Anmeldeschluss: 29.01.2025
Ablauf:
1. Online-Bewerbung inklusive Videoeinreichung
(Einsendung bis Anmeldeschluss)
2. Vor-Ort-Termin für ausgewählte Bewerber*innen
19.03.2025, 14.00—17.00 Uhr
MUK.studio (Johannesgasse 4a, 4.OG, 1010 Wien)
Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können. Sie werden voraussichtlich bis spätestens Anfang März per Mail darüber informiert, ob Sie zu dieser optionalen Vor-Ort-Audition eingeladen werden.
3. NUR für IGP Bewerber*innen: Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil inkl. Kolloquium
30.04.2025
Clemens-Hellsberg-Saal (Johannesgasse 4a, 2.OG, 1010 Wien)
Die Zulassungsprüfung erfolgt durch die Einsendung von Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Die Bewerbungsvideos umfassen:
Vorstellungsvideo
Das Vorstellungsvideo dauert max. 2 Minuten, die Sprache ist entweder Deutsch oder Englisch.
Bitte nennen Sie in diesem Vorstellungsvideo Ihre persönlichen Daten (Name, etc.), wichtige Stationen Ihrer bisherigen Ausbildung, wichtige künstlerische Erfolge, Ihre Studienmotivation, warum Sie an der MUK studieren möchten und gegebenenfalls Ihren Lehrer*innenwunsch.
Künstlerische Präsentation
Zur Bewertung der künstlerischen Eignung ist der Vortrag eines künstlerischen Programms mittels einem (oder mehreren) aussagekräftigen Video(s) einzureichen:
Vorzutragen sind:
Der Vortrag von Werken auf Nebeninstrumenten ist möglich, aber nicht verpflichtend.
Für Korrepetition ist selbst zu sorgen.
Eine Einreichung ohne Korrepetition ist möglich, allerdings wird empfohlen jene Werke mit Klavier zu spielen, welche eine Klavierstimme (oder Klavierauszug) vorsehen. Die Wahl der technischen Mittel bleibt den Bewerber*innen überlassen, da es in Ihrem eigenen Interesse liegt, dass Ton- und Bildqualität möglichst aussagekräftig sind.
Sie werden persönlich via E-Mail über das Ergebnis Ihrer Videobewerbung informiert.
Vor-Ort-Audition (für ausgewählte Bewerber*innen):
Nach Sichtung der Videobewerbungen werden ausgewählte Bewerber*innen zu einer zusätzlichen Vor-Ort-Audition an der MUK eingeladen.
Inhalte der Vor-Ort-Audition:
Notenmaterial und Instrumente muss der/die Kandidat*in zur Zulassungsprüfung mitbringen. Der Vortrag von Werken auf Nebensinstrumenten ist möglich, aber nicht verpflichtend. Ein/e Korrepetitor*in steht zur Verfügung.
Hinweis: Eine weitere Überprüfung von musikalischer Hörfähigkeit sowie von Kenntnissen in Musiktheorie erfolgt am Beginn des ersten Semesters im Rahmen einer Einstufung in den Lehrveranstaltungen Gehörbildung und Tonsatz nur für jene Kandidat*innen, die zum Studium zugelassen wurden.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium der jeweiligen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bei fremdsprachigen Bewerberinnen sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.
Um Gleichwertigkeit erlangen zu können, kann die Zulassung mit der Auflage verbunden werden, einzelne über den Studienplan des Masterstudiums hinausgehende Lehrveranstaltungen zu absolvieren bzw. schriftliche Arbeiten nachzureichen.
Die Zulassungsprüfung erfolgt durch die Einsendung von Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Die Bewerbungsvideos umfassen:
Vorstellungsvideo
Das Vorstellungsvideo dauert max. 2 Minuten, die Sprache ist entweder Deutsch oder Englisch.
Bitte nennen Sie in diesem Vorstellungsvideo Ihre persönlichen Daten (Name, etc.), wichtige Stationen Ihrer bisherigen Ausbildung, wichtige künstlerische Erfolge, Ihre Studienmotivation, warum Sie an der MUK studieren möchten und gegebenenfalls Ihren Lehrer*innenwunsch.
Künstlerische Präsentation
Zur Bewertung der künstlerischen Eignung ist der Vortrag eines künstlerischen Programms mittels einem (oder mehreren) aussagekräftigen Video(s) einzureichen:
Vorzutragen sind:
Statt dem 3. Werk können auch 5 Orchesterstellen oder 1 Kammermusikwerk präsentiert werden. Variantinstrumente sind möglich.
Der Vortrag von Werken auf Nebeninstrumenten ist möglich, aber nicht verpflichtend.
Für Korrepetition ist selbst zu sorgen.
Eine Einreichung ohne Korrepetition ist möglich, allerdings wird empfohlen jene Werke mit Klavier zu spielen, welche eine Klavierstimme (oder Klavierauszug) vorsehen. Die Wahl der technischen Mittel bleibt den Bewerber*innen überlassen, da es in Ihrem eigenen Interesse liegt, dass Ton- und Bildqualität möglichst aussagekräftig sind.
Sie werden persönlich via E-Mail über das Ergebnis Ihrer Videobewerbung informiert.
Vor-Ort-Audition (für ausgewählte Bewerber*innen):
Nach Sichtung der Videobewerbungen werden ausgewählte Bewerber*innen zu einer zusätzlichen Vor-Ort-Audition an der MUK eingeladen.
Inhalte der Vor-Ort-Audition:
Notenmaterial und Instrumente muss der*die Kandidat*in zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein*e Korrepetitor*in steht zur Verfügung.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile, die positive Beurteilung des ersten und zweiten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Online-Bewerbung
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
Mehr Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.
2. Künstlerischer Prüfungsteil
ACHTUNG: Das vorzubereitende Programm sowie der Prüfungsablauf (Video oder Präsenz) sind ident mit den Anforderungen des jeweiligen künstlerischen Bachelorstudiums. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die entsprechenden Programmvorgaben.
Eine weitere Überprüfung von musikalischer Hörfähigkeit sowie von Kenntnissen in Musiktheorie erfolgt am Beginn des ersten Semesters im Rahmen einer Einstufung in den Lehrveranstaltungen Gehörbildung und Tonsatz nur für jene Kandidat*innen, die zum Studium zugelassen wurden.
3. Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil
In einer Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre pädagogisch-praktischen Fähigkeiten und Potenziale durch den Nachweis klavierpraktischer und vokaler Fertigkeiten:
a) Singen und akkordisches Begleiten
Singen und gleichzeitiges akkordisches Begleiten („Leadsheet“) am Klavier. Vorzubereiten sind 5 vorgegebene Lieder aus dem Bereich der Popularmusik (siehe hier).
b) Begleiten am Klavier
Vorzubereiten ist der Vortrag der Begleitstimme von 3 selbstgewählten Stücken (bzw. Einzelsätzen) der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur aus dem eigenen instrumentalen/vokalen künstlerischen Fach (bei künstlerischen Fächern Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Cembalo und historische Tasteninstrumente: Begleitstimmen von 3 selbstgewählten Stücken bzw. Einzelsätzen der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur eines Orchesterinstrumentes nach eigener Wahl). Praxisorientierte Vereinfachungen der Begleitstimmen sind zulässig bzw. erwünscht. Die Stücke sind bereits mit der Einreichung des künstlerischen Programmes im Zuge der Anmeldung bekannt zu geben. Kopien der Noten sind bei der Prüfung der Prüfungskommission in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.
c) Vom Blatt-Singen
Singen eines einfachen Liedes in deutscher Sprache.
4. Kolloquium
Zur Überprüfung kognitiver und sprachlicher Kompetenzen.
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der vorangegangenen Prüfungsteile, überprüft die individuellen pädagogischen Potentiale sowie die Zielsetzung und Eignung für das Studium.
Beispielfragestellungen zum Kolloquium finden Sie hier.
Deutschkenntnisse:
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben darüber hinaus Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Dieser Nachweis, der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, muss spätestens bei der Zulassung zum Studium erfolgen.
Die Zulassungsprüfung erfolgt durch die Einsendung von Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Die Bewerbungsvideos umfassen:
Vorstellungsvideo
Das Vorstellungsvideo dauert max. 2 Minuten, die Sprache ist entweder Deutsch oder Englisch.
Bitte nennen Sie in diesem Vorstellungsvideo Ihre persönlichen Daten (Name, etc.), wichtige Stationen Ihrer bisherigen Ausbildung, wichtige künstlerische Erfolge, Ihre Studienmotivation, warum Sie an der MUK studieren möchten und gegebenenfalls Ihren Lehrer*innenwunsch.
Künstlerische Präsentation
Zur Bewertung der künstlerischen Eignung ist der Vortrag eines künstlerischen Programms mittels einem (oder mehreren) aussagekräftigen Video(s) einzureichen:
Vorzutragen sind:
Der Vortrag von Werken auf Nebeninstrumenten ist möglich, aber nicht verpflichtend.
Für Korrepetition ist selbst zu sorgen.
Eine Einreichung ohne Korrepetition ist möglich, allerdings wird empfohlen jene Werke mit Klavier zu spielen, welche eine Klavierstimme (oder Klavierauszug) vorsehen. Die Wahl der technischen Mittel bleibt den Bewerber*innen überlassen, da es in Ihrem eigenen Interesse liegt, dass Ton- und Bildqualität möglichst aussagekräftig sind.
Sie werden persönlich via E-Mail über das Ergebnis Ihrer Videobewerbung informiert.
Vor-Ort-Audition (für ausgewählte Bewerber*innen):
Nach Sichtung der Videobewerbungen werden ausgewählte Bewerber*innen zu einer zusätzlichen Vor-Ort-Audition an der MUK eingeladen.
Inhalte der Vor-Ort-Audition:
Die Zulassungsprüfung wird durch Einsendung entsprechender Bewerbungsvideos durchgeführt. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihrer Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung
a) der Studienmotivation
b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
• Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
• Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
• Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)
2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.
3. Kolloquium (nur bei Vor-Ort-Audition)
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.
Hinweis: Nach Absprache mit der Studiengangsleitung kann optional auch ein Termin für eine Vor-Ort-Zulassungsprüfung vereinbart werden.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.