Historisches Violoncello

Zulassungsprüfungen für Studienbeginn im Wintersemester 2025/26

Anmeldeschluss: 26.01.2025

17.02.2025 und 18.02.2025

Konzertsaal (Singerstraße 26., 2. OG, 1010 Wien)

NUR für IGP Bewerber*innen: Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil inkl. Kolloquium
30.04.2025

Clemens-Hellsberg-Saal (Johannesgasse 4a, 2.OG, 1010 Wien)

Alle Teile der Zulassungsprüfung finden vor Ort in Wien statt. Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können. Sie erhalten kurz nach Anmeldeschluss den genauen Termin per Mail.

Prüfungsprogramme der Zulassungsprüfungen

Bachelorstudium

Prüfung im Zentralen künstlerischen Fach (ca. 20 Minuten):
• Vortrag eines künstlerischen Programms mit mindestens zwei Werken unterschiedlicher Stilrichtungen und Charaktere am historischen Instrument. (Für Historisches Violoncello Vortrag eines Pflichtstückes, Infos siehe unten)
• Blattspiel
• Hören und Begreifen (Verständnis) einfacher Melodie- und Akkordfolgen durch Nachsingen/Nachspielen; Fertigstellen einer Melodie am jeweiligen Instrument
• Realisierung einfacher Kadenzen am Cembalo
• Eignungsgespräch auf Basis des Motivationsschreibens

Literaturvorschläge für die Zulassungsprüfung Bachelor im Schwierigkeitsgrad von:

A. Vivaldi: Sonaten
B. Marcello: Sonaten
D. Gabrielli: Ricercare
Pflichtstück: J. S. Bach: 2 Sätze aus den Suiten 1-3

Masterstudium

Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Kandidat*innen für die besonderen Anforderungen des Masterstudiums unter besonderer Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse und Fähigkeiten auf praktischem Gebiet. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein gleichwertiger Abschluss an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, sowie das Bestehen der Zulassungsprüfung in allen ihren Teilen.

Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich an den Anforderungen des BA-Abschlusses im Studiengang Alte Musik an der MUK. Die Zulassung mit einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss kann mit der Auflage verbunden werden, dass Studienleistungen des Bachelorstudiums zusätzlich zum Mastercurriculum absolviert werden müssen (vgl. §10 der Studien- und Prüfungsordnung der Satzung).

Zulassungsprüfung
1) Vortrag aus einem repräsentativen technisch anspruchsvollen Programm, aus dem die Kommission Werke in der Dauer von max. 25 Minuten auswählt
- mind. 3 verschiedene Stile
- mind. 2 unterschiedliche Bögen (z.B. frühbarock, hochbarock, klassisch)
- 1 Solowerk ohne Begleitung; für Hist. Oboeninstrumente, Violone und Hist. Fagottinstrumente: Prelude oder Kadenz in klassischem Solokonzert oder klassische Etüde
- unausgesetztes Continuo (nur für Laute und Cembalo)

2) Prima Vista-Spiel

3) Auszierung eines musikalischen Abschnittes (wird 60 Minuten vor der Prüfung bereitgestellt)

4) Analyse eines Werkes aus dem Prüfungsprogramm unter dem Aspekt historischer Aufführungspraxis

Abschließendes Kolloquium auf Basis des Motivationsschreibens und der Zulassungsprüfung.

Bachelorstudium IGP

Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung

  • der Studienmotivation
  • der pädagogischen, künstlerischen und persönlichen Eignung der Bewerber*innen.
     

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile, die positive Beurteilung des ersten und zweiten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.

 

1. Online-Bewerbung

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

  • Kurzbiografie mit Überblick über die bisher erworbenen Qualifikationen, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte
  • Motivationsschreiben mit Angaben zu den persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen
  • Programm (vorbereitete Werke) für den künstlerischen Prüfungsteil (= Teil 2)
  • Programm (vorbereitete Werke) für den pädagogisch-praktischen Prüfungsteil (= Teil 3)

Mehr Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.

 

2. Künstlerischer Prüfungsteil 

ACHTUNG: Das vorzubereitende Programm sowie der Prüfungsablauf (Video oder Präsenz) sind ident mit den Anforderungen des jeweiligen künstlerischen Bachelorstudiums. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die entsprechenden Programmvorgaben.

Eine weitere Überprüfung von musikalischer Hörfähigkeit sowie von Kenntnissen in Musiktheorie erfolgt am Beginn des ersten Semesters im Rahmen einer Einstufung in den Lehrveranstaltungen Gehörbildung und Tonsatz nur für jene Kandidat*innen, die zum Studium zugelassen wurden.

 

3. Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil

In einer Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre pädagogisch-praktischen Fähigkeiten und Potenziale durch den Nachweis klavierpraktischer und vokaler Fertigkeiten:

a) Singen und akkordisches Begleiten

Singen und gleichzeitiges akkordisches Begleiten („Leadsheet“) am Klavier. Vorzubereiten sind 5 vorgegebene Lieder aus dem Bereich der Popularmusik (siehe hier).

b) Begleiten am Klavier

Vorzubereiten ist der Vortrag der Begleitstimme von 3 selbstgewählten Stücken (bzw. Einzelsätzen) der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur aus dem eigenen instrumentalen/vokalen künstlerischen Fach (bei künstlerischen Fächern Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Cembalo und historische Tasteninstrumente: Begleitstimmen von 3 selbstgewählten Stücken bzw. Einzelsätzen der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur eines Orchesterinstrumentes nach eigener Wahl). Praxisorientierte Vereinfachungen der Begleitstimmen sind zulässig bzw. erwünscht. Die Stücke sind bereits mit der Einreichung des künstlerischen Programmes im Zuge der Anmeldung bekannt zu geben. Kopien der Noten sind bei der Prüfung der Prüfungskommission in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.

c) Vom Blatt-Singen

 Singen eines einfachen Liedes in deutscher Sprache.

 

4. Kolloquium

Zur Überprüfung kognitiver und sprachlicher Kompetenzen.

Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der vorangegangenen Prüfungsteile, überprüft die individuellen pädagogischen Potentiale sowie die Zielsetzung und Eignung für das Studium.

Beispielfragestellungen zum Kolloquium finden Sie hier.


Deutschkenntnisse:
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben darüber hinaus Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Dieser Nachweis, der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, muss spätestens bei der Zulassung zum Studium erfolgen.

Vorbereitungslehrgang

Prüfung im Zentralen künstlerischen Fach (ca. 15 Minuten):
• Vortrag eines künstlerischen Programms mit mindestens zwei Werken
   unterschiedlicher Stilrichtungen und Charakteren eigener Wahl.
• Informatives Gespräch
• Überprüfung der Deutschkenntnisse für Bewerber*innen mit nicht-deutscher
   Muttersprache

Certificate of Performance

Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, wird ein individueller Prüfungstermin mit Ihnen vereinbart.

Die Zulassungsprüfung kann als Vor-Ort Zulassungsprüfung oder durch Einsendung ensprechender Bewerbungsvideos durchgeführt werden und dient der Überprüfung
   a) der Studienmotivation
   b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
   c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.

1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
•   Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
•   Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
•   Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)

2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.

3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.

Hinweis für alle Bewerber*innen

Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.

Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.

Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.