Aufgabe der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, auf Grund einer Behinderung sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Privatuniversität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Des Weiteren entwickelte die Arbeitsgruppe einen Frauenförderplan und wirkt dadurch auf ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Privatuniversität beschäftigten Frauen und Männern hin. Die Arbeitsgruppe erarbeitet auch Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung von Universitätsangehörigen und Studierenden mit Behinderung.
Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen besteht aus zwei Lehrenden, einer Kollegin bzw. einem Kollegen aus der Administration sowie zwei Studierendenvertretern. Die Funktionsperiode beträgt grundsätzlich 3 Jahre. Die Mitglieder aus der Kollegenschaft werden entsprechend der in der Satzung verankerten Wahlordnung gewählt, die Studierenden werden jährlich durch die Hochschulvertretung entsendet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind bei der Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden. Sie dürfen bei der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen dieser Tätigkeit in ihrem beruflichen Fortkommen nicht benachteiligt sein, sondern werden von allen Organen des Hauses im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht und betreuen die an sie herangetragenen Problemstellungen daher unter Wahrung von Diskretion und Vertraulichkeit (Beratung, Information und Begleitung). Die Arbeitsgruppe hat darüber hinaus das Recht, ein Mitglied zur Teilnahme ohne Stimmrecht zu allen Berufungs- und Evaluierungsverfahren zu entsenden.
Hat die Arbeitsgruppe begründeten Anlass zur Annahme einer Ungleichbehandlung, so hat sie der Angelegenheit nachzugehen und gegebenenfalls das Rektorat und den Senat in Kenntnis zu setzen. Dies unterscheidet die Arbeitsgruppe vom Betriebsrat, der die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien gegenüber der Geschäftsführung vertritt und in arbeits- bzw. sozialrechtlichen Fragen berät und informiert.
Die Aufgaben der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen sind in der Satzung der MUK geregelt.
Funktionsperiode: 18. Februar 2020 – 17. Februar 2023
Elisabeth Konlechner (e.konlechner@muk.ac.at)
Vorsitzende
T: +43 1 512 77 47-255
Manfred Equiluz (m.equiluz@muk.ac.at)
Stellvertretender Vorsitzender
T: +43 699 1 715 64 86
Audrey Van Herck (a.vanherck@muk.ac.at)
Frauenbeauftragte
Johanna Trimmel (j.trimmel@students.muk.ac.at)
Studierendenvertretung
Emilia Franziska Reiter (e.reiter@students.muk.ac.at)
Studierendenvertretung
Gleichstellungsprogramm und Frauenförderplan der MUK
Leitfaden zur Verwendung des Gender*Sternchens
Chancengleichheit für Frauen und Männer
Wiener Gleichbehandlungsgesetz
Gleichstellungsprogramm für Bedienstete der Stadt Wien
EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren und eine diskriminierungsfreie Bildsprache
Die Verwaltungsakademie der Stadt Wien bietet darüber hinaus zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten zu den Themen Gender Mainstreaming, Diversity Management, rechtliche Grundlagen für die Gleichstellung von Frauen und Männer, sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing an!