Gemäß §7 der Satzung der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien steht den Studierenden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Studienpläne Lernfreiheit zu.
Diese umfasst insbesondere das Recht
- Nach Maßgabe des Lehrangebotes und im Rahmen der Studienpläne die Reihenfolge der Absolvierung der Lehrveranstaltungen sowie das Lehrpersonal im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen zu wählen
- Die Lehr- und Forschungseinrichtungen, insbesondere die Bibliothek der Privatuniversität, zu nutzen
- Als ordentliche bzw. außerordentliche Studierende im Rahmen der geltenden Bestimmungen Prüfungen abzulegen
- Nach Erbringung der in den Studienplänen vorgeschriebenen Leistungen akademische Grade bzw. Zeugnisse und Urkunden verliehen zu erhalten
- Dass bei studienrechtlichen Entscheidungen der Nachteilsausgeich (z.B. bei Behinderung, langfristiger Krankheit, Schwangerschaft) berücksichtigt wird
Die Studierenden sind verpflichtet
- Die im Aufnahmevertrag und in den Vorschriften der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien festgelegten Bestimmungen einzuhalten
- Namens- und Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben
- Jedes Semester die Fortsetzung des Studiums fristgerecht zu melden
- Sich bei vorhersehbarer Studieninaktivität zeitgerecht vom Studium abzumelden oder beurlauben zu lassen
- Sich über alle für einen ordnungsgemäßen Studienverlauf notwendigen Voraussetzungen, insbesondere formale und inhaltliche Zulassungsmodalitäten für Prüfungen, zeitgerecht zu informieren und, sofern erforderlich, sich zu den Prüfungen fristgerecht an- und abzumelden
- Bei Abschluss eines Studienganges bzw. eines Lehrganges ein Exemplar ihrer Abschlussarbeit der Bibliothek der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien zur Verfügung zu stellen.