Anmeldeschluss: So., 28.02.2021
Do., 29.04.2021, ab 10.00 Uhr ganztägig
Raum 4.09 (Bräunerstraße 5, 4. OG, 1010 Wien)
Theorie/Gehörbildung:
Do., 29.04.2021, 09.00–10.00 Uhr
Raum K.10 (Bräunerstraße 5, UG, 1010 Wien)
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatzanwärter*innen im Bereich jazztheoretische Kenntnisse, kompositorisch-improvisatorische Begabung, instrumentale Fähigkeiten, musikalische Hörfähigkeit.
Schritt 1:
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline.
Hier sind alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung angeführt.
Schritt 2: Vor-Ort-Audition
Die Zulassungsprüfung ist eine kommissionelle Prüfung; der/die Kandidat*in darf mit
Klavier-, Bass- und/oder Gitarrenbegleitung spielen, die zur Verfügung gestellt wird.
Weil das Studium ist prinzipiell auf Komposition und Arrangement fokussiert, instrumentale
Fähigkeiten dienen als Zeichen für ein gesamtes musikalisches Konzept.
Die Zulassungsprüfung enthält folgende Bereiche:
Allgemeine und jazzspezifische Kenntnisse in Musiktheorie und Geschichte:
• Ausschreiben vorgegebener Akkordsymbole und Skalen in Noten und umgekehrt
• Kompositionsbeispiel - “Riff Blues” Melodie
• Vorlage eigener Kompositionsbeispiele mit Hörbeispielen (auch Midi)
• Vorlage eigener Arrangements für verschiedene Besetzungen mit Hörbeispielen
(auch Midi)
• Eine Liste mit auswendig gelernte Jazzstandards
Gehörtest:
• Rhythmusdiktat, Nachweis eines guten relativen Gehörs für Intervalle, Akkorde
und Akkordfolgen.
Optional:
• Vorspiel einiger Jazzstandards auf einem Instrument mit Nachweis jazzimprovisatorischer
Begabung
In Ausnahmefällen kann dieser Prüfungsteil auch als online-Audition (MS-Teams) durchgeführt werden, die Programminhalte werden dazu gesondert abgeklärt.
Do., 22.04.2021, ab 10.00 Uhr ganztägig
Raum 4.09 (Bräunerstraße 5, 4. OG, 1010 Wien)
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium der jeweiligen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bei fremdsprachigen Bewerber*innen sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatzanwärter*innen im Bereich instrumentalistische/gesangliche Fähigkeiten, musikalische Begabung, musikalische Hörfähigkeit, musiktheoretische Vorkenntnisse.
Schritt 1:
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline.
Hier sind alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung angeführt.
Schritt 2: Vor-Ort-Audition
Inhalte der Vor-Ort-Audition:
Die Zulassungsprüfung ist eine kommissionelle Prüfung; der*die Kandidat*in darf mit
eigener Band oder mit Klavier-, Bass- und/oder Gitarrenbegleitung, die zur Verfügung
gestellt wird, spielen, und enthält folgende Bereiche:
• Vorlage eigener Kompositionsbeispiele mit Hörbeispielen und Partitur oder
Leadsheets (auch Midi)
• Vorlage eigener Arrangements und Partitur für verschiedene Besetzungen
(inklusive mehr-stimmige Stücke von Oktett bis zum Big Band) mit Hörbeispielen
(auch Midi)
• Überprüfung musikalischer Hörfähigkeit von Fünfklängen und kurzen Akkordabfolgen
(diatonisch und modal)
• Eine Liste alle schon geschriebene Kompositionen & Arrangements
• Eine Liste mit auswendig gelernte Jazzstandards
Optional:
• Vorspiel einiger Jazzstandards auf einem Instrument mit Nachweis jazzimprovisatorischer
Begabung
In Ausnahmefällen kann dieser Prüfungsteil auch als online-Audition (MS-Teams) durchgeführt werden, die Programminhalte werden dazu gesondert abgeklärt.
Di., 16.03.2021, ab 10.00 Uhr ganztägig
Raum 4.09 (Bräunerstraße 5, 4. OG, 1010 Wien)
Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, wird ein individueller Prüfungstermin mit Ihnen vereinbart.
Die Zulassungsprüfung kann als Vor-Ort Zulassungsprüfung oder durch Einsendung ensprechender Bewerbungsvideos durchgeführt werden und dient der Überprüfung
a) der Studienmotivation
b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
• Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
• Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
• Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)
2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.
3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.