Ab sofort können bis einschließlich 10. Dezember 2013 Vorschläge für das Verzeichnis wählbarer Personen für den Superwahltag 2014 eingebracht werden. Sowohl Fremd- als auch Eigenvorschläge sind möglich. Das genaue Procedere finden Sie auf unserer Homepage!
Der Super-Wahltag am 14. Jänner 2014 rückt in großen Schritten näher. Die ersten Informationen über die .wahlen 2014 wurden bereits veröffentlicht, nun startet die entscheidende Phase der Wahlvorschläge. Jede/r Wahlberechtigte hat die Möglichkeit sich aktiv zu engagieren und jemanden anderen oder sich selbst für die Wahl aufzustellen.
Ab sofort können bis einschließlich 10. Dezember 2013 Kollegen und Kolleginnen zur Wahl vorgeschlagen und damit in das Verzeichnis wählbarer Personen für die drei zu wählenden Gremien aufgenommen werden. Es gelten sowohl Eigen- als auch Fremdvorschläge. Allerdings muss bei Fremdvorschlägen die vorgeschlagene Person die Kanditatur schriftlich bestätigen. Das entsprechende Formblatt finden Sie hier.
Auf unserer Homepage stehen Ihnen unter .wahlen 2014 alle nötigen Infos zum Procedere der Wahlvorschläge sowie zur Möglichkeit des Entsendens von WahlzeugInnen zur Verfügung.
Machen Sie von Ihrem Recht auf Mitgestaltung und Mitbestimmung Gebrauch!
Procedere Wahlvorschläge und WahlzeugInnen
Formblatt Wahlvorschlag