Qualität in wissenschaftl. Forschung & Artistic Research

  Qualitätszentrale Zentrum für Wissenschaft und Forschung (ZWF)
  Qualitätsinstanz Vizerektorat
  Qualitätsfokus gute wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Praxis


Neben der wissenschaftlichen Forschung werden an der MUK unter dem international etablierten Fachterminus Artistic Research drei Bereiche subsumiert:

Entwicklung und Erschließung der Künste, künstlerische Forschung und Kooperationen zwischen Wissenschaft und Kunst. Ihre Unterscheidung ist nicht mit einer qualitativen Wertung verbunden, sondern basiert auf Differenzen in der theoretischen Einbettung, Methodik, Dokumentation bzw. dem Wissenstransfer. Eine Arbeitsgruppe zur Definitionsfindung und Kategorisierung von Artistic Research an der MUK hat hierzu standardisierte Definitionen erarbeitet.

Die Qualität in wissenschaftlicher Forschung und Artistic Research wird im Qualitätsmanagementsystem der MUK maßgeblich auf drei Ebenen gesichert.

Die Qualitätszentrale Zentrum für Wissenschaft und Forschung (ZWF) bezeichnet die zentrale Schnittstelle der Qualitätssicherung in wissenschaftlicher Forschung und Artistic Research.

Die Qualitätsinstanz Vizerektorat bezeichnet die operative Zuständigkeit des*der Vizerektors*in für Wissenschaft und Forschung als Leiter*in des ZWF in der Qualitätssicherung in wissenschaftlicher Forschung und Artistic Research.

Der Qualitätsfokus gute wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Praxis umfasst die qualitätssichernden Instrumente und Maßnahmen zur guten wissenschaftlichen Praxis.

Diese Ebenen dienen der regelmäßigen und systematischen Erfassung von Informationen in Forschung sowie Artistic Research und ermöglichen die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung in diesen Bereichen.

Das System ermöglicht die Umsetzung der in Leitbild und Entwicklungsplan der MUK formulierten Strategie und Ziele zu Forschung und Artistic Research. Die eingesetzten Prozesse bewirken eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Entwicklung in Forschung und Artistic Research und überprüfen deren Wirksamkeit.

Qualitätszentrale Zentrum für Wissenschaft und Forschung (ZWF)

Die Aufgaben und Kompetenzen des Zentrums für Wissenschaft und Forschung (ZWF), als zentrale Schnittstelle der Qualitätssicherung in wissenschaftlicher Forschung und Artistic Research, sind in der Satzung der MUK geregelt. Die Entwicklungsvorhaben des ZWF sind schwerpunktmäßig im Entwicklungsplan festgehalten.

Als interdisziplinäre und fakultätsübergreifende Plattform stellt das ZWF die Entwicklung von Strategien und verbindlichen Standards für den Bereich der Wissenschaft und Forschung an der MUK sicher. Laut Satzung der MUK orientiert sich das ZWF an den strategischen Forschungsschwerpunkten der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien.

Die satzungsmäßigen Aufgaben des Zentrums für Wissenschaft und Forschung sind folgende:

Entwicklung, Bündelung und Umsetzung der Forschungsvorhaben

Dissemination der Forschungsergebnisse in Kooperation mit den Studiengängen

Sicherstellung der Zusammenarbeit durch regelmäßigen Austausch aller Studiengangsleiter*innen, der leitenden Koordinator*innen von fakultätsübergreifenden Studiengängen sowie der Vertreter*innen der wissenschaftlichen Forschungsdisziplinen

Sicherstellung der Entwicklung von Strategien als interdisziplinäre und fakultätsübergreifende Plattform

Sicherstellung von verbindlichen Standards für den Bereich der Wissenschaft und Forschung

Die Erfüllung dieser Aufgaben folgt dem qualitätssichernden PDCA-Zyklus.

PLAN      Analyse und Schwerpunktsetzung in Forschung und Artistic Research und
               internen Unterstützungsleistungen
DO          Koordination und Unterstützung von Vorhaben und Anträgen, Fortbildungen und
               Informationsveranstaltungen anbieten
CHECK    Das Forschungsservice als Teil des ZWF überprüft Anträge und Budgetverlauf
               sowie Unterstützungsleistungen.
ACT         Maßnahmen umsetzen, Unterstützungsleistungen implementieren


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Qualitätsinstanz Vizerektorat

Qualitätsinstanz Vizerektorat bezeichnet die operative Zuständigkeit als Vizerektor*in für Wissenschaft und Forschung sowie als Leiter*in des ZWF. Sie ist für die Qualitätssicherung und Koordinierung von Forschung und Artistic Research an der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien verantwortlich.

Laut Satzung wird der*die Vizerektor*in von dem*der Rektor*in nach Zustimmung durch den Senat und den Universitätsrat bestellt. Die qualitative Sicherstellung der regelmäßigen Überprüfung der Arbeit der Funktion des*der Vizerektors*in ist in der Satzung insofern gewährleistet, als dessen*deren Funktionsperiode an jene des*der Rektors*in gekoppelt und somit zyklisch einer Evaluation unterworfen ist (vierjährig).

Mit Inkrafttreten der neuen Satzung ist das Zentrum für Wissenschaft und Forschung (ZWF) seit 2020 fakultätsübergreifend unter der Leitung eines*einer Vizerektors*in für Forschung an der Schnittstelle zum Rektorat verankert. Der*die Vizerektor*in ist ebenso Mitglied der gemeinsamen Kommission der beiden Studien- und Forschungskommissionen, um fakultätsübergreifend wissenschaftliche und künstlerisch-wissenschaftliche Agenden zu sichern. Als interdisziplinäres und fakultätsübergreifendes Zentrum stellt es die Entwicklung von Strategien und verbindlichen Standards für den Bereich der Wissenschaft, Forschung und Artistic Research an der MUK sicher.

Der Ausbau von Forschung und Artistic Research an der MUK ist ein im Entwicklungsplan ausgegebenes Entwicklungsziel des Rektorats. Als Kernauftrag wurde im Leitbild die Entwicklung von Artistic Research festgelegt. Strategieentwicklung, Umsetzung und Erreichung dieser Vorgaben liegen maßgeblich in der Verantwortung des*der Vizerektors*in.

Der*die Vizerektorin verantwortet an der MUK folgende Aufgaben:

Sicherstellung von Ressourcen in Forschung und Artistic Research (Budgetplanung, Personal, Räume, Infrastruktur, Kontrollstrukturen).

Strategieentwicklung von Forschung und Artistic Research (Schwerpunktsetzungen, Kooperationen, Zielvorgaben, Veranstaltungen).

Qualitätssicherung von Forschungsprojekten: unter der Leitung des*der Vizerektors*in werden laut Entwicklungsplan die geplanten Drittmittelprojekte zwecks Qualitätssicherung nach internationalen Exzellenzkriterien vom Forschungsservice geprüft.

Sicherstellung der laufenden Verbesserung (Überprüfung der Disseminationen und der forschungsgeleitenden Lehre, gelenkte Kommunikation).

Umsetzung von Beschlüssen und Vorgaben in Forschung und Artistic Research.

Die Erfüllung dieser Aufgaben folgt dem qualitätssichernden PDCA-Zyklus.

PLAN      Entwicklung Strategie Forschung und Artistic Research, Ressourcenplanung
DO          Kommuniziert Strategie; initiiert Projekte und Maßnahmen und bringt solche in Gremien ein.
CHECK    Überprüft Maßnahmen und Dissemination, stellt wissenschaftliche Bandbreite
               sicher, kontrolliert Budget.
ACT         Umsetzung gremialer Beschlüsse, Optimierung Forschung und Artistic Research


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Qualitätsfokus gute wissenschaftliche bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Praxis

Die MUK verfügt über Strukturen und Verfahren, um die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Praxis sicherzustellen. Der Bereich Wissenschaft, Forschung und Artistic Research bedient sich sowohl universitätsinterner qualitätssichernder Instrumente als auch Instrumente unter Einbindung externer qualitätssichernder Kontrollsysteme.

Instrumente zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Praxis

Universitätsinterne qualitätssichernde Instrumente sind in diesem Bereich Workshops, Schulungen, wissenschaftliche Kolloquien und vertiefende Lehrveranstaltungen etwa zum Thema Plagiat vs. gute wissenschaftliche Praxis.

Weiters leistet das Forschungsservice der MUK kontinuierlich Beiträge zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Praxis.

Ein strukturelles Mehraugenprinzip gewährleistet intern die Qualitätssicherung durch die Verankerung des Zentrums für Wissenschaft und Forschung (ZWF) sowie durch die Einrichtung der Forschungsservices im Rektorat. Forschungsagenden werden sowohl im regelmäßigen Jour fixe des Zentrums für Wissenschaft und Forschung besprochen als auch unter Einbezug der Dekan*innen im Jour fixe des Rektorats thematisiert.

Plagiate stellen einen Verstoß gegen die Kriterien guter wissenschaftlicher bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Praxis dar. Daher hat das Rektorat der MUK zu diesem Thema eine Richtlinie und ein unabhängiges Untersuchungsverfahren zur Sicherstellung der Qualität in der wissenschaftlichen Praxis, auf Basis der einschlägigen studienrechtlichen Bestimmungen, erstellt. Die Gewährleistung der Einhaltung dieser Kriterien wird bezüglich der Bachelor- oder Masterarbeiten an der MUK auf mehrfache Weise sichergestellt. Bei diesen Bachelor- und Masterarbeiten ist die jeweilige Leitung der Lehrveranstaltung Wissenschaftliches Kolloquium hauptverantwortlich für die Einhaltung der wissenschaftlichen Standards und der wissenschaftlichen Integrität. Über die Betreuung und enge Kooperation mit Studierenden und Fachbetreuenden hinaus wird an der MUK seit Inkrafttreten der neuen Studienordnung 2017 die Plagiatserkennungssoftware PlagScan Pro eingesetzt. Die Lehrveranstaltungsleiter*innen der Wissenschaftlichen Kolloquien werden vom Zentrum für Wissenschaft und Forschung im Umgang mit dieser Software geschult. Mittels eines von der gemeinsamen Kommission der beiden StuFoKos konzipierten Laufzettels (der alle notwendigen Schritte zum Erlangen des Studienabschlusses zusammenfasst) werden die Studierenden auf die Verwendung dieser Software besonders hingewiesen. Regelmäßig findet eine Lehrveranstaltung zum Thema zur Vorbeugung statt und die Bibliothek unterstützt Studierende bei der Einführung in die wissenschaftliche Arbeitstechnik.

Die Ergebnisse der Überprüfungen durch die Software werden durch die Leitung des Wissenschaftlichen Kolloquiums verifiziert. Wenn sich hierbei der Plagiatsverdacht bestätigt, kommen studienrechtliche Konsequenzen zur Anwendung. Hierfür gibt es einen Rektoratsbeschluss von 2017, der das Plagiatsverfahren der MUK regelt. Seit Mai 2019 leistet die MUK als registrierte Userin einer Beta-Version einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines Analysetools (Author Metrics), mit dem Übersetzungsplagiate und Arbeiten von Ghostwritern leichter aufgedeckt werden können.

Die MUK setzt mit der Förderung exzellenter Abschlussarbeiten auch positive Anreize. Seit 2011 vergibt die MUK in Zusammenarbeit mit der Kulturabteilung der Stadt Wien Förderpreise/-stipendien für herausragende wissenschaftliche Bachelor- und Masterarbeiten. Die Vergabe der vier angesuchten Förderpreise/-stipendien führt zu einer wesentlichen Aufwertung der wissenschaftlichen Nachwuchsforschungsleistungen an der MUK.

Studierende werden auch durch Werkverträge oder durch freie Dienstnehmer*innen-Verträge als studentische Mitarbeiter*innen verstärkt in Projekte und Tätigkeiten des Zentrums für Wissenschaft und Forschung sowie in die Veranstaltungsorganisation künstlerisch-wissenschaftlicher Veranstaltungen eingebunden. Auf diese Weise werden Studierende bereits während ihres Studiums mit wissenschaftlichen Tätigkeiten wie beispielsweise der Redaktion von Publikationen vertraut gemacht und es wird somit ihre Expertise erweitert. Darüber hinaus soll die Mitarbeit am ZWF die Lust am wissenschaftlichen Arbeiten wecken und einen möglichen Karriereweg in diesem Feld aufzeigen.

Um die Qualität der wissenschaftlichen Abschlussarbeiten an der MUK zu sichern und Studierenden die Möglichkeit zu geben, von Studierenden zu lernen, wurde ab dem Sommersemester 2020 eine Schreibwerkstatt für Studierende in Form einer wöchentlichen Sprechstunde in der Bibliothek eingerichtet. Dabei steht insbesondere die Beratung bei der Erstellung von Bachelor- und gegebenenfalls Masterarbeiten im Zentrum, wobei in erster Linie bei formalen Aspekten Unterstützung geboten werden soll.


Instrumente zur Sicherstellung guter wissenschaftlicher bzw. künstlerisch-wissenschaftlicher Praxis unter Einbindung externer qualitätssichernder Kontrollsysteme

Die Kofinanzierung von Publikationen und Tagungen nach dem Matching Fund Prinzip garantiert die exzellente Qualität intern finanzierter Projekte, indem sich deren Finanzierung nach den Exzellenzkriterien externer Begutachtung richtet.

Um die Qualität interner Prozesse auch extern abzusichern, steht seit Wintersemester 2019/20 das Advisory Board des ZWF auch für interne Begutachtungsprozesse zur Verfügung.

Überprüfung durch externe Projektpartner*innen und externe Expert*innen in Forschung und Artistic Research der MUK, z. B. in themenbezogenen Arbeitsgruppen.

Interuniversitäre Kooperationen: Die MUK verfügt neben ihrer exzellenten Reputation in der künstlerischen Ausbildung auch über Alleinstellungsmerkmale im Feld von Artistic Research, wie etwa in den Bereichen Operette, Tanz, Musical oder zukünftig Performance Art, die sie als Kooperationspartnerin für andere Universitäten interessant macht. Vor diesem Hintergrund setzt die MUK verstärkt sowohl national als auch international auf interuniversitäre Kooperationen.

Beispiele interuniversitärer Kooperationen im Bereich der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung:
    Interuniversitärer Forschungsverbund Elfriede Jelinek (Universität Wien und MUK)
    Forschungsnetzwerk Beyond the nation, beyond the subject. Rethinking Austrian Modernism (University of Kent UK, Co-Antragsstellerin die MUK)

Überprüfung durch Forschungsförderungsgeber*innen: Die wissenschaftliche Community sorgt für Qualitätssicherung, indem sowohl Publikationen, Tagungs- und Reisekostenzuschüsse, Stipendien und nicht zuletzt Drittmittelprojekte ein strenges an Exzellenzkriterien orientiertes Begutachtungssystem — meist in Form von Peer-Review-Verfahren — durchlaufen müssen.

Die Erfüllung dieser Aufgaben folgt dem qualitätssichernden PDCA-Zyklus.

PLAN      Analyse und Bedarfserhebung von Kontrollsystemen, Festlegung von Standards.
DO          Maßnahmen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis, Standards kommunizieren.
CHECK    Wirksamkeitsüberprüfung von Maßnahmen, Kontrollsystemen und Ergebnissen.
ACT          Verbessern und Implementieren von Instrumenten und Maßnahmen.


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