Der Betriebsrat der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien setzt sich für alle Mitarbeiter*innen der MUK (egal ob Professor*innen, Dozent*innen oder Mitarbeiter*innen der Verwaltung) gleichermaßen ein, unabhängig davon ob ein Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen ist.
Die Mitglieder des Betriebsrats führen regelmäßig Verhandlungen mit der Geschäftsführung der MUK GmbH.
Die Mitglieder des Betriebsrats nehmen an allen Sitzungen zur Vorauswahl und Durchführung von Berufungen in beratender Funktion teil. Auch zu Evaluierungsverfahren wird der Betriebsrat als Beobachter eingeladen.
Neben den übrigen Tätigkeiten finden regelmäßig Sitzungen des Betriebsrats statt. Die Mitglieder des Betriebsrats treffen sich üblicherweise einmal monatlich, um Informationen auszutauschen und weitere Vorgehensweisen zu diskutieren. Darüber hinaus gibt es in dringenden Fällen weitere Sitzungen, um aktuelle Fragen möglichst rasch beantworten zu können.
Grundlagen der Betriebsratstätigkeit
Die im Arbeitsverfassungsgesetz geregelten Pflichten des Betriebsrats sind unter anderem:
- Friedenspflicht
- Verschwiegenheitspflicht
- Kooperationspflicht
- Interessenwahrnehmungspflicht
Interventionen des Betriebsrates werden daher diskret behandelt, Verhandlungen sind grundsätzlich vertraulich. Das bedeutet auch, dass die Erfolge der Tätigkeit der Betriebsräte oft nicht plakativ präsentiert werden.
Aufgaben des Betriebsrats
Die Betriebsräte
- vertreten die Interessen der Arbeitnehmer*innen der MUK
- beraten und informieren in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
- verhindern ungerechtfertigte Entlassungen und Kündigungen
- unterstützen fachspezifische Fortbildung finanziell (Bildungszuschuss)
- vermitteln in Konfliktsituationen
- erarbeiten Kompromissvereinbarungen zwischen Kolleg*innen und Geschäftsführung
- beraten, betreuen und unterstützen in Mobbingfällen
- erarbeiten den Rahmenvertrag für neuangestellte Kolleg*innen
- sind Verhandlungspartner der Geschäftsführung bzw. des Dienstgebers
- nehmen an Hearings teil
Fortbildungszuschuss
Eine Unterstützung aus dem Bildungszuschuss ist ausschließlich für Fortbildungsmaßnahmen möglich. Die Förderung ist nur für Kursbeiträge vorgesehen. Ein Ersatz von Fahrtkosten oder anderer Spesen (Restaurantrechnungen, etc.) ist grundsätzlich nicht möglich.
Wahl des Betriebsrats
Voraussetzungen, Bedingungen und Durchführung der Wahl eines Betriebsrates sind im Arbeitsverfassungsgesetz und in der Betriebsratswahlordnung geregelt. Unter www.betriebsraete.at erhalten Sie detaillierte Informationen zur Betriebsratswahl.
Zuletzt wurde der aktuelle Betriebsrat im Juni 2022 gewählt. Nach Ablauf der Funktionsperiode (5 Jahre) findet die nächste Wahl im Juni 2027 statt.