Kitty Weinberger Musikpreis

Die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien (MUK) schreibt ab 2026 erstmals den Kitty Weinberger Musikpreis aus. Der Wettbewerb rückt die künstlerische Interpretation in den Mittelpunkt und verbindet sie mit einem programmatischen Konzept. Programmtitel, Programmkonzept und Werkauswahl sollen als Einheit überzeugen.

Kitty Weinberger 
Namensgeberin des Wettbewerbs ist Katharina „Kitty“ Weinberger (geb. Bunzl), die 2024 verstorben ist. Kitty Weinbergers lebenslanges Engagement galt der Unterstützung zivilgesellschaftlicher Projekte sowie dem Einsatz für Minderheiten- und Frauenrechte. Das Gedenken an den Holocaust war ihr, geprägt durch ihre eigene Familiengeschichte, ein besonders wichtiges Anliegen. 2008 initiierte sie gemeinsam mit ihrem Mann Peter Weinberger das Kammermusikfestival Wien.


1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Ensembles bestehend aus 3—8 Instrumentalist*innen bzw. Sänger*innen, wobei mehr als die Hälfte der Mitglieder zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses am 14.06.2026 an der MUK inskribiert sein müssen. Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt durch eine*n Studierende*n der MUK.
 

2. Wettbewerbsjury

Über die Verleihung der Preise entscheidet eine externe Jury, bestehend aus Künstler*innen, Kunstpädagog*innen sowie Kulturmanager*innen.


3. Preisgeld

Der Wettbewerb ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Diese Summe wird auf drei Preise aufgeteilt: Der 1. Preis beträgt 7.500 Euro, der 2. Preis 5.000 Euro und der 3. Preis 2.500 Euro.


4. Wettbewerbsprogramm

Bereits mit der Anmeldung zum Wettbewerb ist ein Programmkonzept einzureichen.

Vorzutragen ist ein Programm freier Wahl mit einem selbstgewählten Programmtitel, bestehend aus mindestens zwei Werken oder Sätzen aus mindestens zwei Werken. Bearbeitungen sind zulässig.

Programmdauer: 15—20 Minuten Spielzeit. Der Vortrag des Programmes erfolgt innerhalb einer Gesamtauftrittszeit (inkl. Applaus, Auf- bzw. Abtritt, ggf. Moderation etc.) von max. 25 Minuten. 
Nach Ablauf dieser Gesamtauftrittszeit ist die Juryleitung berechtigt, den Vortrag abzubrechen.

Mindestens eines der aufgeführten Werke muss eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • 4.a. Werk einer Komponistin, und/oder
  • 4.b. Werk außerhalb des klassisch-westlichen Musikrepertoires, und/oder 
  • 4.c. Werk der zeitgenössischen Musik (entstanden ab 1980)

Bewertet werden die künstlerische Interpretation und deren Authentizität und Originalität, sowie das dazugehörige Programmkonzept.

Vor ihrem Auftritt wird den Ensembles eine Aufbauzeit von etwa 5—10 Minuten eingeräumt. Nach dem Vortrag ist die Bühne wieder in ihrer ursprünglichen Form zu übergeben, um einen reibungslosen Ablauf für die nachfolgenden Teilnehmer*innen zu gewährleisten.


5. Anmeldung per E-Mail

Die E-Mail muss folgende Informationen in einer Word-Datei enthalten:

  • Persönliche Daten des*der anmeldenden Studierenden: Vorname und Familienname, Institut, Handynummer
  • Name des Ensembles
  • Alle Ensemblemitglieder (3—8 Musiker*innen): Vorname und Familienname, Institut, kurze künstlerische Biographien (als Fließtext, max. 1000 Zeichen inkl. Leerzeichen) der Ensemblemitglieder
  • Programmtitel
  • Programmkonzept (mindestens eine halbe, maximal eine ganze DIN A4-Seite) in Deutsch oder Englisch. Bitte achten Sie auf korrekte Grammatik und Rechtschreibung, ihre Unterlagen werden in der von Ihnen eingereichten Form der Jury vorgelegt!
  • Werkauswahl mit folgenden Details
    Komponist*in bzw. Autor*in mit Lebensdaten
    Exakte(r) Werktitel — ggf. mit Tonart bzw. Opusangabe,
    Ggf. Satzbezeichnung(en), Tempobezeichnung(en)
    Exakte Dauer der einzelnen Werke bzw. Sätze
    Bei zumindest einem Werk die Kennzeichnung des Programmkriteriums (4.a. und/oder 4.b. und/oder 4.c.)
  • Videoaufnahme
    Mit der Anmeldung ist ein Link auf eine Videoaufnahme (hochgeladen auf einer gängigen Videoplattform wie z. B. Dailymotion, Vimeo oder YouTube, etc.) mit einem Auszug von zumindest einem Werk des eingereichten Programms in einer Gesamtlänge von 5—8 Minuten zu übermitteln. Der Link auf die Videoaufnahme muss bis zum 15.07.2026 zugänglich sein.
  • Technical Rider 
    Etwaigen bühnentechnischen Bedarf (Anzahl der Stühle, Pulte, Technical Rider etc.). Der technische Aufwand ist möglichst gering zu halten, die Wettbewerbsleitung behält sich gegebenenfalls Reduktionen vor*.
  • Für minderjährige Teilnehmer*innen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der*des Erziehungsberechtigten erforderlich.

 

6. Termine

Anmeldeschluss und Zulassung
Anmeldung vom 14.04.2026 bis 14.06.2026, 23.59 Uhr ausschließlich per E-Mail an kitty-weinberger-musikpreis@muk.ac.at. Es gilt der Zeitpunkt des Einlangens der E-Mail mit sämtlichen unter Punkt 5 angeführten Daten. Verzögerungen durch etwaige technische Probleme können nicht berücksichtigt werden.

Zum Wettbewerb werden maximal 14 Ensembles zugelassen. Über die Zulassung entscheidet die Wettbewerbsleitung, bestehend aus den Institutsleiter*innen der Fakultät Musik sowie des Instituts Gesang und Oper, auf Grundlage des eingereichten Programmkonzepts und der Videoaufnahme. Die Verständigung über die Zulassung zum Wettbewerb erfolgt bis längstens 15.07.2026.

Wettbewerb
Di, 20.10.2026 (und bei Bedarf auch Mi, 21.10.2026) im MUK.podium. Bitte beide Tage freihalten. Die zeitliche Einteilung obliegt der Wettbewerbsorganisation.

Die Ergebnisbekanntgabe und die Preisverleihung finden im Anschluss an den Wettbewerb statt.

 

*   Folgendes Instrumentarium und Equipment steht zur Verfügung: 2 Flügel, historische Tasteninstrumente nach Bedarf, Klassische Schlagwerkinstrumente nur nach Absprache mit Harald Demmer, 1 Drumset (mit 2 Beckenständern), 14 Pulte, 10 Stühle (auch als Ablagen), 1 PA mit 2 Mikros und 2 Monitore, ggf auch für Zuspielungen (Mischpult muss vom Ensemble bedient werden), 2 Amp Gitarre (auch für Keyboard), 1 Amp Bass, Konzertlicht, Stromanschlüsse (220 Volt), Verteilerstecker und 2 Kabelrollen. 
Nicht möglich sind: Beamer, PA für Live-Elektronik, verschiedene Lichtstimmungen Multimediakomponenten und dergl.