Anmeldeschluss: 26.01.2025
17.02.2025 und 18.02.2025
Konzertsaal (Singerstraße 26., 2. OG, 1010 Wien)
Alle Teile der Zulassungsprüfung finden vor Ort in Wien statt. Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können. Sie erhalten kurz nach Anmeldeschluss den genauen Termin per Mail.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Kandidat*innen für die besonderen Anforderungen des Masterstudiums unter besonderer Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse und Fähigkeiten auf praktischem Gebiet. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein gleichwertiger Abschluss an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, sowie das Bestehen der Zulassungsprüfung in allen ihren Teilen.
Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich an den Anforderungen des BA-Abschlusses im Studiengang Alte Musik an der MUK. Die Zulassung mit einem fachlich nicht einschlägigen Studienabschluss kann mit der Auflage verbunden werden, dass Studienleistungen des Bachelorstudiums zusätzlich zum Mastercurriculum absolviert werden müssen (vgl. §10 der Studien- und Prüfungsordnung der Satzung).
Zulassungsprüfung
1) Vortrag aus einem repräsentativen technisch anspruchsvollen Programm, aus dem die Kommission Werke in der Dauer von max. 25 Minuten auswählt, verpflichtend 3 verschiedene Stile unausgesetztes Continuo.
2) Prima Vista-Spiel
3) Improvisation über einen Ground (wird von der Kommission bestimmt).
4) satztechnische Analyse eines Werkes eigener Wahl aus dem Prüfungsprogramm mit Auswirkungen auf die Interpretation (Dissonanzenbehandlung, Tempowahl, Phrasierung, Figuren, etc.) Das ausgewählte Werk ist der Kommission in 6-facher Ausführung vorzulegen.
5) Eignungsgespräch auf Basis des Motivationsschreibens.
Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, wird ein individueller Prüfungstermin mit Ihnen vereinbart.
Die Zulassungsprüfung kann als Vor-Ort Zulassungsprüfung oder durch Einsendung ensprechender Bewerbungsvideos durchgeführt werden und dient der Überprüfung
a) der Studienmotivation
b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
• Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
• Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
• Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)
2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.
3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.