Rechte und Pflichten der Studierenden

Gemäß §7 der Satzung der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien steht den Studierenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Studienpläne Lernfreiheit zu.

Diese umfasst insbesondere das Recht

  • Nach Maßgabe des Lehrangebotes und im Rahmen der Studienpläne die Reihenfolge der Absolvierung der Lehrveranstaltungen sowie das Lehrpersonal im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu wählen
  • Die Lehr- und Forschungseinrichtungen, insbesondere die Bibliothek der Privatuniversität, zu nutzen
  • Als ordentliche bzw. außerordentliche Studierende im Rahmen der geltenden Bestimmungen Prüfungen abzulegen
  • Nach Erbringung der in den Studienplänen vorgeschriebenen Leistungen akademische Grade bzw. Zeugnisse und Urkunden verliehen zu erhalten
  • Dass bei studienrechtlichen Entscheidungen der Nachteilsausgeich (z.B. bei Behinderung, langfristiger Krankheit, Schwangerschaft) berücksichtigt wird


Die Studierenden sind verpflichtet

  • Die im Aufnahmevertrag und in den Vorschriften der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien festgelegten Bestimmungen einzuhalten
  • Namens- und Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben
  • Jedes Semester die Fortsetzung des Studiums fristgerecht zu melden
  • Sich bei vorhersehbarer Studieninaktivität zeitgerecht vom Studium abzumelden oder beurlauben zu lassen
  • Sich über alle für einen ordnungsgemäßen Studienverlauf notwendigen Voraussetzungen, insbesondere formale und inhaltliche Zulassungsmodalitäten für Prüfungen, zeitgerecht zu informieren und, sofern erforderlich, sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden
  • Bei Abschluss eines Studienganges bzw. eines Lehrganges ein Exemplar ihrer Abschlussarbeit der Bibliothek der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien zur Verfügung zu stellen.