Aufnahmevertrag

Die MUK schließt im Rahmen der Zulassung zum Studium mit jedem*jeder Studierenden einen Aufnahmevertrag ab, der das Rechtsverhältnis zwischen Privatuniversität und Studierendem *Studierender vollständig abbildet/die wechselseitigen Rechte und Pflichten von Privatuniversität und Studierendem dokumentiert. Der Bogen der Bestimmungen spannt sich dabei über die Festlegung des Studienbeginns, der Bezeichnung des Studienprogrammes und des akademischen Grades, der Folgen einer Vertragsverletzung, der Gründe für die Auflösung des Vertrages bis hin zu Bestimmungen über Urheber- und Werknutzungsrechten für jene Werke, die der Studierende im Rahmen seines Studiums an der MUK schafft. Ebenso erklärt die Universität der*dem Studierenden nach erfolgreicher Absolvierung aller vorgeschriebenen Studienleistungen die entsprechenden Abschlussdokumente auszustellen. Der*die Studierende wird zudem auf die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis und die zielstrebige Absolvierung seines*ihres Studiums verpflichtet. Bestimmungen über die Einhaltung der Haus- und Brandschutzordnung, der Benutzungsordnung der Bibliothek sind neben der Benennung des im Streitfall zuständigen Gerichts ergänzend angeführt.

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