Ordentliche MUK Studierende können während der jeweiligen Zulassungsfrist an der Universität für angewandte Kunst (Angewandte) und der Akademie für bildende Künste Wien (Bildende) als außerordentliche (AO) Hörer*innen inskribieren.
Sie können dort einzelne Lehrveranstaltungen (LVs) absolvieren und eine Anerkennung an der MUK beantragen (zB Wahlfachmodul). MUK Studierende müssen dabei keinen weitereren Studienbeitrag sondern lediglich den ÖH-Beitrag bezahlen. Ein Antrag für die Rückerstattung des doppelt bezahlten ÖH-Beitrages ist direkt an die ÖH zu richten.
Lehrveranstaltungsangebot: Angewandte und Bildende
Infos zur Zulassung als AO Hörer*in: Angewandte und Bildende
Ordentliche Studierende der Universität für angewandte Kunst (Angewandte) bzw. der Akademie für bildende Künste (Bildende) registrieren ihre Mitbelegung während der Zulassungsfrist im Studienreferat zu den allgemeinen Öffnungszeiten.
Achtung:
Für die Mitbelegung wird benötigt:
Um den Zeitaufwand vor Ort zu verkürzen können Sie vor Ihrem Besuch im Studienreferat einen MUKonline Basis-Account erstellen.
Bei der Zulassung erhalten Sie im Studienreferat Ihren Login für MUKonline und eine MUKmail E-mailadresse.
Anmeldung zu Lehrveranstaltungen: in MUKonline
Viele LVs setzen bestimmte Kenntnisse und künstlerische Fertigkeiten voraus (vor allem prüfungsimmanente LVs sowie künstlerischer Einzel- bzw. Gruppenunterricht). Besprechen Sie die Möglichkeit Ihrer Teilnahme daher stets vorab mit der entsprechenden LV-Leitung bzw. mit dem Studienreferat.
Für Mitbeleger*innen der Akademie der bildenden Künste ist das LV-Angebot auf die wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen begrenzt.