Anmeldeschluss: Mi, 23.04.2025
1. Runde: Mo., 19.05.2025 — Di., 20.05.2025
2. Runde: Mi., 21.05.2025
3. Runde: Do., 22.05.2025
Eventuelle Terminänderungen und Angaben, wo die Zulassungsprüfung genau stattfindet werden bei der jeweiligen Einladung mitgeteilt.
Beispiele:
Hinweise: Alle Beiträge sind auswendig vorzutragen. Alle Gesangsdarbietungen werden von einem*r Pianisten*in der MUK oder selbst mitgebrachten Pianist*in begleitet. Noten sind in der gewünschten Tonart mitzubringen, für den*die Pianisten*in gut lesbar. Etwaige Audiodateien (ausschließlich MP3 Format) für Tanzdarbietungen sind spätestens zwei Wochen vor der Prüfung dem Studienreferat einzureichen (per E-Mail oder Filehosting) und müssen auch auf einem Datenträger (USB-Stick) direkt zur Prüfung mitgenommen werden.
Nach bestandener Zulassungsprüfung kann gegebenenfalls innerhalb von 6 Wochen ein phoniatrisches und/oder HNO-Gutachten sowie ein tanzmedizinisches und/oder orthopädisches Gutachten von der Studiengangsleitung verlangt werden. Eine Liste von möglichen Fachärzt*innen wird den Kandidat*innen nach der Zulassungsprüfung von der Studiengangsleitung zur Verfügung gestellt
Die Auswahl erfolgt in drei Runden zu je einem Tag. Die erste Runde findet an zwei Tagen statt.
Anmeldung und Einweisung der Kandidat*innen: ab 08.00 Uhr
Prüfungsbeginn: 09.00 Uhr
Künstlerische Selbstpräsentation (maximal 2 Minuten pro Bewerber*in. Die künstlerische Selbstpräsentation kann von der Kommission jederzeit abgebrochen werden); ggf. weitere Beiträge aus dem künstlerischen Programm nach Bedarf.
Bekanntgabe der Kandidat*innen für die 2. Runde per E-Mail am Abend.
Erster Teil (ab 9.00 Uhr):
Mittagspause
Zweiter Teil (nachmittags):
Bekanntgabe der Kandidat*innen für die 3. Runde per -Email am Abend.
Erster Teil (ab 09.00 Uhr):
Mittagspause
Zweiter Teil (nachmittags):
Bekanntgabe der Endergebnisse.
Feedbackgespräche für die Kandidat*innen der 3. Runde.
Vor der Prüfung (siehe Onlinebewerbungsverfahren):
Nach bestandener Prüfung:
Ein tanzmedizinisches Gutachten über die volle körperliche Belastbarkeit ist nach bestandener Zulassungsprüfung vor der Zulassung zum Studium bei der Studiengangsleitung einzureichen. (Eine Liste von möglichen FachärztInnen wird den KandidatInnen nach den Prüfungen von uns zur Verfügung gestellt.)
Nachweis der Deutschkenntnisse: StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung ihre Deutschkenntnisse der Stufe B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt Deutschkenntnisse.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.