Säulen der bestandssichernden Strukturen bilden sich aus der Gesellschaftsform, Eigentümerschaft, dem Tätigkeitsbereich (Wien Holding, GmbH, Privatuniversität) und den internen Organen und Gremien (Universitätsratrat, Senat, Rektorat, StuFoKo, Universitätsversammlung, Fakultätskonferenz, Arbeitsgruppe für Gleichhandlungsfragen) sowie den Funktionen einzelner Verantwortungsträger*innen (Rektor*in, Vizerektor*in, Dekan*in, Bereichsleitungen, Studiengangsleitungen, Koordinator*innen, Studiendirektor*in). Die Teilhabe der universitätsinternen Interessengruppen wird komplettiert durch unabhängige Kommissionen und Arbeitsgruppen. Zulassung zum Studium sowie Beurteilung von Leistungen sind klar geregelt.
Vorgaben, Anweisungen, Regelungen und Pläne, nach denen an der MUK gehandelt wird, sind in folgenden Dokumenten geregelt:
Satzung (inkl. folgender Dokumente)
Studienordnung
Prüfungsordnung
Berufungsordnung
Evaluierungsrichtlinien
Wahlordnung
Entwicklungsplan
Stellenausschreibungen
Geschäftsordnungen
Qualitätsmanagement- und Organisationshandbuch
Die Strukturen der MUK sichern kontrollierte und gelenkte sowie partizipativ gestaltete Abläufe. Durch die Organisationsstruktur der MUK werden die relevanten Entscheidungen unter Einbeziehung mehrerer Ebenen und Kompetenzen getroffen.
Die Verantwortungsträger*innen (sowohl Gremien als auch Einzelpersonen in ihren Funktionen) agieren in Abstimmung mit den Strukturen und deren Einbindung. Die Aufgaben sind geregelt und werden durch die Streuung der Zuständigkeiten und in Mitgestaltung der Interessenvertretungen gemeinsam ausgeführt. Mitspracherecht und Integration aller Universitätsangehörigen geschieht durch Einbindung in verschiedene Entscheidungsebenen und durch die Zusammensetzung universitärer Gremien und Organe.
Beschlüsse und Vorgaben zur Entwicklung und Weiterentwicklung werden an der MUK in partizipativ geführten Prozessen getroffen. Entscheidungsprozesse von Organen und Gremien werden meist von zumindest einer weiteren Instanz begleitet, die Form dazu ist in der Satzung der MUK festgeschrieben.
Die partizipative Gestaltung der MUK ist in folgenden Dokumenten festgehalten:
Satzung (Regelungen zu Abläufen und Zusammensetzungen von Gremien, Organen und Arbeitsgruppen)
Dokumentation geschieht über Einladungen, Protokolle
Das QM-System der MUK unterstützt systematisch das Erreichen der im Leitbild formulierten Ansprüche und Ziele sowie der in der Satzung genannten leitenden Grundsätze mit Verfahren und Instrumenten zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Es trägt damit zur Einhaltung und weiteren Schärfung des universitären Profils und zum Selbstverständnis einer lernenden sowie lehrenden Institution bei.
Das QM-System der MUK überprüft mittels intensiver interner Kommunikation und Analyse der relevanten Dokumente und Daten
die Anweisung und Einhaltung von Prozessen
die Anwendung und Implementierung von qualitätssichernden Instrumenten
die Einhaltung von Vorgaben und Beschlüssen
serviceorientierte Instrumente und Aufgaben
Das interne QM-System ermittelt mittels regelmäßiger Überprüfung ausgewählter Prozesse, Aufgabenbereiche, Daten und Zahlen das System und dessen Verbesserungspotentiale.
Mittels Protokollen, Mitteilungsblättern, Anweisungen, Beurteilungen, Aufzeichnungen in der Leistungsdatenbank und auf MUKonline werden Ergebnisse und Beschlüsse, Verfahren sowie Erfolge dokumentiert.
Die Struktur des QM-Systems wird vom Qualitätsmanagement entwickelt, überprüft und aktualisiert. Dem Total-Quality-Management Prinzip folgend wird das System unter Einbindung und Mitverantwortung aller Mitarbeiter*innen kontinuierlich verbessert.
Die Erfüllung dieser Aufgaben folgt dem qualitätssichernden PDCA-Zyklus.
PLAN Abläufe partizipativ planen
DO Abläufe durch interne Strukturen ermöglichen und sichern
CHECK Überprüfung von Abläufen (durch Organe, Gremien und zuständige Universitätsangehörige)
ACT Verbessern und systematisieren von internen Abläufen