Öffnungszeiten ab 12. April 2021

Mo, 19.04.2021
  • MUK intern

Auch nach den Osterferien ab Mo, 12. April 2021 gelten an der MUK bis zum Ende des Lockdowns geänderte Öffnungszeiten. Außerdem dürfen die Standorte nur noch mit einem negativen CORONA-Test betreten werden.

Öffnungszeiten nach den Osterferien 2021 ab dem 12. April 2021 bis Ende des Lockdowns (gültig für alle Standorte der MUK):
Montag — Freitag: 08.00 — 19.00 Uhr
Samstag: 08.00 — 18.00 Uhr
Sonntag und Feiertag geschlossen

In Präsenz sind unter Beachtung der Testpflicht und aller anderen COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen (Mindestabstand, Hygiene, FFP2-Masken, Lüften, Trennwände etc.) ab 12. April 2021 erlaubt:

Prüfung und Prüfungsvorbereitung (max. 1 Studierende*r, 1 Korrepetition, 1 Lehrende*r) für alle kommissionellen Prüfungen nach Rücksprache mit der Studiengangsleitung.

Übebetrieb für Studierende, die zu diesen Prüfungen antreten und keine privaten Übemöglichkeiten haben.

Übebetrieb für Einzelpersonen, die keine anderen Übemöglichkeiten haben.

 

Weiters gelten folgende Einschränkungen:

Externe Personen dürfen die Standorte der MUK nicht betreten.

Die Lifte an den Standorten dürfen nicht benutzt werden (Ausnahmen: Transport von großen Instrumenten, motorische Einschränkungen).

Es gilt absolute FFP2-Masken-Pflicht, wenn mehr als 1 Person im Raum ist!

 

Nach Beendigung des Lockdowns am 3. Mai 2021 sind in Präsenz unter Beachtung der allgemeinen Testpflicht und aller anderen geltenden Vorschriften (Mindestabstand, Hygiene, FFP2-Masken, Lüften, Trennwände etc.) folgende Aktivitäten möglich:

  • Unterrichte studiengangsspezifisch gemäß COVID-19-Schutzkonzept (Regelung wie vor Ostern)
  • Prüfung und Prüfungsvorbereitung (max. 1 Studierende*r, 1 Korrepetition, 1 Lehrende*r)
  • Prüfung und Prüfungsvorbereitung für kommissionelle Prüfungen werden gemäß den Vorgaben der jeweiligen Studiengangsleitungen unter Einhaltung spezifischer Schutzkonzepte durchgeführt. Studierende werden dazu gesondert von der Studiengangsleitung informiert.
  • Übebetrieb für Studierende, die zu diesen Prüfungen antreten und keine privaten Übemöglichkeiten haben.
  • Übebetrieb für Einzelpersonen, die keine andere Übemöglichkeiten haben.
  • Übebetrieb für Ensembles (max. 4 Personen) im Zusammenhang mit dem Präsenzunterricht und zur Prüfungsvorbereitung nach Rücksprache mit der Studiengangsleitung.