Ing. Mag. Peter Königseder
Johannesgasse 4a, 3. Stock, Raum 3.19
Tel. +43 1 512 77 47-210
Mobil +43 664 606 47 210
p.koenigseder@muk.ac.at
Der Studiendirektor entscheidet lt. Satzung über studienrechtliche Angelegenheiten (Anträge der Studierenden) in erster Instanz, u.a.:
- Entscheidung über Anerkennung von Studienleistungen (Anrechnungen)
- Entscheidung über Beurlaubungsanträge von Studierenden
- Entscheidung über Anträge zur Abweichung der vorgesehenen Studiendauer von Studierenden (Studienzeitverlängerung, -verkürzung)
- Studienvergleichsverfahren (gemäß § 10 Abs. 5-7 Anhang 1 der Satzung)
- Entscheidung über die Beeinspruchung von Prüfungen in erster Instanz
Erstinformation und Abgabe der Formulare erfolgt im Studienreferat!