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Informationen für externe Betreuer*innen

Doktorand*innen sind die für die Auswahl ihrer Betreuer*innen selbst verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit, als eine der beiden Betreuer*innen (künstlerisch oder wissenschaftlich) eine Person außerhalb der MUK anzufragen. Der*die angefragte Betreuer*in verschriftlicht seine*ihre Einwilligung in Form einer Betreuungszusage mit dem Formular Betreuungsvereinbarung. Für den Auswahlprozess durch den Promotionsausschuss erstellen die angefragten Betreuer*innen zudem Stellungnahmen, die direkt an den*die Leiter*in des Doktoratsstudiums ergehen. Die effektive Bestellung eines*einer externen Betreuers*in erfolgt durch den*die Vizerektor*in für Forschung auf Basis des Vorschlags des*der jeweiligen Doktorand*in lt. der eingereichten Betreuungsvereinbarung. Der Bestellung geht ein qualitätssicherndes Gespräch mit der Doktoratsleitung voraus, das der Klärung der zu erwartenden Aufgaben dient. Externe Betreuer*innen müssen denselben Qualifikationskriterien entsprechen wie interne Betreuer*innen. Das heißt, sie müssen:

  • über eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Qualifikation verfügen
  • über substanzielle Forschungserfahrung verfügen (Publikationen, Vortragstätigkeit, Drittmittel etc.)
  • über eine ausgewiesene Expertise in dem Forschungsbereich verfügen, in dem die angestrebte Dissertation zu verorten ist



Externe Betreuer*innen unterzeichnen die für das Doktorat vorgesehene Formular Betreuungsvereinbarung Die Betreuung durch externe Betreuer*innen kann in Präsenz, per Telefon oder online stattfinden, eine verbindliche Absprache hat hierzu zwischen dem*der Doktoranden*in und dem*der Betreuer*in zu erfolgen. Die Doktorand*innen werden von dem Doktoratsprogramm der MUK dazu angehalten, regelmäßig den Kontakt zu externen Betreuer*innen zu suchen und entsprechende Materialien zum Anhören/Sehen/Lesen zur Verfügung zu stellen.

Die externen Betreuer*innen sind darüber hinaus willkommen, am Kolloquium, das jedes zweite Semester blockweise stattfindet, entweder in Präsenz oder online teilzunehmen. Es wird erwartet, dass externe Betreuer*innen während der dreijährigen Regelstudienzeit zumindest bei einer Präsentation des*der von ihnen betreuten Doktoranden*in jedenfalls teilnehmen. Hierfür übernimmt die MUK falls nötig Reise- und Übernachtungskosten. Darüber hinaus wird von den Doktorand*innen erwartet, das Erasmus-Programm zwecks Einzelbetreuung (Privatissimum) an der Institution ihrer externen Betreuer*in bzw. für die Teilnahme am Kolloquium ihres*r externen Betreuers*Betreuerin zu nutzen. Für das abschließende Rigorosum, an dem beide Betreuer*innen verpflichtend teilnehmen, übernimmt die MUK erneut Reise- und Übernachtungskosten.


DIE MUK

Die MUK versteht sich als progressive Musik- und Kunstuniversität, die in den Bereichen Musik, Tanz, Schauspiel und Gesang kulturelle Werte schafft. Die MUK ist die einzige Universität im Eigentum der Stadt Wien und vereint hier den international besten Nachwuchs und herausragende Lehrende.
 

KONTAKT

 

Johannesgasse 4a
1010 Wien
Österreich

 

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+43 1 512 77 47-7913

 

office@muk.ac.at

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:
8.00—22.00 Uhr (Johannesgasse 4a & Bräunerstraße 5)
8.00—20.00 Uhr (Singerstraße 26)
Samstag: 8.00—18.00 Uhr (alle Standorte)
Sonntag und Feiertag geschlossen

 

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