Qualitätslandkarte
Wirksamkeitsüberprüfung des QM-Systems
Die Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien (MUK) hat einen für die Bedürfnisse einer auf Kunst spezialisierten Privatuniversität (in den künstlerischen Bereichen Musik und darstellende Kunst) abgestimmten Zugang zur Qualitätssicherung. Kontinuierlich gesicherte Verbesserungsprozesse sind ein gemeinsames Anliegen der Organe, Gremien und aller Angehörigen in ihrer jeweiligen Verantwortung. Das QM-System der MUK unterstützt systematisch das Erreichen der im Leitbild formulierten Ansprüche und Ziele sowie der in der Satzung genannten leitenden Grundsätze mit Verfahren und Instrumenten zur Qualitätssicherung und -entwicklung. Es trägt damit zur Einhaltung und weiteren Schärfung des universitären Profils und dem Selbstverständnis einer lernenden sowie lehrenden Institution bei.
In die Qualitätssicherungsprozesse der MUK sind alle Interessengruppen der Privatuniversität einbezogen. Unter kontinuierlicher Einbindung externer Expert*innen werden interne Abläufe reflektiert und die internationale künstlerische Wettbewerbsfähigkeit der MUK gesichert.
Es entspricht den Vorgaben einer Kunstuniversität, dass die Qualitätssicherung unterschiedliche Aspekte und Arbeitsweisen der Künste respektiert und dadurch die Qualitätsentwicklung bestmöglich und systematisch unterstützt, um eine zeitgemäße Weiterentwicklung zu gewährleisten. Die im Leitbild der MUK beschriebene Qualitätskultur basiert auf engmaschigen formellen und informellen Kommunikationsstrukturen und Kriterien, die auf folgenden Begriffspaaren beruhen: Interpretation und Kreation, Wissenschaft und Forschung, Vermittlung und Partizipation. Darüber hinaus tragen Forscher*innen aus den Bereichen der Musik-, Theater- und Tanzwissenschaft sowie Pädagogik auf internationalem Niveau und als Teil einer an Exzellenzkriterien orientierten wissenschaftlichen Community zur Generierung und Verbreitung von Wissen in vielfältiger Form bei.
Das Qualitätsmanagement der MUK hat die Aufgabe, kreativ-künstlerische Prozesse, bei gleichzeitiger Einhaltung der gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingungen, denen die Privatuniversität unterliegt, zu ermöglichen und zu unterstützen.
Die Landkarte des QM-Systems stellt die Beziehung der entscheidenden sechs Prozesse der MUK, unter Einbindung der Interessengruppen, Erfolge und anderer Ergebnisse, zueinander dar.
Die einzelnen Prozesse erfüllen die folgenden Aufgaben der privatuniversitären Qualitätssicherung und –entwicklung.
Kernprozess Qualität in Studium und Lehre: Entwicklung und Weiterentwicklung des Studienwesens, Sicherung der künstlerischen Exzellenz
Kernprozess Qualität in wissenschaftlicher Forschung und Artistic Research: Entwicklung und Weiterentwicklung von wissenschaftlicher Forschung und Artistic Research, Sicherstellung guter wissenschaftlicher bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Praxis
Führungsprozesse: strategische Gestaltung, Lenkung und Entwicklung der MUK, Sicherstellung von Ressourcen
Unterstützungsprozesse: Ressourcen verwalten, Service betreiben, Informationen sammeln und dokumentieren
Interne Qualitätssicherung (QS): Qualitätsstrukturen entwickeln, Verfahren und Abläufe durchführen, QM-System betreuen und weiterentwickeln
Externe Qualitätssicherung (QS): Einhaltung internationaler Standards und Vorgaben sichern, externe Expertise zyklisch einbinden, QM-System der Privatuniversität überprüfen
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Das QM-System der MUK unterstützt systematisch das Erreichen der rechtlichen Vorgaben, Richtlinien und Regelungen sowie die Einbindung externer Expertise in Abläufe der Privatuniversität. Es trägt zur regelmäßigen Einbindung externer Expertise in die zentralen Bereiche der MUK bei.
Das QM-System der MUK überprüft regelmäßig die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen, zu denen die MUK als Privatuniversität verpflichtet ist, und kommuniziert diese an die zuständigen Verantwortungsträger*innen.
Die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der starken Einbindung externer Expertise in die Abläufe der MUK wird durch das QM-System dokumentiert und überprüft.
Dokumente, mit denen gearbeitet wird, sind unter anderem entsprechende Teile der Satzung (z. B. Prüfungs- und Berufungsordnung), des Entwicklungsplans, Kennzahlen und Verträge.
Dem Total-Quality-Management Prinzip folgend wird das System seitens der Verantwortlichen unter Einbindung und Mitverantwortung aller Mitarbeiter*innen kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Das Qualitätsmanagement der MUK dokumentiert Anforderungen, Änderungsprozesse, begleitet die Formen der externen Expertise und unterstützt deren Standardisierung und Sicherung zur ständigen Weiterentwicklung der Privatuniversität unter der Prämisse des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.
Wirksamkeitsüberprüfung des QM-Systems
Die Wirksamkeitsüberprüfung des QM-Systems der MUK erfolgt auf verschiedenen Ebenen in unterschiedlichen Zyklen. Diese Ebenen werden durch die Perspektiven der jeweiligen Zuständigen definiert.
Die strategische Ebene wird durch folgende Ereignisse regelmäßig überprüft, die im Qualitätszyklus der MUK wiederkehren:
Qualitätskonferenzen
Die MUK hält zumindest zwei Qualitätskonferenzen pro Studienjahr ab. Eine davon ist exklusiv der Weiterentwicklung des Entwicklungsplans gewidmet. In zumindest einer weiteren werden spezielle Qualitätsagenden mit den betroffenen und zuständigen Personengruppen erörtert.
Treffen des Universitätsrats
Als Universitätsrat der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien fungiert laut Satzung der Aufsichtsrat der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien GmbH ohne Angehörige der Privatuniversität und tritt viermal pro Studienjahr zusammen. Ihm obliegen Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte in strategischen und wirtschaftlichen Belangen. Die Mitglieder des Gremiums sind bei ihrer Tätigkeit zu entsprechender Sorgfalt verpflichtet und bei Wahrnehmung der universitären Aufgaben laut Satzung an keine Weisungen oder Aufträge gebunden, wodurch diese Expert*innen einen besonderen unabhängigen Einfluss auf die kontinuierliche Qualitätssicherung der MUK haben.
Universitätsversammlung
Die jährliche Universitätsversammlung dient vor allem dem direkten Informationsfluss über wesentliche Entwicklungsschritte zwischen den Verantwortlichen der MUK. Sie setzt sich satzungsgemäß zusammen aus den Mitgliedern des Rektorats, der Gesamtheit der Professor*innen, der Dozent*innen und der administrativen Mitarbeiter*innen sowie der Hochschulvertretung der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien.
Standardisierte zyklische Treffen (Rektorats Jour fixe, Prokuristen Jour fixe, ÖH Jour fixe des Rektors, Betriebsrats Jours fixe des Rektors)
Alle administrativen Bereiche der MUK halten zyklische Treffen ab, in denen sie den regelmäßigen internen Informationsaustausch sichern. Der gesamtuniversitäre Finanzzyklus beinhaltet neben Budgeterstellung und Budgetabschluss auch Überprüfungen durch die Eigentümerin und Wirtschaftsprüfer*innen sowie einmal im Jahr Planungstermine mit den Studiengängen und Bereichen. Auswertungen zu Abweichungen und Hochrechnungen finden zweimal im Jahr beziehungsweise bei Bedarf statt.
Die Ebene Studium und Lehre, Forschung und Artistic Research wird überprüft durch folgende Ereignisse, die im Qualitätszyklus der MUK wiederkehren:
Senat
Der Senat tritt außer in der vorlesungsfreien Zeit mindestens einmal im Monat zusammen und besteht aus gewählten Vertreter*innen der Personengruppen Universitätsprofessor*innen, Dozent*innen und Administration sowie Studierenden, die von der Hochschulvertretung entsendet werden. Er entscheidet und überprüft als Organ zentrale akademische und personelle Belange der MUK, die in der Satzung der MUK angeführt sind.
Fakultätskonferenzen
Die Fakultätskonferenzen sind in der Satzung geregelt und bestehen aus allen der jeweiligen Fakultät zugeordneten Professor*innen, Dozent*innen sowie jeweils vier von der Hochschulvertretung entsendeten Studierenden der jeweiligen Fakultät. Der*die Vizerektor*in ist in der Funktion als Leiter*in des Zentrums für Wissenschaft und Forschung in die Fakultätskonferenzen einzubinden. Sie sind als Gremium für die Diskussion und Erstellung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Fakultät in Forschung und Lehre und deren Weiterleitung an die Studien- und Forschungskommission oder an das Rektorat durch den*die Dekan*in verantwortlich. Die Fakultätskonferenz ermöglicht ebenso das Recht der Fakultätsangehörigen zur Stellungnahme zu den für die Fakultät relevanten Entwicklungsvorhaben der Privatuniversität und zum Rechenschaftsbericht des*der Dekans*in an die Studien- und Forschungskommission und/oder das Rektorat.
Studien- und Forschungskommissionen
Die zentrale Funktion innerhalb der Qualitätssicherung der Studien- und Forschungskommissionen ist in Kapitel Qualitätszentrale Studien- und Forschungskommission ausführlich beschrieben.
Studiengangskonferenzen dienen dem Informationsaustausch zwischen Studiengangsleitung und den Angehörigen des betreffenden Studiengangs. Dieses Instrument wird studiengangsspezifisch angewendet und findet in der Regel mindestens einmal pro Studienjahr statt.
Lehrveranstaltungserhebung
Die Lehrveranstaltungserhebung findet semesterweise statt und dient der Überprüfung der LV-Inhalte und –Ziele, der Prüfungsmethoden, der Zugangsvoraussetzungen, der zeitlichen und örtlichen Abhaltung der LV sowie aller weiteren LV-relevanten Parameter in den einzelnen Studiengängen. In erster Linie dient die Erhebung der Sicherstellung der für die Curricula vorgegebenen wiederkehrenden Lehrveranstaltungen entsprechend den Semestern. LVs definieren sich über die akkreditierten Studienpläne sowie die Modulbeschreibungen der einzelnen Studiengänge. Sollte sich ein Änderungsbedarf in den Lehrveranstaltungen dieser Studienpläne ergeben, liegt die weitere Umsetzung in der Kompetenz der Studiengangsleiter*innen, der jeweiligen Studien- und Forschungskommissionen, des Senats und des Rektorats und ist nach den Regelungen der Satzung durchzuführen. Lehrende, Studiengangsleiter*innen, Studiendirektor*in und Mitarbeiter*innen des Studienreferats wirken in diesem Prozess zusammen.
Standardisierte zyklische Treffen (Studiengangsleiter*innen, Kolloquiumsleiter*innen, Jour fixe ZWF)
Die operative Ebene wird überprüft durch folgende Ereignisse, die im Qualitätszyklus der MUK wiederkehren:
Betriebsversammlung
Der Betriebsrat lädt alle Mitarbeiter*innen der MUK jährlich zu einer Betriebsversammlung, in der Angelegenheiten und Interessen der Arbeitnehmer*innen ebenso erörtert werden wie die allgemeine Entwicklung der Privatuniversität.
Qualitäts-Meetings
Bei Bedarf werden auf Vorschlag des Qualitätsteams oder anderer Verantwortlicher der MUK mindestens einmal im Semester Qualitätsmeetings zu spezifischen Themen veranstaltet. Ein zweites jährliches Qualitätsmeeting (Qualitätskonferenz EP) ist fix der Weiterentwicklung des Entwicklungsplans gewidmet. Die beiden fix vorgesehenen Qualitätsmeetings werden als Qualitätskonferenzen von dem*der Rektor*in einberufen.
Revision der Haustechnik
Jährliche Wartungen und technische Revisionen im Bereich des Gebäude- und Veranstaltungsmanagements sichern die Funktion der technischen Ausstattung und verlängern deren Nutzungsdauer. Die Durchführung dieser Arbeiten erfolgt vorwiegend in der lehrveranstaltungsfreie Zeit.
Zulassungs- und Inskriptionsphasen
Neben den semesterweisen Inskriptionsphasen gibt es Zulassungsphasen zu den einzelnen Studien, die wesentliche Indikatoren der privatuniversitären Entwicklung beinhalten. Die Daten der Bewerber*innen (Anzahl, Herkunft, Alter u. v. m.) in den Zulassungsphasen sind bedeutende Indikatoren über Attraktivität und Qualität, aber auch die Kommunikationswirksamkeit des Angebots der MUK. Über die Inskriptionsphasen werden Informationen über den Studienverlauf der Studierenden gewonnen.
Regelmäßige Termine der Finanzen
Die Überprüfungen des finanziellen Gebarens durch Aufsichtsrat (quartalsmäßig), das laufende Berichtswesen an die Eigentümerin (quartalsmäßig), Abschlussprüfungen durch Wirtschaftsprüfer*innen (jährlich), Fördergeber*innen (bei Bedarf), periodisch stattfindende interne Revisionen durch die Konzernmutter, Prüfungen durch Rechnungshöfe von Stadt Wien und Bund sowie Behörden gewähren eine breite interne und externe Kontrolle der MUK.
Die Einzelbudgets der Studiengänge und Bereiche werden bottom up erstellt und in das Gesamtbudget der Privatuniversität eingepflegt. Nach Abstimmungen mit der Geschäftsführung wird dieses innerhalb der vorgesehenen Fristen an die Eigentümerin und den Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Standardisierte zyklische Treffen
Die Bereiche der Administration sichern durch regelmäßige Jours fixes ihre inneren Abläufe und koordinieren diese mit den anderen von gemeinsamen Vorhaben betroffenen Bereichen und Studiengängen.
Jahresplanungstermine
Es gibt eine Reihe von standardisierten Terminen zur Jahresplanung an der MUK, die ein akkordiertes und erfolgreiches Abwickeln der vorgesehenen Projekte unterstützen. Allem voran geht eine Projektplanung für das gesamte Jahr zwischen der Leitung des Veranstaltungsmanagements und dem*der Rektor*in, den Studiengangsleiter*innen der Fakultät für Darstellende Kunst (die Planung szenischer Projekte), den Studiengangsleiter*innen der Fakultät Musik (Orchester- und Kammermusikprojekte) und Orchestermanagement und Orchesterleiter*innen, um deren Projekte zu koordinieren. Zu Investitionen in Technik und Instrumenten gibt es zyklische Meetings. Die Projektplanung des Studienjahrs wird vom Veranstaltungsmanagement in einer Projektliste erstellt und von dem*der Rektor*in freigegeben. Die Semesterhighlights werden von den Projektverantwortlichen mit der Bereich Marketing und Kommunikation regelmäßig besprochen.
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