Musikalisches Unterhaltungstheater

Zulassungsprüfungen für Studienbeginn im Wintersemester 2025/26

Anmeldeschluss: Mi, 23.04.2025

1. Runde: Mo., 19.05.2025 — Di., 20.05.2025
2. Runde: Mi., 21.05.2025
3. Runde: Do., 22.05.2025

Eventuelle Terminänderungen und Angaben, wo die Zulassungsprüfung genau stattfindet werden bei der jeweiligen Einladung mitgeteilt.

Prüfungsprogramme der Zulassungsprüfungen

Bachelorstudium

1. Von den Kandidat*innen vorzubereiten und mitzubringen

1.1 Künstlerische Selbstpräsentation, Dauer maximal 2 Minuten.

Beispiele:

  •   Vortrag eines Liedes (kann auch eines der vorzubereitenden drei Lieder sein; siehe Punkt 1.2)
  •   Selbstgeschriebener Monolog oder Song
  •   Tanzdarbietung
  •   Schauspielszene/Monolog
  •   Gedichtvortrag
  •   Comedynummer
  •   Kombination aus den verschiedenen Möglichkeiten


1.2 Programm für die Künstlerischen Prüfungen nach der 1. Runde:

  • Drei Lieder aus dem Bereich Musical, Operette, Chanson in kontrastierenden Charakteren (z.B. Up-Tempo, Ballade, Spielnummer, Shownummer, etc.). Maximal 2:30 Minuten pro Lied (es darf gekürzt werden). Davon mindestens zwei deutschsprachige Lieder.
  • Zwei deutschsprachige Monologe (mindestens einer zeitgenössisch). Maximal 1:30 Minuten pro Monolog.
  • Ein lyrischer Text (geschrieben ab 1920) in deutscher Sprache. Maximal 1:30 Minuten (Beispiele: Songtext, Gedicht usw.).
     

1.3 Musikalitäts- und Tanztest nach 1. Runde
(siehe Ablauf sowie Beispieltest)

1.4 Tanzkleidung und Tanzschuhe



Hinweise: Alle Beiträge sind auswendig vorzutragen. Alle Gesangsdarbietungen werden von einem*r Pianisten*in der MUK oder selbst mitgebrachten Pianist*in begleitet. Noten sind in der gewünschten Tonart mitzubringen, für den*die Pianisten*in gut lesbar. Etwaige Audiodateien (ausschließlich MP3 Format) für Tanzdarbietungen sind spätestens zwei Wochen vor der Prüfung dem Studienreferat einzureichen (per E-Mail oder Filehosting) und müssen auch auf einem Datenträger (USB-Stick) direkt zur Prüfung mitgenommen werden.

Nach bestandener Zulassungsprüfung kann gegebenenfalls innerhalb von 6 Wochen ein phoniatrisches und/oder HNO-Gutachten sowie ein tanzmedizinisches und/oder orthopädisches Gutachten von der Studiengangsleitung verlangt werden. Eine Liste von möglichen Fachärzt*innen wird den Kandidat*innen nach der Zulassungsprüfung von der Studiengangsleitung zur Verfügung gestellt



2. Auswahlmodus

Die Auswahl erfolgt in drei Runden zu je einem Tag. Die erste Runde findet an zwei Tagen statt.

 

3. Ablauf

1. Runde (1. Hälfte der Bewerber*innen am 1. Prüfungstag, 2. Hälfte der Bewerber*innen am 2. Prüfungstag)

Anmeldung und Einweisung der Kandidat*innen: ab 08.00 Uhr

Prüfungsbeginn: 09.00 Uhr

Künstlerische Selbstpräsentation (maximal 2 Minuten pro Bewerber*in. Die künstlerische Selbstpräsentation kann von der Kommission jederzeit abgebrochen werden); ggf. weitere Beiträge aus dem künstlerischen Programm nach Bedarf.

Bekanntgabe der Kandidat*innen für die 2. Runde per E-Mail am Abend.


2. Runde (3. Prüfungstag)

Erster Teil (ab 9.00 Uhr):

  •   Tanztest: Ballett, Jazzdance, Erlernen einer Choreographie
  •   Musikalitätstest: Gehörbildung, Blattsingen, Rhythmik, Bewegung, Koordination, schriftlicher Theorietest (Beispieltest)

Mittagspause

Zweiter Teil (nachmittags):

  •   Künstlerische Prüfung (Lied, Monolog nach Wunsch der Kommission)

Bekanntgabe der Kandidat*innen für die 3. Runde per -Email am Abend.


3. Runde (4. Prüfungstag)

Erster Teil (ab 09.00 Uhr):

  •   Szenische Improvisation: Vorgaben durch die Kommission
  •   Stimmtest: verschiedenen Übungen zu Umfang, Register, Technik, etc.
  •   Sprechtest: vorbereiteter lyrischer Text (siehe Punkt 1.2)
  •   Überprüfung der Stepptanzkenntnisse (keine Vorkenntnisse verlangt)

Mittagspause

Zweiter Teil (nachmittags):

  •   Künstlerische Prüfung (Lieder, Monologe; Auswahl durch die Kommission)
  •   Direkt anschließendes, kurzes Gespräch zu Motivation und Interessen des*der Bewerbers*in

Bekanntgabe der Endergebnisse.

Feedbackgespräche für die Kandidat*innen der 3. Runde.

 

4. Verpflichtende Unterlagen

Vor der Prüfung (siehe Onlinebewerbungsverfahren):

  •   Prüfungsprogramm (siehe 1.1 und 1.2)
  •   Lebenslauf & Motivationsschreiben
  •   Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  •   Passfoto


Nach bestandener Prüfung:

Ein tanzmedizinisches Gutachten über die volle körperliche Belastbarkeit ist nach bestandener Zulassungsprüfung vor der Zulassung zum Studium bei der Studiengangsleitung einzureichen. (Eine Liste von möglichen FachärztInnen wird den KandidatInnen nach den Prüfungen von uns zur Verfügung gestellt.)

Nachweis der Deutschkenntnisse: StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Deutschkenntnisse.

Hinweis für alle Bewerber*innen

Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.

Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.

Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.