Anfang Oktober 2013 wurde durch den Universitätsrat eine neue Satzung für die Konservatorium Wien Privatuniversität beschlossen und damit ein entscheidender Schritt für die Entwicklung der universitären Strukturen gesetzt.
Das universitäre Profil der KONSuni wurde durch signifikante strukturelle Veränderungen über die Jahre kontinuierlich geschärft und die Grundidee der Konservatorium Wien Privatuniversität als international wettbewerbsfähiges Kompetenzzentrum für künstlerische Lehre und Forschung nahm konsequent Gestalt an. Die neue Satzung baut auf das bis jetzt Geleistete und gibt gleichzeitig den Startschuss für weitere Erneuerungen.
Ab sofort wird schrittweise die neue Organisationsstruktur implementiert: darunter fallen die Konstituierung der dualen Fakultätsgliederung (Musik und Darstellende Kunst) und die damit verbundene Zusammenfassung der bisherigen Abteilungen, die Schaffung studiengangsübergreifender Studien- und Forschungskommissionen und die erstmalige Wahl des gesamten akademischen Senats. Nicht zuletzt ist die Bildung eines vierköpfigen Rektorats (RektorIn, ProrektorIn, DekanInnen der Fakultäten Musik und Darstellende Kunst) vorgesehen, das schon ab dem Sommersemester 2014 die künstlerisch-wissenschaftliche Ausrichtung bestimmen wird. Auf lange Sicht zielt die Strukturreform auf die Stärkung der universitären Autonomie und auf Förderung der Interdisziplinarität in Forschung und Lehre ab.
Last but not least ist die neue Satzung eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Antragsstellung zur Reakkreditierung 2015 und somit richtungsweisend für die Zukunft der Konservatorium Wien Privatuniversität.
Satzung NEU (Stand: Oktober 2013)
Gegenüberstellung Satzung ALT-NEU und Organigramm