Anmeldeschluss: Fr., 19.02.2021
Beratung zur Zulassungsprüfung & Online-Bewerbung
Wann: Donnerstag, 28. Jänner 2021
Zeit: 15.30 Uhr - 17.00 Uhr
Wo: MS Teams Klicken Sie hier, um an der Besprechung teilzunehmen
1. Runde: Videoeinreichung
(Einsendung bis Anmeldeschluss)
2. Runde: Di., 06.04.2021- Do., 08.04.2021
(Bräunerstraße 5, 1010 Wien)
3. Runde: Fr., 09.04.2021
(MUK.theater, Johannesgasse 4a, EG, 1010 Wien)
Beispiele:
Hinweise: Alle Beiträge sind auswendig vorzutragen. Hinweise für die 2. und 3. Runde: Alle Gesangsdarbietungen werden von einem*r Pianisten*in der MUK begleitet. Noten sind in der gewünschten Tonart mitzubringen, für den*die Pianisten*in gut lesbar. Etwaige Audiodateien (ausschließlich MP3 Format) für Tanzdarbietungen sind spätestens zwei Wochen vor der Prüfung dem Studienreferat einzureichen (per E-Mail oder Filehosting) und müssen auch auf einem Datenträger (USB-Stick) direkt zur Prüfung mitgenommen werden.
Nach bestandener Zulassungsprüfung kann gegebenenfalls innerhalb von 6 Wochen ein phoniatrisches und/oder HNO-Gutachten sowie ein tanzmedizinisches und/oder orthopädisches Gutachten von der Studiengangsleitung verlangt werden. Eine Liste von möglichen Fachärzt*innen wird den Kandidat*innen nach der Zulassungsprüfung von der Studiengangsleitung zur Verfügung gestellt.
Die Auswahl erfolgt in drei Runden. Die erste Runde findet 2021 wegen Corona-Sicherheitsmaßnahmen ausnahmsweise per Videoeinsendung statt.
Die zweite Runde erfolgt in zwei Teilen im Beisein der Jury:
Am 1. Tag Tanz- und Musikalitätsprüfung für alle Bewerber.
Am 2. und 3. Tag künstlerische Prüfung mit jeweils der Hälfte der Bewerber vom 1. Tag, mit abschließendem Juryentscheid für die Teilnehmer der 3. Runde.
In der dritten Runde erfolgt die endgültige Auswahl der Bewerber an einem bis zwei Tagen.
Jede/r Bewerber*in reicht drei Videoaufnahmen ein. Bitte nur Youtube-Links einreichen!
Am Beginn jeder Aufnahme soll sich die/der Kandidat*in mit vollem Namen und Stücktitel vorstellen.
Bei den Videoaufnahmen ist darauf zu achten, dass die/der Kandidat*in gut erkennbar (keine Masken, ausreichend Licht usw.) und in einer Ganzkörpereinstellung zu sehen ist (keine Nahaufnahmen). Die Kameraeinstellung darf während der Aufnahme nicht verändert werden.
Gesangsdarbietungen sind mit Live-Klavierbegleitung, zum Playback oder a cappella möglich. Außer der*dem Korrepetitor dürfen kein/e andere/r Darsteller*innen oder Musiker*innen an der Darbietung beteiligt sein. Mitschnitte von Bühnenauftritten sind nicht erlaubt.
Die Aufnahmen dürfen weder geschnitten noch nachbearbeitet werden.
Erster Teil (ab 9.00 Uhr):
Tanztest: Ballett, Jazzdance, Erlernen einer Choreographie
Musikalitätstest: Gehörbildung, Blattsingen, Rhythmik, Bewegung, Koordination, schriftlicher Theorietest
Beispieltest
Zweiter Teil:
Mittwoch (erste Hälfte) und Donnerstag (zweite Hälfte)
Künstlerische Prüfung (Lied, Monolog nach Wunsch der Kommission)
Bekanntgabe der Kandidat*innen für die 3. Runde per -Email am Abend.
Erster Teil (ab 09.00 Uhr):
Nach Bedarf:
Szenische Improvisation: Vorgaben durch die Kommission
Stimmtest: verschiedenen Übungen zu Umfang, Register, Technik, etc.
Sprechtest: vorbereiteter lyrischer Text (siehe Punkt 1.2)
Überprüfung der Stepptanzkenntnisse (keine Vorkenntnisse verlangt)
Zweiter Teil:
Künstlerische Prüfung (Lieder, Monologe; Auswahl durch die Kommission)
Direkt anschließendes, kurzes Gespräch zu Motivation und Interessen des*der Bewerbers*in
Bekanntgabe der Endergebnisse.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.