Anrechnung von extern erbrachten Leistungen

Gemäß Satzung §25 der Studien- und Prüfungsordnung der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien können sich Studierende positiv beurteilte Prüfungen sowie bereits erbrachte Leistungen von anerkannten postsekundären oder tertiären Bildungseinrichtungen anrechnen lassen.

Eine Anrechnung kann erfolgen, wenn Gleichwertigkeit hinsichtlich

  • des Inhalts (Lehrziele laut Curriculum)
  • des Umfangs (ECTS-Punkte bzw. Semesterwochenstunden)


feststellbar ist.

Tätigkeiten an außeruniversitären Institutionen, die eine hochwertige Berufsvorbildung vermitteln, können entsprechend der Art und des Umfangs der jeweiligen Tätigkeit auf Antrag des/der Studierenden ebenfalls als Prüfung anerkannt werden (Anrechnung nichtformalen und informellen Lernens).

Ziel und Sinn des Verfahrens ist, dass bereits erbrachte äquivalente Leistungen für das Curriculum gutgeschrieben werden und nicht nochmals erbracht werden müssen. Dies kann und soll zu einer Studienentlastung führen sowie kompetenzorientiertes Lernen fördern.

Antrag

Das Formular Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen finden Sie entweder als Download auf der Website des Studienreferats oder beim Studienreferat selbst. Das Formular ist ausgefüllt mit den entsprechenden Nachweisen im Studienreferat einzureichen.

Erforderliche Nachweise

Je nach Anrechnungstyp Prüfungszeugnis (Transcript of Records)

  • muss beinhalten: Datum der Ausstellung, Prüfungsdatum, vollständiger LV-Titel, SWS/ECTS, Note, Semesterzuordnung, Stempel/Signatur, Name des Studierenden
  • ausländische Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen

oder Arbeitsvertrag

  • muss beinhalten: Datum, Ort und Dauer der Anstellung (mindestens 1 Semester), Unterschrift, Name des Studierenden


Bei Bedarf können noch folgende Angaben verlangt werden:

  • Beschreibung der absolvierten Lehrveranstaltungen:
    • Vorlage von offiziellen Inhaltsangaben der postsekundären Bildungseinrichtung, sodass die vermittelten Lehrinhalte/Kompetenzen und die Prüfungsmethoden eine Prüfung der Gleichwertigkeit ermöglichen.
    • Studienplan/Curriculum in jener Version, in welcher die abgelegte und zur Anerkennung vorgelegte Leistung absolviert wurde
  • Angaben zur Notenskala/evtl. Umrechnungstabellen
  • Beglaubigung der vorgelegten Zeugnisse
     

Prozessschritte bei Anrechnungsverfahren an der MUK

  1. Erstberatung zu Möglichkeiten von Anrechnungen positiv beurteilter Prüfungen im Studienreferat
  2. Einreichung des korrekt ausgefüllten Formulars mit beigelegtem Nachweis über die anzurechnenden Leistungen
  3. Prüfung des Antrags auf Anrechnung und der eingereichten Unterlagen sowie Entscheidung (Bewilligung oder begründete Ablehnung)
  4. Anrechnung im Falle einer Bewilligung
  5. Verständigung des/der Studierenden per E-Mail über den Ausgang des Anrechungsverfahrens

Hinweise und Richtlinien

Erfahrungsgemäß verläuft die Anrechnung von Theoriefächern von anerkannten (Partner)Universitäten problemlos. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Erstberatung im Studienreferat.

Die künstlerische Fächer (z.B. ZkF, künstlerische Ensemblepraxis) stehen im Zentrum der künstlerischen bzw. künstlerisch-pädagogischen Studien der MUK.  Die Ausbildung dieser Kompetenzen erfolgt in der qualitativ hochwertigen Lehre an der MUK und die entsprechenden Lehrveranstaltungen sind somit grundsätzlich auch an der MUK für jedes Studium zu absolvieren. Anrechnungsmöglichkeiten sind hier nur unter ganz besonderen Bedingungen vorgesehen. Die LV KEP Orchester ist z.B. ausschließlich bei Nachweis eines dauerhaften Dienstverhältnis bei einem Profiorchester (Orchester mit Dienstverträgen – keine „Werkverträge" oder "Freie Dienstverträge“) möglich.  

Prüfungen/Leistungen, bei denen keine Gleichwertigkeit zu Prüfungen an der MUK feststellbar ist, können als freie Wahlfächer angerechnet werden, sofern laut Curriculum des jeweiligen Studiums noch ECTS-Punkte dafür benötigt werden und die Prüfung/Leistung in einem sinnvollen Zusammenhang mit der vorgesehenen Ausrichtung und Kompetenzbildung des Studiums steht.
Es ist möglich, im Rahmen eines außerordentlichen Studiums an der MUK abgelegte und positiv beurteilte Prüfungen für ordentliche Studien anerkennen zu lassen.

Richtlinie zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen bei Reifeprüfung an einem österreichischen Musikgymnasium sowie dem BRG Boerhaavegasse – Ballettzweig

Absolvent*innen eines österreichischen Musikgymnasiums (Realgymnasium oder Oberstufenrealgymnasium) werden auf Antrag folgende Pflichtlehrveranstaltungen für das jeweilige Bachelorstudium angerechnet:

  • Tonsatz 01–02
  • Gehörbildung 01–02
  • Musikgeschichte 01–02
  • Musikalische Strukturanalyse / Formenlehre 01
  • Repetitorium allgemeine Musiklehre 01–02


Absolvent*innen des BRG Boerhaavegasse (Ballettzweig):

  • Geschichte und Gegenwart des Tanzes 01–02


Dem Anerkennungsantrag ist das Reifeprüfungszeugnis beizulegen!

Der Anerkennungs- und Anrechnungsprozess hat die Satzung der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien zur Grundlage und folgt den Empfehlungen der AQ Austria zur Gestaltung von Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren (Stand 12/2016).

Kontakt:

Kristina Todtova, MSc

k.todtova@muk.ac.at
01 512 77 47 213
Studienreferat, Raum 3.20