Qualität in Studium und Lehre

  Qualitätszentrale Studien- und Forschungskommission
  Qualitätsinstanz Institutsleitung
  Qualitätsfokus Lehrevaluierung


Die Qualität in Studium und Lehre wird im Qualitätsmanagementsystem der MUK maßgeblich auf drei Ebenen gesichert. Diese Ebenen dienen der regelmäßigen und systematischen Erfassung von Informationen in Studium und Lehre und ermöglichen im Zusammenspiel mit den anderen Qualitätssicherungsprozessen der MUK die Umsetzung von Maßnahmen zur Entwicklung, Einrichtung und Weiterentwicklung in den Instituten.

Die Qualitätszentrale Studien- und Forschungskommission (StuFoKo) bezeichnet die zentrale Schnittstelle der Qualitätssicherung im Studienwesen.

Die Qualitätsinstanz Institutsleitung bezeichnet die operative Zuständigkeit der Institutsleiter*innen in der Qualitätssicherung der einzelnen Institute.

Der Qualitätsfokus Lehrevaluierung umfasst sämtliche Instrumente und Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Lehre an der MUK.

Diese Ebenen dienen der regelmäßigen und systematischen Erfassung von Informationen in Studium und Lehre und ermöglichen die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung in diesem Bereich, sie werden im Bedarfsfall von der Instanz Studiendierektor und dem Organ Senat überprüft und sind miteinander vernetzt. Das Zusammenwirken dieser Ebenen, Instanzen und Organe wird im Folgenden in den Prozessdarstellungen exemplarisch aufgezeigt.

Das System ermöglicht die Umsetzung der in Leitbild und Entwicklungsplan der MUK formulierten Strategie und Ziele in Studium und Lehre. Die eingesetzten Prozesse bewirken eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Entwicklung in Studium und Lehre und überprüfen deren Wirksamkeit.

Qualitätszentrale Studien- und Forschungskommission

Basierend auf den Vorgaben der Satzung der MUK ist an jeder Fakultät eine Studien- und Forschungskommission (StuFoKo) eingerichtet.
In diesem zentralen Gremium der Qualitätssicherung sind zu gleichen Teilen alle Personengruppen des akademischen Bereichs vertreten.
Es ist somit ein wirkmächtiges Gremium der universitären Mitgestaltung durch Studierende und Lehrende. Die Satzung der MUK schreibt vor, dass die StuFoKo drittelparitätisch aus Institutsleiter*innen der Fakultät, gewählten Vertreter*innen aus der Personengruppe Professor*innen und Dozent*innen der Fakultät und den von der Hochschulvertretung entsendeten Studierenden der Fakultät zusammengesetzt wird. Die StuFoKos der Fakultäten wählen aus ihrem Kreis den*die Dekan*in.

An beiden Fakultäten ist je eine StuFoKo installiert, für fakultätsübergreifende Studien und Forschungsangelegenheiten ist eine gemeinsame Kommission der beiden Studien- und Forschungskommissionen eingerichtet, die von Vertreter*innen aller genannten Personengruppen sowie dem*der Leiter*in des Zentrums für Wissenschaft und Forschung gebildet wird. (Die gemeinsame Kommission der beiden StuFoKos entspricht der Darstellug der Qualitätszentrale StuFuKo und ist daher hier nicht gesondert angeführt.) Die Studien- und Forschungskommission tritt zumindest zwei mal pro Semester zusammen, ihre Funktionsperiode beträgt drei Jahre.

Gemeinsam mit der Qualitätsinstanz Institutsleitung ist die Studien- und Forschungskommission für die Sicherstellung der Qualität der künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Arbeit in Studium und Lehre zuständig.
Die StuFoKos und die gemeinsame Kommision der StuFoKos übernehmen hierbei unter Einbeziehung des Studiendirektors folgende qualitätssichernde Aufgaben, die im Bedarfsfall dem Senat zum Beschluss vorgelegt werden:

Erarbeitung von Entwürfen neuer Studienpläne und Entwürfe für Änderung bestehender Studienpläne

Erstellung von Vorschlägen zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung

inhaltliche Richtlinien für kommissionelle Prüfungen

Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses

Vorschläge für fachübergreifende Forschungsvorhaben und –schwerpunkte

Sicherstellung des vollständigen Lehrveranstaltungsangebots der fakultätsübergreifenden Studien laut Studienplänen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen

Von der Studien- und Forschungskommission können zur Erfüllung ihrer Aufgaben, Entscheidungsfindung und Beratung Ausschüsse und Kommissionen eingerichtet werden.

Die Erfüllung dieser Aufgaben folgt dem qualitätssichernden PDCA-Zyklus.

PLAN       Analyse und Bedarfserhebung im Studienwesen
DO           Erarbeiten von Vorschlägen und Maßnahmen für Studienwesen
CHECK     Überprüfen und Freigeben von Vorschlägen und Maßnahmen im Studienwesen
ACT          Verbessern und Implementieren von Vorschlägen und Maßnahmen

Die Arbeit der Studien- und Forschungskommissionen wird durch Sitzungs- und Beschlussprotokolle dokumentiert. Die Beschlüsse der StuFoKo werden in Form von Beschlussprotokollen an das Rektorat und in der Folge an den Senat zur Beschlussfassung weitergeleitet. Die Satzung der MUK regelt die Umsetzung der Beschlüsse der StuFoKos entsprechend der Stellungnahmen und Entscheidungen der Gremien zu diesen.
 

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Qualitätsinstanz Institutsleitung

Die Institutsleiter*innen sind laut Satzung für die Sicherstellung der Qualität der künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Arbeit in den jeweiligen Instituten verantwortlich. Weil sie eine derartig zentrale Rolle in der Qualitätsentwicklung der MUK einnehmen, durchlaufen sie einerseits spezielle Berufungsverfahren und werden andererseits auch regelmäßig mittels Wiederbestellungsverfahren von internen und externen Expert*innen evaluiert. Institutsleiter*innen agieren als zentrale Schnittstelle der einzelnen Institute zu den Organisationseinheiten, Organen, Gremien, Studierenden sowie Lehrenden des Institute der MUK und handeln in Abstimmung mit dem*der Dekan*in der jeweiligen Fakultät. Durch diesen ständigen kollegialen Austausch können sie die ihnen laut Satzung zukommende Rolle als Verantwortliche für die Qualitätssicherung im Institut optimal wahrnehmen. Die Institutsleitung übernimmt laut Satzung der MUK folgende qualitätssichernde Aufgaben:

Sicherstellung der Qualität der künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen Arbeit im Institut

Sicherstellung des vollständigen Lehrveranstaltungsangebots laut Studienplänen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen

Verantwortung für die dem Studiengang zur Verfügung stehenden Ressourcen, insbesondere Budgeterstellung und –vollzug

Umsetzung der Beschlüsse in Studien- und Prüfungsangelegenheiten, soweit das Institut betroffen ist

Vorschlag an den*die Dekan*in über die Aufnahme von Studienbewerber*innen auf Basis des Zulassungsverfahrens und Zuteilung von Studierenden an eine*n der Fakultät zugeordnete*n Lehrende*n

Die Erfüllung dieser Aufgaben folgt dem qualitätssichernden PDCA-Zyklus.

PLAN      Analyse und Bedarfserhebung im Institut, Planung des Ressourceneinsatzes.
DO          Erarbeitet Maßnahmen und Vorschläge und bringt sie in den Institut bzw.
               die zuständigen Organe und Gremien ein.
CHECK    Überprüft Maßnahmen und Vorschläge zu Lehrangebot und Ressourceneinsatz
               in Forschung und Artistic Research, Lehre und Organisation des Instituts.
ACT         Umsetzung von Beschlüssen aus Organen und Gremien; Optimierung der laufenden
               Geschäfte des Instituts.

Die Arbeit der Qualitätsinstanz Studiengangsleitung wird durch Berichte, Protokolle von Gremien und Organen und in Form von Studienplänen und Studieninhalten dokumentiert.


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Qualitätsfokus Lehrevaluierung

Abgeleitet von den im Leitbild der MUK formulierten Prinzipien der Mitgestaltung, Mitverantwortung und Mitbestimmung der Studierenden, zielt die Lehrevaluierung auf die Qualitätssicherung und die Weiterentwicklung der universitären Lehre semesterweise ab. Die Lehrevaluierung der MUK bedient sich verschiedener Instrumente. Sämtliche Aspekte, die Informationen zu den Lehrveranstaltungen enthalten, fließen in die Evaluierung der Lehre an der MUK ein. Dazu gehören Informationen aus standardisierten schriftlichen und mündlichen Instrumenten ebenso wie Daten und Informationen aus dem Umfeld. Die gewählte Struktur der Evaluierung ermöglicht einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, bindet alle Beteiligten ein und erlaubt, deren Wirksamkeit laufend zu überprüfen.

Die Lehrevaluierung fügt sich aus mehreren Instrumenten zusammen und führt auf unterschiedlichen universitären Ebenen zur Qualitätsentwicklung. Erkenntnisse aus der Lehrevaluierung fließen sowohl in die einzelnen Institute, die Fakultäten als auch die universitären Organe und Gremien ein.


Lehrveranstaltungszentrierte Instrumente

Digitale Lehrveranstaltungsevaluierungen werden anonym, mittels standardisierter Fragebögen zu den Lehrveranstaltungen, durchgeführt. Diese Fragebögen, welche vom Senat beschlossen wurden, sind im Qualitätsmanagement- und Organisationshandbuch der MUK veröffentlicht. Die online durchgeführte Evaluierung basiert auf den Evaluierungsrichtlinien der Satzung. Sie ist verpflichtend für alle angebotenen Lehrveranstaltungen, die den Freischaltungskriterien (z. B. mindestens drei teilnehmende Studierende bei einer einzelnen Lehrveranstaltung) entsprechen, in jedem Semester durchzuführen. Die Studierenden werden automatisiert per E-Mail zur Evaluierung ihrer Lehrveranstaltungen aufgefordert. Die digitale Lehrveranstaltungsevaluierung unterliegt der Betriebsvereinbarung über die Evaluierung von Lehrveranstaltungen und Studiengängen (2010).

Zur Verbesserung der digitalen Lehrveranstaltungsevaluierung wurden in der letzten Akkreditierungsperiode Entwicklungsmaßnahmen gesetzt. Nach Qualitätskonferenzen im WS 2019/20 hat das Qualitätsteam der MUK gemeinsam mit dem Studiendirektor, mit Vertreter*innen beider Fakultäten und in Rücksprache mit den Dekan*innen eine Bündelung gleichartiger Lehrveranstaltungen empfohlen, um die Zahl der digital evaluierbaren Lehrveranstaltungen im Einklang mit der bestehenden Betriebsvereinbarung zu erhöhen.

Im Rektorats Jour fixe vom 20.2.2020 kam es zu einer zustimmenden Kenntnisnahme des Vorschlags zur Weiterentwicklung der digitalen Lehrveranstaltungsevaluierung durch die Mitglieder des Rektorats und zur Aufforderung an den Bereichsleiter und Studiendirektor zur entsprechenden Umsetzung.

Diese initiierten folgende Maßnahme: Zur Verbesserung der digitalen Lehrveranstaltungsevaluierung wird mit Weiterentwicklung des von der MUK verwendeten Universitätsmanagementsystems von der TU Graz eine Anbindung an das Evaluierungstool EvaSys (www.evasys.de) ermöglicht. Dadurch werden sich die gewünschten, deutlich verbesserten Möglichkeiten der digitalen LV-Evaluierung ergeben. Eine Testphase dazu hat im WS 2019/20 an der TU Graz begonnen und wird bei Erfolg zur Implementierung von EvaSys in das Universitätsmanagementsystem MUKonline führen.

Lehrveranstaltungserhebungen finden semesterweise im dafür standardisierten Zeitraum statt und dienen der Überprüfung (siehe Darstellung der Wirksamkeitsüberprüfung) der Lehrveranstaltungsinhalte und -ziele, der Prüfungsmethoden, der Zugangsvoraussetzungen, der zeitlichen und örtlichen Abhaltung der Lehrveranstaltungen sowie aller weiteren lehrveranstaltungsrelevanten Parameter in den einzelnen Instituten. Sollte sich ein Änderungsbedarf in den Lehrveranstaltungen dieser Studienpläne ergeben, liegt die weitere Umsetzung in der Kompetenz der Institutsleiter*innen, der jeweiligen Studien- und Forschungskommissionen, des Senats und des Rektorats und sind nach den Regelungen der Satzung durchzuführen.

Evaluierungsbögen, im Zuge von Masterclasses/Gastvortragende, Workshops etc., und Resümees der Gastlehrenden bilden individuelle institutsspezifische Instrumente zur Evaluierung von unregelmäßig stattfindenden Lehrveranstaltungen und Lehrinitiativen.


Studierendenzentrierte Instrumente

Mentoring findet verpflichtend im Rahmen der in der Satzung der MUK geregelten Studieneingangsphase der Studierenden statt. In dieser Pflichtlehrveranstaltung erfolgt die Über-prüfung des Studienfortschritts in der Studieneingangsphase, ebenso findet eine Besprechung des weiteren Studienverlaufes statt. Ziel dieses Mentorings ist es, dem*der Studierenden zu ermöglichen, unter kompetenter und professioneller Begleitung seine*ihre Studien-situation persönlich richtig einschätzen und die persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten und Berufsaussichten beurteilen zu können. Im Zuge des Mentorings wird auch seitens der Institutsleitung über die Eignung zur Fortsetzung des Studiums entschieden.

Feedback zur künstlerischen, künstlerisch-wissenschaftlichen und pädagogischen Entwicklung wird den Studierenden über den Verlauf des gesamten Studiums hinweg durch Lehrende und Institutsleiter*innen gegeben und ist durch zahlreiche Formate in den einzelnen Instituten gewährleistet. (z. B. Feedbackrunden nach internen Präsentationen, Absolvent*innenvorsprechen/-vorsingen, Auswahlvorspiele, Übungsprobespiele, Übungswettbewerbe, Fidelio-Wettbewerb, informelle Vorsingen, prototype, Werkschauen und Tryouts).

Studierendengespräche, in Gruppen oder einzeln, bieten Studierenden die Möglichkeit einer direkten Rückmeldung und der Mitgestaltung des Studiums. (z. B. open space mit Studierenden, Einzelgespräche mit Studierenden, Impulstage, SGL Feedbackgespräche für Studierende, Studierendenforum, Endgespräche in ergänzenden Lehrveranstaltungen).


Lehrendenzentrierte Instrumente

Gespräche der Institutsleiter*innen mit Lehrenden finden basierend auf regelmäßiger qualitätssichernder Anwesenheit der Institutsleiter*innen bei Veranstaltungen des eigenen Instituts statt. Weiteres kollegiales Feedback erfolgt regelmäßig im Zusammenhang mit den kommissionellen Prüfungen.

Zyklische Treffen der Lehrenden wie Institutskonferenzen, Lehrendentreffen sowie themenspezifische Treffen sind kollegiale Foren des Austauschs über lehrrelevante Agenden wie den Abgleich von Lehrinhalten.

Die Erfüllung dieser Aufgaben folgt dem qualitätssichernden PDCA-Zyklus.

PLAN        Analyse und Planung der Lehrevaluierung und ihrer Instrumente
DO            Erarbeitung von Maßnahmen basierend auf Evaluationsergebnissen
CHECK      Wirksamkeitsüberprüfung Lehre, Instrumente und Maßnahmen
ACT          Verbessern und Implementieren von Instrumenten und Maßnahmen


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