bezahlt werden. Der ÖH-Beitrag ist jedenfalls zu entrichten.
9. Versicherungsschutz: Erasmus+ beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Unfall- und Haftpflichtversicherung müssen von Studierenden gemacht werden! Klären Sie in erster Linie mit dem Praktikumsgeber den Versicherungsschutz ab. Informieren Sie sich weiters bei Ihre(n) Versicherung(en) über Ihren Versicherungsschutz während Ihres Auslandsaufenthaltes. Hilfestellungen zur Versicherung kann auch die ÖH geben. Manchmal bieten auch zB Kreditkarten einen Versicherungsschutz.
10. Sprachkenntnisse: Im Rahmen von Erasmus+ muss ein verpflichtendes Sprachassessment zur Feststellung der Sprachkenntnisse vor und nach dem Auslandsaufenthalt durchgeführt werden. Bei geringen Kenntnissen ist zudem ein online Sprachkurs zu absolvieren (OLS). Grundsätzlich ist eine Beherrschung der Landessprache auf Sprachniveau B1 (CEF) empfehlenswert.
Kontakt:
Mag. Gabriele Fieder
g.fieder@muk.ac.at — +43 1 512 77 47 211
Für angehende Absolvent*innen eines ordentlichen Studiums an der MUK gibt es die Möglichkeit, ein gefördertes Graduiertenpraktikum innerhalb des Erasmus+ Programmes zu machen:
1. Praktikumsstelle suchen: Studierende suchen sich selbständig einen Praktikumsplatz. Förderfähige Institutionen können alle Organisationen im öffentlichen/privaten Bereich unabhängig von Größe, Rechtsform oder Geschäftsbereich sein, die unternehmerisch in den Programmländern tätig sind und deren fachliche Ausrichtung einen nachweisbaren Bezug zum Studium hat. Ausgeschlossen sind: Einrichtungen der EU, Organisationen, die EU-Programme verwalten, EU-Abgeordnete oder Privatpersonen. Das Praktikum muss ein Vollzeitpraktikum (in Schulen im Ausmaß einer vollen Lehrverpflichtung) sein und kann nicht an mehreren Institutionen gleichzeitig stattfinden. Bei Unklarheiten bitte die Nationalagentur kontaktieren. Ob es sich um eine passende Praktikumsstelle handelt, muss zudem von dem*der Institutsleiter*in auf dem Bewerbungsformular bestätigt werden.
2. Programmländer: 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein, Vereinigtes Königreich, die Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Mobilitäten in das Herkunftsland sind grundsätzlich möglich, haben jedoch niedrigste Priorität. Ausgeschlossen sind Aufenthalte in jenem Land, in dem Studierende sich gewöhnlich aufhalten. Studierende, die ihren Lebensmittelpunkt im benachbarten Ausland haben und lediglich zu Studienzwecken nach Österreich kommen (Grenzgänger*innen), können nicht für einen Erasmus+ Aufenthalt im betreffenden Wohnsitzland gefördert werden.
3. Aufenthaltsdauer: mindestens 2 ganze Monate bis maximal 12 Monate. Das Praktikum muss innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss beendet werden. Achtung: Anspruchsdauer verringert sich, wenn bereits ein Studierendenaufenthalt im Studienzyklus stattgefunden hat.
4. Antragstellung mindestens 2 Monate VOR geplantem Studienabschluss. Wichtig: Abschlussdatum ist das Datum der letzterbrachten Studienleistung! Erforderliche Unterlagen:
5. Abschluss des Studiums: Das Studium muss vor Praktikumsbeginn abgeschlossen sein. Wichtig: Sie dürfen an keiner Hochschule inskribiert sein, wenn Sie das Praktikum beginnen. Aus diesem Grund fallen auch keine Studiengebühren mehr an.
6. Learning Agreement for Traineeship: Gemeinsam mit der Institutsleitung werden die Inhalte des Praktikums (die zu erwerbenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen) im Learning Agreement festgelegt. Danach muss es von Ihnen, dem*der Institutsleiter*in, dem*der Erasmus-Koordinator*in der MUK sowie dem*der Praktikumsgeber*in unterschrieben und gestempelt werden.
7. Zuschuss: die finanzielle Förderung von Erasmus+ Praktika orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenserhaltungskosten in den Zielländern (620,-- bis 670,-- EUR pro Monat) Sollten Sie Beihilfen beziehen, klären Sie bitte Ihren Anspruch mit den jeweiligen Behörden.
8. Versicherungsschutz: Erasmus+ beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Unfall- und Haftpflichtversicherung müssen von Studierenden gemacht werden! Klären Sie in erster Linie mit Ihrer Praktikumsstellen den Versicherungsschutz ab. Informieren Sie sich weiters bei Ihre(n) Versicherung(en) über Ihren Versicherungsschutz während Ihres Auslandsaufenthaltes. Hilfestellungen zur Versicherung kann auch die ÖH geben. Manchmal bieten auch z. B. Kreditkarten einen Versicherungsschutz.
9. Sprachkenntnisse: Im Rahmen von Erasmus+ muss ein verpflichtendes Sprachassessment zur Feststellung der Sprachkenntnisse vor und nach dem Auslandsaufenthalt durchgeführt werden. Bei geringen Kenntnissen ist zudem ein online Sprachkurs zu absolvieren (OLS). Grundsätzlich ist eine Beherrschung der Landessprache auf Sprachniveau B1 (CEF) empfehlenswert.
Kontakt:
Mag. Gabriele Fieder
g.fieder@muk.ac.at — +43 1 512 77 47 211