Die MUK unterliegt rechtlichen Vorgaben und Regelungen von Verordnungen des Landes Wien (z. B. Veranstaltungsgesetz), Bundesgesetze (wie das Privatuniversitätengesetz) sowie Verordnungen der AQ Austria. Internationale Regelungen wie die Europäischen Hochschulstandards und die Regelungen des Bologna-Prozesses bilden äußere Rahmenbedingungen.
Die Strukturen der MUK sichern die Einbindung externer Expertise in die Abläufe der Privatuniversität. Universitäre, personelle, künstlerische und wissenschaftliche Entwicklungen werden an der MUK unter Einbindung externer Expert*innen ermöglicht.
In Studium und Lehre fließt auf vielfältige Weise externe Expertise ein (Gastvortragende, Gastlehrende und Expert*innen aus beruflicher Praxis, Workshops, Masterclasses, Projekte der Studiengänge).
Zur Vorbereitung auf die berufliche Praxis werden Übungsprobespiele, Vorsingen und Vorsprechen mit externen Jurymitgliedern veranstaltet. Dem gleichen Ziel dient die Kooperation mit lokalen Kultureinrichtungen und Veranstalter*innen im Rahmen des Studiums an der MUK.
Das notwendige Benchmarking zu anderen Ausbildungsstätten und den Anforderungen des Kulturbetriebs erfolgt zusätzlich über die in großem Maße in Anspruch genommenen internationalen Austauschmöglichkeiten der Lehrenden und Studierenden der MUK.
Am Auswahlprozess von Professor*innen und Studiengangsleitungspositionen wirken in jeder Berufungskommission zwei bzw. drei (bei Besetzungen von Studiengangsleitungen) externe facheinschlägige Expert*innen mit, die eine besondere Rolle im Verfahren einnehmen, da gegen das mehrheitliche Votum der externen Kommissionsmitglieder kein Besetzungsvorschlag zustande kommt. Darüber hinaus werden zwei externe Gutachter*innen in die Berufungsverfahren eingebunden, die jene Kandidat*innen begutachten, die von der Berufungskommission zu einem Hearing eingeladen und damit in die engere Wahl für eine Professor*innenstelle (bzw. Studiengangsleitungsposition) gezogen wurden. Auf diese Weise steht dem Rektorat eine weitere Ebene der Qualitätssicherung unabhängig von der eingesetzten Berufungskommission zur Verfügung.
Ein Teil der Prüfungen an der MUK wird von Kommissionen abgenommen, an denen auch externe Expert*innen teilhaben.
In der wissenschaftlichen Forschung und Artistic Research sorgt die wissenschaftliche Community mittels Peer-Review-Verfahren für Qualitätssicherung, indem sowohl Publikationen, Tagungs- und Reisekostenzuschüsse, Stipendien und nicht zuletzt Drittmittelprojekte ein strenges, an Exzellenzkriterien orientiertes Begutachtungssystem durchlaufen.
Um die Qualität interner Prozesse des Zentrums für Wissenschaft und Forschung an der MUK auch extern abzusichern, gibt es ein Advisory Board, das verstärkt für interne Begutachtungsprozesse herangezogen wird und aus externen Expert*innen besteht.
Eine Überprüfung durch externe Projektpartner*innen und externe Expert*innen in wissenschaftlicher Forschung und Artistic Research der MUK geschieht innerhalb interuniversitärer Kooperationen wie dem Interuniversitären Forschungsverbund Elfriede Jelinek (Universität Wien und MUK) oder dem Forschungsnetzwerk Beyond the nation, beyond the subject. Rethinking Austrian Modernism (University of Kent UK, Co-Antragsstellerin die MUK)
Externe Beratungen und Begutachtungen. Auch in der Beratung der Mitarbeiter*innen setzt die MUK auf den Einsatz externer Expertise. Für Mitarbeiter*innen der MUK steht eine arbeitspsychologische Beraterin als Ansprechperson für arbeitspsychologische Themenstellungen zur Verfügung. Darüber hinaus werden regelmäßig Workshops für Mitarbeiter*innen der MUK angeboten (z. B. die den Themen Stress und deren Bewältigung oder Stärkung der Resilienz).
Organe, Gremien und Arbeitsgruppen haben laut Satzung die Möglichkeit, externe Expert*innen zu ausgewählten Themenbereichen zu kooptieren, um die intern vorhandenen Kompetenzen durch externe Sichtweisen zu ergänzen.
Das gleiche geschieht laufend auf administrativer Ebene durch Einbindung externer Beratung, um durch ergänzendes Know-how Entscheidungen auf Basis einer umfassenden Einschätzung treffen zu können. So wurden etwa in der Vergangenheit freiwillige Systemakkreditierungen durch die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover durchgeführt.
Eine weitere externe Beratung erfolgt durch den regelmäßigen kollegialen Austausch unter den sieben österreichischen Musikuniversitäten, der unter anderem in der regelmäßigen Kooperation Take Seven — Lange Nacht der österreichischen Musikuniversitäten stattfindet.
Die Österreichische Privatuniversitäten Konferenz (ÖPUK) pflegt als Verband den regelmäßigen Austausch von Erfahrungen und arbeitet Verbesserungsvorschläge aus. Die ÖPUK bildet fachspezifische Arbeitsgruppen und begleitet die Tätigkeitsfelder der Privatuniversitäten unterstützend.
Beratung und kontrollierende Begleitung erfährt die MUK durch Wirtschaftsprüfer*innen, die Rechnungshöfe von Stadt und Bund und die AQ Austria.
Die Erfüllung dieser Aufgaben folgt dem qualitätssichernden PDCA-Zyklus.
PLAN Maßnahmen unter Einhaltung von Vorgaben planen
DO Umsetzung von Vorhaben mit externer Expertise ermöglichen und sichern
CHECK Überprüfung unter Einbindung interner und externer Expertise
ACT Verbessern und adaptieren von Maßnahmen