- Studieren an der MUK
- Fakultät Musik
- Fakultät Darstellende Kunst
- Pädagogische Studien
- Doktorat
- Weiterbildung / Universitätslehrgänge
- Internationale Studienprogramme
- Mitbelegung
- Studienreferat
- Lehrende
(Stand: 17.10.2024)
Ist mein Master- bzw. Diplom-Abschluss für das Doktoratsstudium an der MUK geeignet?
Wie ist das Doktoratsstudium strukturiert?
In welchen Fachbereichen werden Forschungsprojekte betreut?
Erhalten Doktorand*innen ZkF-Unterricht (zentrales künstlerisches Fach)?
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
Wie finde ich passende Betreuer*innen?
Kann ich meine Betreuer*innen wechseln?
Muss ich meinen Wohnsitz nach Wien verlegen?
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Bietet die MUK eine Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen (Abstract Forschungsprojekt) an?
Müssen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
Wie hoch sind die Kosten für das Doktoratsstudium an der MUK?
Gibt es finanzielle Unterstützung?
Gibt es für Doktorand*innen die Möglichkeit einer Anstellung an der MUK?
Kann ich das Studium berufsbegleitend absolvieren?
Gibt es eine Altersgrenze bei der Zulassung?
Wie viele Doktorand*innen werden pro Jahr zugelassen?
Welche Räumlichkeiten stehen den Doktorand*innen zur Verfügung?
Wo kann ich mehr über die Forschung an der MUK erfahren?
Das Doktoratsstudium der MUK schränkt den geforderten akademischen Abschluss der Bewerber*innen nicht auf bestimmte künstlerische Disziplinen ein, sondern fokussiert die Ausrichtung der eingereichten Forschungsprojekte und lässt auch Doktorand*innen mit einem wissenschaftlichen Abschluss zu, sofern diese substantielle künstlerische Praxis nachweisen können.
Das Profil des Doktorats zielt auf Bewerber*innen unterschiedlicher Fachrichtungen ab, die ein Interesse an inter- und transdisziplinärem künstlerischem Forschen und Denken sowie die Zusammenführung von Theorie und künstlerischer Praxis mit dem Ziel verbindet, sich neues Wissen sowie neue Forschungserkenntnisse anzueignen.
Bei dem Doktoratsstudium handelt es sich um ein künstlerisch-wissenschaftliches Doktoratsstudium mit einer Mindest- bzw. Regelstudiendauer von sechs Semestern und 180 ECTS-Punkten. Das Studium wird mit dem akademischen Grad Doctor of Philosophy (PhD) abgeschlossen.
Die folgende Tabelle (Lehrveranstaltungsplan) stellt den Studienaufbau, die Module und Pflichtlehrveranstaltungen des Doktoratsstudiums dar:
Im Rahmen des Doktoratsstudiums wird ein künstlerisch-wissenschaftliches Forschungsprojekt realisiert. Das Projekt umfasst:
a) ein Portfolio, das die relevanten Forschungsschritte sowie Ergebnisse des Forschungsprojekts in geeigneter medienspezifischer Form dokumentiert sowie in nachvollziehbarer Form kommuniziert. Die individuelle Umsetzung des Portfolios ist mit den Betreuer*innen abzusprechen.
b) eine schriftliche Dissertation, die die Forschungsergebnisse präsentiert, das Projekt und die Themenstellung im Forschungsdiskurs verortet und eine Reflexion der Methoden sowie eine Analyse des Forschungsprozesses umfasst; Mindestumfang 80 Seiten (ca. 160.000 Zeichen exklusive Bilder, Notenbeispiele, Literaturliste und Anhang). Die Dissertation ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen. Bei der Bearbeitung des Themas sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes zu beachten.
Die Zulassung zum Doktoratsstudium ist in folgenden Fachbereichen/Forschungsfeldern
möglich: Gegenwartstheater, Interpretationsforschung, Komposition Musiktheorie, Kunst- und Kulturvermittlung, Performance Art sowie Zeitgenössischer Tanz.
Im Curriculum des Doktorats ist kein ZkF-Unterricht vorgesehen.
Der*die Studienwerber*in muss folgende Bewerbungsunterlagen in deutscher
oder englischer Sprache über MUKonline einreichen:
a) aussagekräftiges Konzept zum vorgesehenen Forschungsprojekt (Thema, Forschungsfragen, Methoden, Literatur) mit maximal 10 Seiten
b) Motivationsschreiben
c) Lebenslauf
d) künstlerisches Portfolio der bisherigen Arbeiten
e) Beschreibung der bisherigen Tätigkeiten/Erfahrungen im Bereich Artistic Research (eine A4-Seite)
f) schriftliche Betreuungszusagen (Betreuungsvereinbarung) des*der wissenschaftlichen Betreuers*in und des*der künstlerischen Betreuers*in (zumindest eine der beiden Betreuer*innen muss aus dem Betreuer*innen-Pool der MUK sein; externe Betreuer*innen müssen über eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Qualifikation verfügen)
g) Exemplar der Masterarbeit bzw. adäquate aktuelle Publikationen (Publikationsliste)
h) Abschlusszeugnisse (Masterabschluss bzw. äquivalenter Abschluss)
Für Ihre Bewerbung benötigen Sie schriftliche Betreuungszusagen (Betreuungsvereinbarung)
von zwei Betreuer*innen: eines*einer wissenschaftlichen Betreuers*in und eines*einer künstlerischen Betreuers*in. Zumindest eine der beiden Betreuer*innen muss aus dem Betreuer*innen-Pool der MUK sein; externe Betreuer*innen müssen über eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Qualifikation, d. h. eine Professur an einer Universität, verfügen.
Projekte, für die interdisziplinäre Betreuung notwendig ist bzw. die von dieser substanziell profitieren würden, können von Betreuer*innen mit unterschiedlichen Forschungsschwerpunkten betreut werden (z.B. Künstlerische Betreuer*in: Komposition/Musiktheorie, Wissenschaftliche*r Betreuer*in: Performance Art).
Schicken Sie Ihren gewünschten Betreuer*innen Ihr ausgearbeitetes Konzept sowie Verweise auf Ihre relevanten künstlerischen (Vor-)Arbeiten zu. Sollten Sie Feedback erhalten, ist dies als freiwillig und generös zu verstehen; es ist nicht Teil der Aufgabe potentieller Betreuer*innen, Sie zu coachen.
Betreuungsvereinbarung
Bis zur Einreichung des Forschungsprojekts ist ein Wechsel der Betreuer*innen nach Genehmigung durch den Promotionsausschuss möglich.
Es ist empfehlenswert aber nicht zwingend notwendig, den Wohnsitz nach Wien zu verlegen. Insgesamt müssen ausreichend Phasen der Anwesenheit in Wien eingeplant werden, in denen Lehrveranstaltungen, aber auch ein produktiver Austausch mit Betreuer*innen und Peers vor Ort stattfinden kann.
Aktuelle Deadlines finden Sie hier.
Die Zulassung zum Studium erfolgt auf Grundlage eines qualitativen Auswahlverfahrens, das in Form einer Zulassungsprüfung von dem zuständigen Promotionsausschuss mit dem*der Bewerber*in durchgeführt wird. Dieses Auswahlverfahren dient der Überprüfung der Eignung der Kandidat*innen für die besonderen Anforderungen des künstlerisch-wissenschaftlichen Doktoratsstudiums. Berücksichtigt werden dabei die Vorkenntnisse und das künstlerisch-wissenschaftliche Potential des*der Bewerbers*in sowie die Qualität des geplanten Forschungsvorhabens nach Kriterien der Innovation der Fragestellung, der Klarheit der Methode, der Durchführbarkeit sowie der Verortung in dem für die jeweilige Fragestellung relevanten Forschungsdiskurs.
Auf Basis der eingereichten Unterlagen entscheidet der Promotionsausschuss, ob der*die Bewerber*in zu einer kommissionellen Zulassungsprüfung eingeladen wird. Bei der kommissionellen Zulassungsprüfung muss der*die Bewerber*in das Konzept des Forschungsprojekts präsentieren (maximal 20 Minuten). Im Anschluss daran erfolgt ein Gespräch des Promotionsausschusses mit dem*der Bewerber*in (maximal 40 Minuten).
Der Promotionsausschuss entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen, der eingeholten Stellungnahmen der Betreuer*innen sowie der kommissionellen Zulassungsprüfung mit einfacher Mehrheit über die Erfüllung der Zulassungsanforderungen.
Der Promotionsausschuss kann die Zulassung zum Studium mit der Auflage verbinden, einzelne über den Studienplan hinausgehende Leistungen (z. B. Prüfungen, Lehrveranstaltungen), die im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt stehen, zu absolvieren.
Mit der Zulassung zum Studium erfolgt die Bestellung des*der wissenschaftlichen Betreuers*in sowie des*der künstlerischen Betreuers*in durch den*die Vizerektor*in für Forschung.
Der*die Rektor*in hat die vom Promotionsausschuss vorgeschlagenen Personen nach Maßgabe der freien Studienplätze zum Studium zuzulassen.
Von Seiten der MUK wird keine Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen angeboten. Bereits zugelassene Doktorand*innen erhalten vom Forschungsservice der MUK Unterstützung bei der Beantragung von Drittmitteln.
Deutsche oder englische Sprachkompetenz werden im Sinne der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Ein schriftlicher Nachweis muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht eingebracht werden.
Der Promotionsausschuss kann den Nachweis jedoch nach der Besichtigung der Bewerbungsunterlagen bzw. der kommissionellen Zulassungsprüfung bei Bedarf nachfordern.
Eine Übersicht über zu entrichtende Beiträge finden Sie hier.
Für jede*n Doktoratsstudierende*n wird ein Budget von 3.000 Euro für Reisegebühren, Tagungsgelder und das Forschungsprojekt zur Verfügung gestellt.
Information zu Stipendien und Forschungsförderung in Österreich finden Sie u.a. unter grants.at.
Im Doktoratsprogramm sind zwei Doktorand*innenstellen (50%) vorgesehen. Diese werden alle drei Jahre neu ausgeschrieben.
Da der Großteil der ECTS-Punkte im selbstorganisierten Forschungsprozess (Labor) erworben wird, kann das Studium auch berufsbegleitend absolviert werden.
Es gibt keine Altersgrenze bei der Zulassung.
Es werden maximal 5 Doktorand*innen pro Jahr zugelassen.
Die Räumlichkeiten für das Doktorat befinden sich in der Bräunerstraße, im 1. Wiener Bezirk. Den Doktorand*innen stehen zwei Laborräume (insgesamt 89 m2) sowie eine Arbeitszone mit zwei mobilen und zwei fixen Arbeitsplätzen zur Verfügung.
Alle aktuellen Forschungsprojekte an der MUK sind beim Zentrum für Wissenschaft und Forschung (ZWF) einsehbar.