Informationen für externe Betreuer*innen

Doktorand*innen sind die für die Auswahl ihrer Betreuer*innen selbst verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, als eine der beiden Betreuer*innen (künstlerisch oder wissenschaftlich) eine Person außerhalb der MUK anzufragen. Der*die angefragte Betreuer*in verschriftlicht seine*ihre Einwilligung in Form einer Betreuungszusage mit dem Formular Betreuungsvereinbarung. Für den Auswahlprozess durch den Promotionsausschuss erstellen die angefragten Betreuer*innen zudem Stellungnahmen, die direkt an den*die Leiter*in des Doktoratsstudiums ergehen. Die effektive Bestellung eines*einer externen Betreuers*in erfolgt durch den*die Vizerektor*in für Forschung auf Basis des Vorschlags des*der jeweiligen Doktorand*in lt. der eingereichten Betreuungsvereinbarung. Der Bestellung geht ein qualitätssicherndes Gespräch mit der Doktoratsleitung voraus, das der Klärung der zu erwartenden Aufgaben dient. Externe Betreuer*innen müssen denselben Qualifikationskriterien entsprechen wie interne Betreuer*innen. Das heißt, sie müssen:

  • über eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Qualifikation verfügen
  • über substanzielle Forschungserfahrung verfügen (Publikationen, Vortragstätigkeit, Drittmittel etc.)
  • über eine ausgewiesene Expertise in dem Forschungsbereich verfügen, in dem die angestrebte Dissertation zu verorten ist



Externe Betreuer*innen unterzeichnen die für das Doktorat vorgesehene Formular Betreuungsvereinbarung Die Betreuung durch externe Betreuer*innen kann in Präsenz, per Telefon oder online stattfinden, eine verbindliche Absprache hat hierzu zwischen dem*der Doktoranden*in und dem*der Betreuer*in zu erfolgen. Die Doktorand*innen werden von dem Doktoratsprogramm der MUK dazu angehalten, regelmäßig den Kontakt zu externen Betreuer*innen zu suchen und entsprechende Materialien zum Anhören/Sehen/Lesen zur Verfügung zu stellen.

Die externen Betreuer*innen sind darüber hinaus willkommen, am Kolloquium, das jedes zweite Semester blockweise stattfindet, entweder in Präsenz oder online teilzunehmen. Es wird erwartet, dass externe Betreuer*innen während der dreijährigen Regelstudienzeit zumindest bei einer Präsentation des*der von ihnen betreuten Doktoranden*in jedenfalls teilnehmen. Hierfür übernimmt die MUK falls nötig Reise- und Übernachtungskosten. Darüber hinaus wird von den Doktorand*innen erwartet, das Erasmus-Programm zwecks Einzelbetreuung (Privatissimum) an der Institution ihrer externen Betreuer*in bzw. für die Teilnahme am Kolloquium ihres*r externen Betreuers*Betreuerin zu nutzen. Für das abschließende Rigorosum, an dem beide Betreuer*innen verpflichtend teilnehmen, übernimmt die MUK erneut Reise- und Übernachtungskosten.