Im Rahmen des Erasmus+ Programmes haben Lehrende die Möglichkeit an einer Partnerinstitution der MUK zu unterrichten.
Zweck des Aufenthaltes
- Weiterbildung auf beruflicher und privater Ebene
- Stärkung der internationalen Beziehungen zwischen den Partnerinstitutionen
- Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte
- Entwicklung neuer Lehrmaterialien bzw. Unterrichtskonzepte
Dauer des Lehraufenthaltes
mind. 8 Stunden an mind. 2 Unterrichtstagen (maximal 2 Monate)
Der Unterricht an der MUK muss nicht nachgeholt werden.
Voraussetzungen für die Mobilität
- Einladung einer Partnerinstitution an den/die Lehrende
- Einreichung der Bewerbungsunterlagen (Dienstreiseantrag, Grant Agreement, Mobility Agreement)
- Einhaltung aller Regelungen und Verpflichtungen dieses Programmes
- Genehmigung durch die Studiengangsleitung und das Rektorat
Förderbare Kosten
Lehrendenmobilitätszuschüsse dienen ausschließlich der Deckung der zusätzlichen Mobilitätskosten (Reisekosten und erhöhte Lebenshaltungskosten). Gebühren (Bankspesen) dürfen daher – den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechend - nicht aus dem EU-Budget der Hochschulinstitution finanziert werden.
Verpflichtungen der Lehrenden nach der Mobilität
- Vorlage einer Aufenthaltsbestätigung (wird von der Partnerinstitution ausgestellt)
- Online-Bericht zur Mobilität (nach Auffordung per Mail ist der Online-Bericht auszufüllen)
- Spesenaufstellung (Originalbelege der Reise- und Aufenthaltskosten)
Kontakt: Mag. Peter Königseder
(Zi. 3.19; +43 1 512 77 47 210; p.koenigseder@muk.ac.at)