Krankenversicherung
Mitversicherung
Grundsätzlich ist eine Mitversicherung bei den Eltern (oder Großeltern) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres möglich, solange sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Dies wird durch den Erhalt der Familienbeihilfe bestätigt. Achtung: Wird keine Familienbeihilfe mehr bezogen, verlängert sich die Mitversicherung NICHT automatisch. Eine Studienfortsetzungsbestätigung muss an die GKK übermittelt werden!
Es gibt auch die Möglichkeit, sich zB bei der/dem Ehegattin/Ehegatten oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten mitzuversichern. Dies ist jedoch meist mit Kosten verbunden. Detaillierte Informationen zur Mitversicherung sowie zur Antragsstellung finden Sie bei der Wiener Gebietskrankenkasse.
Studentische Selbstversicherung
Um eine studentische Selbstversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich nachgewiesen werden. Die Studiendauer darf die Mindeststudiendauer + vier Toleranzsemester nicht überschreiten. Zusätzlich darf das Jahreseinkommen max. EUR 10.000,-- betragen. Weitere wichtige Informationen und Voraussetzungen zur studentischen Selbstversicherung finden Sie bei der Österreichischen Sozialversicherung.
Geeignet ist auch die FeelSafe Privatversicherung - auch für Studierende, die sich in einem außerordentlichem Studium befinden.
Allgemeine Selbstversicherung
Sollte weder eine Mitversicherung noch eine studentische Selbstversicherung in Frage kommen, gibt es noch die Möglichkeit einer allgemeinen Selbstversicherung. Voraussetzung ist ein ordentlicher Wohnsitz in Österreich. Auch geringfügig Beschäftigte können sich selbst versichern. Weitere Informationen zur Allgemeinen Selbstversicherung finden Sie bei der Wiener Gebietskrankenkasse.
Allgemeine Versicherungen
Das Angebot von Versicherungen reicht von Haushaltsversicherung über Unfallversicherung bis hin zur Rechtschutzversicherung. Zu den größten Versicherungsanstalten zählen unter anderem: