Jedes Doktoratsprojekt wird an der MUK durch zwei Betreuer*innen künstlerisch-wissenschaftlich begleitet. Grundsätzlich erfolgt die Betreuung durch jeweils eine*n wissenschaftliche*n Betreuer*in sowie eine*n künstlerische*n Betreuer*in. Beide Betreuer*innen sind in ihrem Betreuungsverhältnis als gleichwertig zu betrachten, d. h. es gibt keine Hauptbetreuung des Dissertationsprojekts.
Die Bewerber*innen für das Doktoratsstudienprogramm fragen bereits im Vorfeld ihrer Bewerbung an der MUK beide gewünschten, fachlich geeigneten Betreuer*innen selbst an. Mindestens eine*r der Betreuer*innen muss aus dem internen Betreuer*innenpool der MUK stammen, der*die zweite Betreuer*in kann extern besetzt werden. Auch die externen Betreuer*innen werden von den Bewerber*innen selbst angefragt. Externe Betreuer*innen müssen von dem*der Leiter*in des Doktoratsstudiums bewilligt werden.
Die angefragten Betreuer*innen verschriftlichen ihre Einwilligung in Form einer Betreuungszusage. Für den Auswahlprozess durch den Promotionsausschuss erstellen die angefragten Betreuer*innen zudem Stellungnahmen, die direkt an den*die Leiter*in des Doktoratsstudiums ergehen. Die effektive Bestellung der Betreuer*innen für das jeweilige Doktoratsprojekt erfolgt mit der Zulassung zum Doktoratsstudium. Bis zur Einreichung des Forschungsprojekts ist ein Wechsel der Betreuer*innen nach Genehmigung durch den Promotionsausschuss möglich.
Die Betreuung der Dissertationsprojekte erfolgt insbesondere im Rahmen des alle Phasen des Doktorats begleitenden, regelmäßigen Privatissimums, das die persönliche Kontaktzeit zwischen den Betreuer*innen und dem*der Doktoranden*in sicherstellt und der Konsultation und dem fachlichen Austausch mit den Betreuer*innen dient.
Die Betreuung erfolgt des Weiteren auch im Rahmen des künstlerisch-wissenschaftlichen Kolloquiums, in dem dem*der Doktoranden*in die Möglichkeit geboten wird, das eigene Forschungsprojekt mit den Betreuer*innen sowie den Mit-Doktorand*innen im fachlichen und kollegialen Austausch zu diskutieren und zu reflektieren.
Die Betreuung endet mit Erstellung der Gutachten der Betreuer*innen sowie der Abhaltung des Rigorosums. Die Gutachten der Betreuer*innen werden in jedem Fall um ein weiteres externes Gutachten ergänzt.