Jazz-Komposition & Arrangement

Zulassungsprüfungen für Studienbeginn im Wintersemester 2025/26

Anmeldeschluss: Mi, 12.03.2025

Mo, 31.03.2025 ab 10:00 Uhr
Raum 4.09 (Bräunerstraße 5, 4. OG, 1010 Wien)

Für alle BA-Bewerber*innen (auch IGP): Theorie/Gehörbildung
Mo, 31.03.2025, 09.00 - 10.00 Uhr
Raum K.10 (Bräunerstraße 5, 1010 Wien)

NUR für IGP-Bewerber*innen: Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil inkl. Kolloquium
Mi, 30.04.2025
Clemens-Hellsberg-Saal (Johannesgasse 4a, 2.OG, 1010 Wien)

Alle Teile der Zulassungsprüfung finden vor Ort in Wien statt. Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierung, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können.

Prüfungsprogramme der Zulassungsprüfungen

Bachelorstudium

Die Zulassungsprüfung wird im Rahmen einer kommissionellen Gesamtprüfung absolviert und dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatzanwärter*innen im Bereich jazztheoretische Kenntnisse, kompositorisch-improvisatorische Begabung, instrumentale Fähigkeiten, musikalische Hörfähigkeit.

Die Zulassungsprüfung enthält folgende Bereiche:

Allgemeine und jazzspezifische Kenntnisse in Musiktheorie:
• Schriftliches Tonsatz-Beispiel (bezifferter Bass)
• Ausschreiben vorgegebener Akkordsymbole in Noten und umgekehrt
• Kompositionsbeispiel
• Vorlage eigener Kompositionsbeispiele mit Hörbeispielen (auch Midi)
• Vorlage eigener Arrangements für verschiedene Besetzungen mit Hörbeispielen (auch Midi)

Gehörtest:
• Rhythmusdiktat, Nachweis eines guten relativen Gehörs

Optional:
• Vorspiel auf einem Instrument mit Nachweis jazzimprovisatorischer Begabung

Masterstudium

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Jazz-Komposition & Arrangement ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium der jeweiligen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bei fremdsprachigen Bewerber*innen sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.

Die Zulassungsprüfung wird im Rahmen einer kommissionellen Gesamtprüfung absolviert und dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatzanwärter*innen im Bereich instrumentalistische/gesangliche Fähigkeiten, musikalische Begabung, musikalische Hörfähigkeit, musiktheoretische Vorkenntnisse.

Zulassungsprüfung

Die Zulassungsprüfung ist eine kommissionelle Prüfung und enthält folgende Bereiche:

• Überprüfung musikalischer Hörfähigkeit von Fünfklängen und kurzen Akkordabfolgen (diatonisch und modal)
• melodische und harmonische Analyse einer vorgegebenen Melodielinie mit Akkordsymbolen
• 5-stimmige Notation einer kurzen Melodielinie für Bläser
• Vorlage eigener Kompositionsbeispiele mit Hörbeispielen (auch Midi)
• Vorlage eigener Arrangements für verschiedene Besetzungen mit Hörbeispielen (auch Midi)

Certificate of Performance

 

Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, wird ein individueller Prüfungstermin mit Ihnen vereinbart.

Die Zulassungsprüfung kann als Vor-Ort Zulassungsprüfung oder durch Einsendung ensprechender Bewerbungsvideos durchgeführt werden und dient der Überprüfung
   a) der Studienmotivation
   b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
   c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.

1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
•   Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
•   Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
•   Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)

2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.

3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.

Hinweis für alle Bewerber*innen

Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.

Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.

Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.