Anmeldeschluss: Mi, 12.03.2025
Do, 03.04.2025 ab 10:00 Uhr
Raum 4.09 (Bräunerstraße 5, 4. OG, 1010 Wien)
Für alle BA-Bewerber*innen (auch IGP): Theorie/Gehörbildung
Do, 03.04.2025, 09.00 - 10.00 Uhr
Raum K.10 (Bräunerstraße 5, 1010 Wien)
NUR für IGP-Bewerber*innen: Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil inkl. Kolloquium
Mi, 30.04.2025
Clemens-Hellsberg-Saal (Johannesgasse 4a, 2.OG, 1010 Wien)
Alle Teile der Zulassungsprüfung finden vor Ort in Wien statt. Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierung, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können.
Die Zulassungsprüfung wird im Rahmen einer kommissionellen Gesamtprüfung absolviert und dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatzanwärter*innen im Bereich jazztheoretische Kenntnisse, kompositorisch-improvisatorische Begabung, instrumentale Fähigkeiten, musikalische Hörfähigkeit.
Die Zulassungsprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und findet mit professioneller Begleitung statt:
Jazz-Bass: mit Piano & Drums
Jazz-Gitarre, -Saxophon, -Trompete, -Posaune: mit Piano, Bass & Drums
Jazz-Klavier: mit Bass & Drums
Jazz-Schlagzeug: mit Piano & Bass
Jazz-Gesang: mit Piano in der 1. Runde und mit Piano, Bass & Drums in der 2. Runde
Ein Antritt mit eigenen Begleitmusiker*innen ist aus Gründen der Gleichberechtigung nicht möglich.
Die Zulassungsprüfung enthält folgende Bereiche:
Gespräch über die Studienmotivation
Grundlegende Beherrschung des gewählten Instruments:
• Spielen einer vorbereiteten mittelschweren Etüde (Jazz oder Klassik) oder Transkription
• Es sind zwei Jazzstandards vorzubereiten (ternär, kein Blues)
• Spielen eines Jazz-Blues (ohne Thema, direkt Walkingbassline, eventuell Solo, in Dur, beliebige Tonart, 4/4)
• Vom Blatt lesen
Musiktheoretische Kenntnisse:
Schriftlich, allgemeine Musiklehre, einfache Kenntnisse in Jazz-Theorie
Gehörtest:
Schriftlich, Rhythmusdiktat, Nachweis eines guten relativen Gehörs
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Jazz-Bass ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium der jeweiligen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bei fremdsprachigen Bewerbern sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.
Die Zulassungsprüfung wird im Rahmen einer kommissionellen Gesamtprüfung absolviert und dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatzanwärter*innen im Bereich instrumentalistische/gesangliche Fähigkeiten, musikalische Begabung, musikalische Hörfähigkeit, musiktheoretische Vorkenntnisse.
Ein Gespräch über die Studienmotivation ist auch Teil der Prüfung.
Zulassungsprüfung
Die Zulassungsprüfung ist eine kommissionelle Prüfung; der*die Kandidat*in spielt mit eigener Band und enthält folgende Bereiche:
• Vorlage und Vorspiel von mindestens zwei Solo-Transkriptionen (drei Kopien für die Jury)
• Vorspiel mit eigener Band: ein Repertoire von 20 Stücken unterschiedlicher Stilistik ist vorzubereiten und vom Kandidaten auswendig zu spielen (Begleitung darf Noten lesen)
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile, die positive Beurteilung des ersten und zweiten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Online-Bewerbung
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
Mehr Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.
2. Künstlerischer Prüfungsteil
ACHTUNG: Das vorzubereitende Programm sowie der Prüfungsablauf (Video oder Präsenz) sind ident mit den Anforderungen des jeweiligen künstlerischen Bachelorstudiums. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die entsprechenden Programmvorgaben.
Eine weitere Überprüfung von musikalischer Hörfähigkeit sowie von Kenntnissen in Musiktheorie erfolgt am Beginn des ersten Semesters im Rahmen einer Einstufung in den Lehrveranstaltungen Gehörbildung und Tonsatz nur für jene Kandidat*innen, die zum Studium zugelassen wurden.
3. Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil
In einer Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre pädagogisch-praktischen Fähigkeiten und Potenziale durch den Nachweis klavierpraktischer und vokaler Fertigkeiten:
a) Singen und akkordisches Begleiten
Singen und gleichzeitiges akkordisches Begleiten („Leadsheet“) am Klavier. Vorzubereiten sind 5 vorgegebene Lieder aus dem Bereich der Popularmusik (siehe hier).
b) Begleiten am Klavier
Vorzubereiten ist der Vortrag der Begleitstimme von 3 selbstgewählten Stücken (bzw. Einzelsätzen) der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur aus dem eigenen instrumentalen/vokalen künstlerischen Fach (bei künstlerischen Fächern Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Cembalo und historische Tasteninstrumente: Begleitstimmen von 3 selbstgewählten Stücken bzw. Einzelsätzen der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur eines Orchesterinstrumentes nach eigener Wahl). Praxisorientierte Vereinfachungen der Begleitstimmen sind zulässig bzw. erwünscht. Die Stücke sind bereits mit der Einreichung des künstlerischen Programmes im Zuge der Anmeldung bekannt zu geben. Kopien der Noten sind bei der Prüfung der Prüfungskommission in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.
c) Vom Blatt-Singen
Singen eines einfachen Liedes in deutscher Sprache.
4. Kolloquium
Zur Überprüfung kognitiver und sprachlicher Kompetenzen.
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der vorangegangenen Prüfungsteile, überprüft die individuellen pädagogischen Potentiale sowie die Zielsetzung und Eignung für das Studium.
Beispielfragestellungen zum Kolloquium finden Sie hier.
Deutschkenntnisse:
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben darüber hinaus Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Dieser Nachweis, der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, muss spätestens bei der Zulassung zum Studium erfolgen.
Die Zulassungsprüfung wird durch Einsendung entsprechender Bewerbungsvideos durchgeführt. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihrer Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung
a) der Studienmotivation
b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
• Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
• Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
• Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)
2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.
3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.
Hinweis: Nach Absprache mit der Studiengangsleitung kann optional auch ein Termin für eine Vor-Ort-Zulassungsprüfung vereinbart werden.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.