Lied und Oratorium

Zulassungsprüfungen für einen Studienbeginn im Wintersemester 2026/27

Anmeldeschluss: Mi., 04.03.2026

Ablauf:

1. Einsendung der vollständig ausgefüllten Anmeldung bis Anmeldeschluss

2. Vor-Ort-Termin:
Mo, 23.03.2026 bis Fr. 27.03.2026 (ganztägig)

Konzertsaal (Singerstraße 26, 2. OG, 1010 Wien)

Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können.

Prüfungsprogramme der Zulassungsprüfungen

Masterstudium

Die Zulassungsprüfung für das Masterstudium dient der Überprüfung der Eignung der Kandidat*innen für die besonderen Anforderungen des Masterstudiums unter besonderer Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse und Fähigkeiten.

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Lied und Oratorium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in einem einschlägigen Studienzweig oder ein gleichwertiger Abschluss an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, sowie das Bestehen der Zulassungsprüfung in allen ihren Teilen.
Die Zulassung setzt weiters die konkrete Verfügbarkeit eines Studienplatzes voraus. Die Reihung auf der Warteliste setzt eine Wahrscheinlichkeit der zukünftigen (d.h. bis zum Ende des jeweiligen Semesters) Verfügbarkeit eines Studienplatzes voraus.

Ablauf:

1. Einsendung der vollständig ausgefüllten Anmeldung bis Anmeldeschluss

Hier sind auch die ausgewählten Stücke der künstlerischen Präsentation sowie die Noten mitzuschicken.

Für die künstlerische Präsentation ist Folgendes vorzubereiten:

  • 6 Lieder aus 3 verschiedenen Stilepochen, davon mindestens 1 Lied von Franz Schubert, mindestens vier Stücke auf deutsch, auswendig vorgetragen
  • 2 Arien aus Oratorien, Messen oder Kantaten (können nach Noten gesungen werden)
  • Mindestens ein Werk muss aus dem 20. oder 21. Jahrhundert stammen und eine avancierte, nicht-tonale Tonsprache aufweisen
  • Ein gesprochener Text (z.B. Gedicht oder Theatermonolog) in deutscher Sprache von maximal 2 Minuten Länge. Dieser Text kann auch eine Eigenarbeit sein.

 

2. Vor-Ort-Termine

1. Runde:

  • Vortrag eines Stückes aus dem vorbereiteten Repertoire. Bei längeren Stücken kann die Kommission den Vortrag unterbrechen.

Möglicherweise bittet die Kommission noch um den (ganzen oder teilweisen) Vortrag eines weiteren Stücks.

2. Runde (für Bewerber*innen, welche die 1. Runde bestanden haben):

a) Theorie- und Solfeggio-Test (Großgruppe, Kleingruppe oder einzeln)

  • Erkennen und Notieren von Intervallen, Akkorden, Tonfolgen und Rhythmen, etc.
  • Blattlesen

b) Ein weiterer künstlerischer Vortrag aus dem mitgebrachten Repertoire nach Auswahl der Kommission

c) In dieser Runde kann zusätzlich eine Arbeitsprobe in einer simulierten Unterrichtssituation unter Verwendung des mitgebrachten Repertoires stattfinden.

d) Gespräch mit der Kommission

Certificate of Performance

Zulassungsprüfungen für die Aufnahme in den Zertifikatslehrgang werden individuell mit den Bewerber*innen vereinbart!

Die Zulassungsprüfung kann als Vor-Ort Zulassungsprüfung oder durch Einsendung ensprechender Bewerbungsvideos durchgeführt werden und dient der Überprüfung
   a) der Studienmotivation
   b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
   c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.

1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
•   Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
•   Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
•   Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)

2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.

3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.

Hinweis für alle Bewerber*innen

Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.

Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.

Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.