Erasmus+ für Studierende (Studienaufenthalt)

Bis zu vier Millionen junge Menschen und Erwachsene in Europa erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit, in einem anderen Land zu lernen und zu studieren, eine Ausbildung zu absolvieren, zu arbeiten oder eine Freiwilligentätigkeit auszuüben. Erklärte Ziele des auf sieben Jahre angelegten Programmes sind das Kompetenzniveau und die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen zu verbessern sowie grenzübergreifende Partnerschaften und die Zusammenarbeit zwischen Bildungsstätten innerhalb der Programmländer zu fördern.
 

1. Wer kann sich für ein Erasmusstudium bewerben?

Alle ordentlich Studierenden (Bachelor & Master), die zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthalts zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums (Bachelor) ihrer für den Erasmus-Aufenthalt relevanten Studienrichtung absolviert haben.
 

2. Bei welchen Unis/Konservatorien kann ich mich bewerben?

Bei allen Partnerinstitutionen der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien.
 

3. Ich interessiere mich für einen Auslandsaufenthalt — was muss ich tun?

Wenn Interesse an einem Auslandsaufenthalt besteht, nehmen Sie bitte ehestmöglich Kontakt mit dem Studienreferat (Erasmus+ Koordinatorin Gabriele Fieder) auf, spätestens jedoch im Februar.

Die Partnerinstitutionen haben sehr unterschiedliche Bewerbungsdeadlines zwischen März und Mai für das gesamte kommende Studienjahr.

Bitte beachten Sie, dass für jede Gastuniversität (maximal drei können gewählt werden) eine vollständige Bewerbung abgegeben werden muss. Wie und wann die Bewerbung übermittelt werden soll, ist sehr unterschiedlich (Online-Portal, per E-Mail vom International Office etc.). Zusätzlich benötigt es auch eine offizielle Nominierung der MUK, damit Ihre Bewerbung gültig ist. Infos hierzu gibt es auf der jeweiligen Website oder von der Erasmus Koordinatorin der MUK.
 

4. Wie lange dauert ein Erasmusstudium?

Im Rahmen des neuen Erasmus+ Programmes können pro Studienzyklus (Bachelor oder Master) maximal insgesamt 12 Monate an Gastuniversitäten verbracht werden. Die Mindestdauer pro Aufenthalt beträgt jedenfalls zwei Monate.
 

 5. Welche Unterlagen brauche ich für die Bewerbung?

  • Motivationsschreiben (formlos und frei gestaltbar; max. 1 Seite; in der Landessprache oder auf Englisch)
  • Lebenslauf (in der Landesprache oder auf Englisch)
  • Transcript of Records (“Sammelzeugnis“ – Im Studienreferat der MUK erhältlich)
  • Link zu Aufnahme (youtube, dropbox etc.)
  • Empfehlungsschreiben Ihrer ZkF-Lehrkraft (optional)
     

6. Bekomme ich ein Stipendium für meinen Erasmus+ Aufenthalt?

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern (€ 470,-- bis 520,-- monatlich). Diese EU-Förderung wird von der MUK berechnet, im Grant Agreement festgehalten und entsprechend ausbezahlt.
Studienbeihilfe, Familienbeihilfe bzw. Waisenpension können parallel dazu weiterbezogen werden. Auch weitere Förderungen für Auslandsaufenthalte werden von manchen Behörden angeboten. Bitte informieren Sie sich dazu bei den zuständigen Behörden (z.B. Studienbeihilfenbehörde, Wohnsitzfinanzamt, ...).
 

7. Muss ich über Kentnisse der jeweiligen Landessprache verfügen?

Im Rahmen von Erasmus+ müssen alle teilnehmenden Studierenden ein verpflichtendes self-assessment zur Feststellung der Sprachkenntnisse vor und nach dem Auslandsaufenthalt durchführen (OLS). Das Ergebnis hat aber keinen Einfluss auf die Erfolgsaussichten der Bewerbung. Grundsätzlich ist aber eine Beherrschung der Landessprache auf Sprachniveau B1 (CEF) empfehlenswert.
 

8. Muss ich Studienbeiträge während meines Erasmusstudiums bezahlen?

Nach wie vor gilt, dass jede*r Erasmusstudierende von den Studienbeiträgen an der Gast- und Heimatuniversität befreit ist. Der ÖH-Beitrag an der MUK ist weiterhing zu entrichten. Sollte es etwas Ähnliches an der Gastinstitution geben, ist dies ebenfalls zu bezahlen.
 

9. Bleibe ich an der MUK während meines Erasmusstudiums zugelassen?

Während des Erasmusaufenthalts an der Gastuniversität sind Sie weiterhin ordentlich Studierende*r der MUK. Studienbestätigungen und Studierendenausweis werden ausgestellt bzw. verlängert.
 

10. Welche Studienleistungen muss ich als Erasmusstudierende*r erbringen?

Grundsätzlich sollten je Erasmussemester zumindest 30 ECTS im learning agreement vereinbart und nach Rückkehr an der MUK nachgewiesen werden. Um Rückforderungen hinsichtlich der ausbezahlten Förderungen zu vermeiden, sollten pro Aufenthaltsmonat aber zumindest 3 ECTS erworben worden sein.
 

11. Kann ich die an der Gastuniversität erworbenen Zeugnisse für mein Studium an der MUK anrechnen?

Es gilt der Grundsatz "no loss of progress". Sie haben damit Anspruch auf Anrechnung aller vorab im learning agreement vereinbarten Studienleistungen (ECTS Punkte).


Weitere Informationen über Ihre Rechte und Pflichten als Erasmusstudierende*r finden Sie in der Erasmus Studierenden-Charta.