Anmeldeschluss: 10.02.2027
Ablauf:
1. Online-Bewerbung inklusive Videoeinreichung
(Einsendung bis Anmeldeschluss)
2. Vor-Ort-Termin für ausgewählte Bewerber*innen
22.04.2027 - 23.04.2027
MUK.podium (Johannesgasse 4a, EG, 1010 Wien)
Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können. Sie werden voraussichtlich Anfang April per Mail darüber informiert, ob Sie zu dieser optionalen Vor-Ort-Audition eingeladen werden.
3. NUR für IGP Bewerber*innen: Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil inkl. Kolloquium
28.04.2027
Erkersaal (Johannesgasse 4a, 2. Stock, 1010 Wien)
Das Institut für Tasteninstrumente, Musikleitung und Komposition setzt sich für Chancengleichheit und Vielfalt ein und ermutigt Menschen mit Beeinträchtigungen oder spezifischen Unterstützungsbedarfen ausdrücklich zur Bewerbung.
Bitte teilen Sie uns Ihre individuellen Anforderungen für die Zulassungsprüfung bereits bei der Anmeldung unter studieninfo@muk.ac.at mit, damit wir optimale Bedingungen für Sie schaffen können.
Voraussetzung für die Aufnahme in das BA-Studium ist das Bestehen der Zulassungsprüfung sowie ein verfügbarer Studienplatz.
Die Zulassungsprüfung wird in zwei Runden durchgeführt. Die Bewerbung für die 1. Runde erfolgt durch die Einsendung eines Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Aufnahme Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier. Die zur 2. Runde ausgewählten Kandidat*innen erhalten eine Einladung per Mail zu einem Vor-Ort-Termin (Johannesgasse 4a, 1010 Wien).
1. Runde: Videoaufnahme
Selbstvorstellung (ca. 2 Minuten)
Die Selbstvorstellung muss auf Deutsch oder Englisch frei gesprochen werden.
Bitte gehen Sie dabei auf Ihre Studienmotivation und zusätzliche Informationen zu Ihrer schriftlichen Bewerbung ein.
Künstlerische Präsentation (ca. 20 Minuten)
Direkt an die Selbstvorstellung schließt sich Ihre künstlerische Präsentation an. Die Reihenfolge der Werke dürfen Sie selbst wählen. Die Selbstvorstellung und das gesamte Programm der 1. Runde müssen ohne Pausen/Schnitte aufgenommen werden.
a) eine virtuose Etüde
b) ein Präludium und Fuge aus „Das Wohltemperierte Clavier“ von J.S.Bach
c) ein Werk der Wiener Klassik (inklusive Schubert): ein schneller Satz einer Sonate oder ein Auszug aus einem Variationswerk (nicht ausschließlich langsame Ausschnitte)
d) ein Werk aus dem übrigen Repertoire der 2. Runde
Die Wahl der technischen Mittel bleibt Ihnen überlassen. Bedenken Sie, dass eine gute Ton- und Bildqualität in Ihrem eigenen Interesse liegen.
2. Runde: Vor-Ort-Termin (mindestens 30 Minuten Programm)
Das Programm der 2. Runde umfasst alle Werke der 1. Runde, ergänzt um weitere Punkte. Die Kommission wählt spontan Teile aus dem Programm aus.
a) die virtuose Etüde aus der 1. Runde
b) das Präludium und Fuge aus der 1. Runde
c) das vollständige Werk der Wiener Klassik aus 1. Runde (alle Sätze bzw. das komplette Variationswerk)
d) ein Werk der Romantik (inkl. Spätromantik)
e) ein Werk aus Impressionismus, klassischer Moderne oder ein zeitgenössisches Werk (ab 1950)
Alle Werke (außer zeitgenössischer Musik ab 1950) sind auswendig vorzutragen.
Die Prüfung kann durch weitere Aufgaben wie Improvisation, Prima vista oder ein Klausurstück* ergänzt werden. Im Anschluss findet ein Gespräch mit der Kommission statt.
* Das Klausurstück wird eine Stunde vor der Prüfung ausgehändigt und kann in einem Überaum vorbereitet werden. Deswegen sind alle Kandidatinnen und Kandidaten verpflichtet, spätestens eine Stunde vor Beginn ihres Prüfungstermins anwesend zu sein.
Voraussetzung für die Aufnahme in das MA-Studium ist ein abgeschlossenes BA-Studium, das Bestehen der Zulassungsprüfung sowie ein verfügbarer Studienplatz.
Die Zulassungsprüfung wird in zwei Runden durchgeführt. Die Bewerbung für die 1. Runde erfolgt durch die Einsendung eines Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Aufnahme Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier. Die zur 2. Runde ausgewählten Kandidat*innen erhalten eine Einladung per Mail zu einem Vor-Ort-Termin (Johannesgasse 4a, 1010 Wien).
1. Runde: Videoaufnahme
Selbstvorstellung (ca. 2 Minuten)
Die Selbstvorstellung muss auf Deutsch oder Englisch frei gesprochen werden.
Bitte gehen Sie dabei auf Ihre Studienmotivation und zusätzliche Informationen zu Ihrer schriftlichen Bewerbung ein.
Künstlerische Präsentation (ca. 30 Minuten)
Direkt an die Selbstvorstellung schließt sich Ihre künstlerische Präsentation an. Die Reihenfolge der Werke dürfen Sie selbst wählen. Die Selbstvorstellung und das gesamte Programm der 1. Runde müssen ohne Pausen/Schnitte aufgenommen werden.
a) zwei virtuose Etüden: eine aus der Romantik (inklusive Rachmaninoff) und die andere aus dem 20. oder 21. Jahrhundert
b) ein Präludium und Fuge aus „Das Wohltemperierte Clavier“ von J.S.Bach
c) ein repräsentatives Werk aus dem übrigen Repertoire der 2. Runde
Die Wahl der technischen Mittel bleibt Ihnen überlassen. Bedenken Sie, dass eine gute Ton- und Bildqualität in Ihrem eigenen Interesse liegen.
2. Runde: Vor-Ort-Termin (mindestens 45 Minuten Programm)
Das Programm der 2. Runde umfasst alle Werke der 1. Runde, ergänzt um weitere Punkte. Die Kommission wählt spontan Teile aus dem Programm aus.
a) die beiden Etüden aus der 1. Runde
b) das Präludium und Fuge aus der 1. Runde
c) eine vollständige Sonate oder ein Variationswerk der Wiener Klassik (inklusive Schubert)
d) ein Werk der Romantik (inkl. Spätromantik)
e) ein Werk aus Impressionismus oder klassischer Moderne
f) ein zeitgenössisches Werk ab 1950
Alle Werke (außer zeitgenössischer Musik ab 1950) sind auswendig vorzutragen.
Im Anschluss findet ein Gespräch mit der Kommission statt.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile, die positive Beurteilung des ersten und zweiten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Online-Bewerbung
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
Mehr Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.
2. Künstlerischer Prüfungsteil
ACHTUNG: Das vorzubereitende Programm sowie der Prüfungsablauf (Video oder Präsenz) sind ident mit den Anforderungen des jeweiligen künstlerischen Bachelorstudiums. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die entsprechenden Programmvorgaben.
Eine weitere Überprüfung von musikalischer Hörfähigkeit sowie von Kenntnissen in Musiktheorie erfolgt am Beginn des ersten Semesters im Rahmen einer Einstufung in den Lehrveranstaltungen Gehörbildung und Tonsatz nur für jene Kandidat*innen, die zum Studium zugelassen wurden.
3. Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil
In einer Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre pädagogisch-praktischen Fähigkeiten und Potenziale durch den Nachweis klavierpraktischer und vokaler Fertigkeiten:
a) Singen und akkordisches Begleiten
Singen und gleichzeitiges akkordisches Begleiten („Leadsheet“) am Klavier. Vorzubereiten sind 5 vorgegebene Lieder aus dem Bereich der Popularmusik (siehe hier).
b) Begleiten am Klavier
Vorzubereiten ist der Vortrag der Begleitstimme von 3 selbstgewählten Stücken (bzw. Einzelsätzen) der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur aus dem eigenen instrumentalen/vokalen künstlerischen Fach (bei künstlerischen Fächern Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Cembalo und historische Tasteninstrumente: Begleitstimmen von 3 selbstgewählten Stücken bzw. Einzelsätzen der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur eines Orchesterinstrumentes nach eigener Wahl). Praxisorientierte Vereinfachungen der Begleitstimmen sind zulässig bzw. erwünscht. Die Stücke sind bereits mit der Einreichung des künstlerischen Programmes im Zuge der Anmeldung bekannt zu geben. Kopien der Noten sind bei der Prüfung der Prüfungskommission in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.
c) Vom Blatt-Singen
Singen eines einfachen Liedes in deutscher Sprache.
4. Kolloquium
Zur Überprüfung kognitiver und sprachlicher Kompetenzen.
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der vorangegangenen Prüfungsteile, überprüft die individuellen pädagogischen Potentiale sowie die Zielsetzung und Eignung für das Studium.
Beispielfragestellungen zum Kolloquium finden Sie hier.
Deutschkenntnisse:
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben darüber hinaus Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Dieser Nachweis, der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, muss spätestens bei der Zulassung zum Studium erfolgen.
Voraussetzung für die Aufnahme in das VL-Studium ist das Bestehen der Zulassungsprüfung sowie ein verfügbarer Studienplatz.
Die Zulassungsprüfung wird in zwei Runden durchgeführt. Die Bewerbung für die 1. Runde erfolgt durch die Einsendung eines Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Aufnahme Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier. Die zur 2. Runde ausgewählten Kandidat*innen erhalten eine Einladung per Mail zu einem Vor-Ort-Termin (Johannesgasse 4a, 1010 Wien).
1. Runde: Videoaufnahme
Selbstvorstellung (ca. 2 Minuten)
Die Selbstvorstellung muss auf Deutsch oder Englisch frei gesprochen werden.
Bitte gehen Sie dabei auf Ihre Studienmotivation und zusätzliche Informationen zu Ihrer schriftlichen Bewerbung ein.
Künstlerische Präsentation (ca. 20 Minuten)
Direkt an die Selbstvorstellung schließt sich Ihre künstlerische Präsentation an. Die Reihenfolge der Werke dürfen Sie selbst wählen. Aufzunehmen ist das gesamte Programm der 1. Runde ohne Pausen/Schnitte.
a) eine virtuose Etüde
b) ein Präludium und Fuge aus „Das Wohltemperierte Clavier“ von J.S.Bach oder eine dreistimmige Invention von J.S.Bach
c) ein Werk der Wiener Klassik (inklusive Schubert): schneller Satz einer Sonate oder Auszug aus einem Variationswerk (nicht ausschließlich langsame Ausschnitte)
d) ein Werk aus dem übrigen Repertoire der 2. Runde
Die Wahl der technischen Mittel bleibt Ihnen überlassen. Bedenken Sie, dass eine gute Ton- und Bildqualität in Ihrem eigenen Interesse liegen.
2. Runde: Vor-Ort-Termin (mindestens 20 Minuten Programm)
Die Kommission wählt spontan Teile aus dem Programm aus.
a) die virtuose Etüde aus der 1. Runde
b) das Präludium und Fuge aus der 1. Runde oder die dreistimmige Invention von Bach
c) das vollständige Werk der Wiener Klassik (inkl. Schubert)
d) ein Werk der Romantik oder des 20./21. Jahrhunderts
Alle Werke (außer zeitgenössischer Musik ab 1950) sind auswendig vorzutragen.
Die Prüfung kann durch weitere Aufgaben wie Improvisation, Prima vista oder Hörübung ergänzt werden. Im Anschluss findet ein Gespräch mit der Kommission statt.
Die Zulassungsprüfung wird durch Einsendung entsprechender Bewerbungsvideos durchgeführt. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihrer Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung
a) der Studienmotivation
b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in zwei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
• Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
• Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
• Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)
2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.
Hinweis: Nach Absprache mit der Studiengangsleitung kann optional auch ein Termin für eine Vor-Ort-Zulassungsprüfung vereinbart werden.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.