Aufgabe des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ist Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, auf Grund einer Behinderung sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Privatuniversität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Des Weiteren entwickelte der Arbeitskreis einen Frauenförderplan und wirkt dadurch auf ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Privatuniversität beschäftigten Frauen und Männern hin. Der Arbeitskreis erarbeitet auch Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung von Universitätsangehörigen und Studierenden mit Behinderung.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen besteht aus zwei Lehrenden, einem*einer Kollegen*in aus der Administration sowie zwei Studierendenvertreter*innen. Die Funktionsperiode beträgt grundsätzlich drei Jahre. Die Mitglieder werden entsprechend der in der Satzung verankerten Wahlordnung gewählt, die Studierenden werden jährlich durch die Hochschulvertretung entsendet. Die Mitglieder der Arbeitskreis sind bei der Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden. Sie dürfen bei der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen dieser Tätigkeit in ihrem beruflichen Fortkommen nicht benachteiligt sein, sondern werden von allen Organen des Hauses im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. Die Mitglieder des Arbeitskreises unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht und betreuen die an sie herangetragenen Problemstellungen daher unter Wahrung von Diskretion und Vertraulichkeit (Beratung, Information und Begleitung). Der Arbeitskreis hat darüber hinaus das Recht, ein Mitglied zur Teilnahme ohne Stimmrecht zu allen Berufungs- und Evaluierungsverfahren zu entsenden.
Hat die Arbeitskreis begründeten Anlass zur Annahme einer Ungleichbehandlung, so hat sie der Angelegenheit nachzugehen und gegebenenfalls das Rektorat und den Senat in Kenntnis zu setzen. Dies unterscheidet den Arbeitskreis vom Betriebsrat, der die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien gegenüber der Geschäftsführung vertritt und in arbeits- bzw. sozialrechtlichen Fragen berät und informiert.
Die Aufgaben des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen sind in der Satzung der MUK geregelt.
Mitglieder und Erreichbarkeit
gleichbehandlung@muk.ac.at
Funktionsperiode: 15. Februar 2023 – 14. Februar 2026