Auch nach den Osterferien ab Mo, 12. April 2021 gelten an der MUK bis zum Ende des Lockdowns geänderte Öffnungszeiten. Außerdem dürfen die Standorte nur noch mit einem negativen CORONA-Test betreten werden.
Öffnungszeiten nach den Osterferien 2021 ab dem 12. April 2021 bis Ende des Lockdowns (gültig für alle Standorte der MUK):
Montag — Freitag: 08.00 — 19.00 Uhr
Samstag: 08.00 — 18.00 Uhr
Sonntag und Feiertag geschlossen
In Präsenz sind unter Beachtung der Testpflicht und aller anderen COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen (Mindestabstand, Hygiene, FFP2-Masken, Lüften, Trennwände etc.) ab 12. April 2021 erlaubt:
Prüfung und Prüfungsvorbereitung (max. 1 Studierende*r, 1 Korrepetition, 1 Lehrende*r) für alle kommissionellen Prüfungen nach Rücksprache mit der Studiengangsleitung.
Übebetrieb für Studierende, die zu diesen Prüfungen antreten und keine privaten Übemöglichkeiten haben.
Übebetrieb für Einzelpersonen, die keine anderen Übemöglichkeiten haben.
Weiters gelten folgende Einschränkungen:
Externe Personen dürfen die Standorte der MUK nicht betreten.
Die Lifte an den Standorten dürfen nicht benutzt werden (Ausnahmen: Transport von großen Instrumenten, motorische Einschränkungen).
Es gilt absolute FFP2-Masken-Pflicht, wenn mehr als 1 Person im Raum ist!
Nach Beendigung des Lockdowns am 3. Mai 2021 sind in Präsenz unter Beachtung der allgemeinen Testpflicht und aller anderen geltenden Vorschriften (Mindestabstand, Hygiene, FFP2-Masken, Lüften, Trennwände etc.) folgende Aktivitäten möglich:
Informationen zur Corona-Testpflicht
(Stand: 30. März 2021)
Kurzanleitung für Gurgeltests der Stadt Wien „Alles gurgelt“
(Stand: 23. März 2021)
Detaillierte Informationen zum COVID-19-Schutzkonzept der MUK
(MUK-Website)