Alle Bewerber*innen werden — sobald das Ergebnis vom Rektorat bestätigt wurde — per E-Mail über das Ergebnis der Zulassungsprüfung verständigt.
Eine bestandene Zulassungsprüfung bedeutet nicht, dass auch ein Studienplatz vergeben wird. Einen fixen Studienplatz erhält man, wenn auch eine Zuteilung zu einem*einer Lehrenden getroffen wurde.
Bewerber*innen, die eine offizielle Studienplatzzusage erhalten haben, müssen den zugeteilten Studienplatz binnen der dafür vorgegebenen Frist bestätigen, andernfalls erlischt die Studienplatzzusage.
Warteliste bedeutet, dass man die Zulassungsprüfung bestanden hat, aber keinen Studienplatz erhält.
Sollte ein Studienplatz frei werden, werden die Kandidat*innen der Warteliste umgehend vom Studienreferat verständigt. Die Warteliste ist immer bis Ende der allgemeinen Zulassungsfrist des nachfolgenden Semesters gültig.
Alle aufgenommenen Bewerber*innen (fixer Studienplatz) erhalten eine ausführliche Info E-Mail bezüglich des Ablaufes der Zulassung.
Wer ein Visum für sein Studium benötigt (Studierendenvisum), soll sich umgehend an das Studienreferat wenden. Dort erhalten Sie eine Bestätigung zur Vorlage bei der Visa-Behörde.
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben und ein Visum benötigen, so müssen Sie das Visum sofort beantragen, da das Verfahren bis zu 6 Monate dauern kann!
Wichtige Infos für Ihr Visum finden Sie unter: Informationen für Visa
Wir ersuchen alle Bewerber*innen, die einen fixen Studienplatz erhalten haben, diesen aber nicht annehmen wollen, dies umgehend dem Studienreferat mitzuteilen. Nur so können Ihre Kolleg*innen auf der Warteliste rechtzeitig verständigt werden!