Anmeldeschluss: So., 28.02.2021
Ablauf:
1. Online-Bewerbung inklusive Videoeinreichung
(Einsendung bis Anmeldeschluss)
2. Für ausgewählte Bewerber*innen (falls notwendig) 2. Runde online
3. NUR für IGP Bewerber*innen: Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil inkl. Kolloquium mittels Videoeinreichungen und Fragenbeantwortung
(Einreichfrist: So., 16.05.2021)
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatzanwärter*innen im Bereich jazztheoretische Kenntnisse, kompositorisch-improvisatorische Begabung, instrumentale Fähigkeiten, musikalische Hörfähigkeit.
Schritt 1:
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline.
Hier sind alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung angeführt.
Schritt 2:
Die Zulassungsprüfung erfolgt durch die Einsendung von Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Das Bewerbungsvideo umfasst:
Vorstellungsvideo
Das Vorstellungsvideo dauert max. 2 Minuten, die Sprache ist entweder Deutsch oder Englisch. Bitte nennen Sie in diesem Vorstellungsvideo Ihre persönlichen Daten (Name, etc.), wichtige Stationen Ihrer bisherigen Ausbildung, wichtige künstlerische Erfolge, Ihre Studienmotivation, warum Sie an der MUK studieren möchten und gegebenenfalls Ihren Lehrer*innenwunsch.
Direkt im Anschluss an die Vorstellung beginnen Sie mit Ihrer künstlerischen Präsentation (ohne Schnitt).
Künstlerische Präsentation
Der Vortrag Ihres künstlerischen Programms erfolgt direkt im Anschluss (ohne Schnitt!) an das Vorstellungsvideo. Das Programm wählen Sie selbst in einer eigenen Reihenfolge.
Aufzunehmen ist das gesamte Programm ohne Pausen/Schnitte in voller Länge.
Für die Begleitung ist selbst zu sorgen - möglich sind hier z.B. Klavierbegleitung, Playback-Apps oder eine Begleitband. Die Wahl der technischen Mittel bleibt Ihnen überlassen, da es in Ihrem eigenen Interesse liegt, dass Ton- und Bildqualität möglichst aussagekräftig sind.
Tipp: Wir empfehlen, falls der*die Bewerber*in ein Playback bevorzugt, hochwertige Playbacks z.B. von Jamey Aebersold oder aus dem Verlag Hal Leonard.
Prüfungsprogramm
• Es sind drei Stücke verschiedener Stilrichtungen im Jazz vorzubereiten
Sie werden persönlich via E-Mail über das Ergebnis Ihrer Videobewerbung informiert.
Fall es aufgrund der Bewerber*innenanzahl nötig sein sollte, werden ausgewählte Bewerber*innen zu einer zweiten online Runde eingeladen. Diese findet live, aber online statt. Die Bewerber*innen können sich mit einer Band/Klavierbegleitung oder einem Playback vorstellen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium der jeweiligen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bei fremdsprachigen Bewerbern sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatzanwärter*innen im Bereich instrumentalistische/gesangliche Fähigkeiten, musikalische Begabung, musikalische Hörfähigkeit, musiktheoretische Vorkenntnisse.
Schritt 1:
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline.
Hier sind alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung angeführt.
Schritt 2:
Die Zulassungsprüfung erfolgt durch die Einsendung von Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Das Bewerbungsvideo umfasst:
Vorstellungsvideo
Das Vorstellungsvideo dauert max. 2 Minuten, die Sprache ist entweder Deutsch oder Englisch. Bitte nennen Sie in diesem Vorstellungsvideo Ihre persönlichen Daten (Name, etc.), wichtige Stationen Ihrer bisherigen Ausbildung, wichtige künstlerische Erfolge, Ihre Studienmotivation, warum Sie an der MUK studieren möchten und gegebenenfalls Ihren Lehrer*innenwunsch.
Direkt im Anschluss an die Vorstellung beginnen Sie mit Ihrer künstlerischen Präsentation (ohne Schnitt).
Künstlerische Präsentation
Der Vortrag Ihres künstlerischen Programms erfolgt direkt im Anschluss (ohne Schnitt!) an das Vorstellungsvideo. Das Programm wählen Sie selbst in einer eigenen Reihenfolge.
Aufzunehmen ist das gesamte Programm ohne Pausen/Schnitte in voller Länge.
Für die Begleitung ist selbst zu sorgen - möglich sind hier z.B. Klavierbegleitung, Playback-Apps oder eine Begleitband. Die Wahl der technischen Mittel bleibt Ihnen überlassen, da es in Ihrem eigenen Interesse liegt, dass Ton- und Bildqualität möglichst aussagekräftig sind.
Tipp: Wir empfehlen, falls der*die Bewerber*in ein Playback bevorzugt, hochwertige Playbacks z.B. von Jamey Aebersold oder aus dem Verlag Hal Leonard.
Prüfungsprogramm
Sie werden persönlich via E-Mail über das Ergebnis Ihrer Videobewerbung informiert.
Fall es aufgrund der Bewerber*innenanzahl nötig sein sollte, werden ausgewählte Bewerber*innen zu einer zweiten online Runde eingeladen. Diese findet live, aber online statt. Die Bewerber*innen können sich mit einer Band/Klavierbegleitung oder einem Playback vorstellen.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
Mehr Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.
ACHTUNG: Der künstlerische Prüfungsteil wird analog zu dem künstlerischen Prüfungsteil des Bachelorstudiums durchgeführt! Es ist ein entsprechendes Bewerbungsvideo zu erstellen.
Das vorzubereitende Programm ist identisch mit den Anforderungen des jeweiligen künstlerischen Bachelorstudiums. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die entsprechenden Programmvorgaben.
Einreichfrist: So., 16.05.2021
Bitte übermitteln Sie uns ein (oder mehrere) aussagekräftige(s) Video(s) mit folgenden Inhalten:
Weiters übermitteln Sie bitte ihre schriftliche Beantwortung der drei Fragen zum pädagogisch-praktischen Prüfungsteil (siehe PDF).
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben darüber hinaus Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Dieser Nachweis, der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, muss spätestens bei der Zulassung zum Studium erfolgen.
Die Zulassungsprüfung wird durch Einsendung entsprechender Bewerbungsvideos durchgeführt. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihrer Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung
a) der Studienmotivation
b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
• Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
• Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
• Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)
2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.
3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.
Hinweis: Nach Absprache mit der Studiengangsleitung kann optional auch ein Termin für eine Vor-Ort-Zulassungsprüfung vereinbart werden.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.