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Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

Aufgabe der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen ist Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, auf Grund einer Behinderung sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken und die Angehörigen und Organe der Privatuniversität in diesen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Des Weiteren entwickelte die Arbeitsgruppe einen Frauenförderplan und wirkt dadurch auf ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Privatuniversität beschäftigten Frauen und Männern hin. Die Arbeitsgruppe erarbeitet auch Vorschläge für Maßnahmen zur Unterstützung von Universitätsangehörigen und Studierenden mit Behinderung.

Die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen besteht aus zwei Lehrenden, einem*einer Kollegen*in aus der Administration sowie zwei Studierendenvertreter*innen. Die Funktionsperiode beträgt grundsätzlich drei Jahre. Die Mitglieder aus der Kollegenschaft werden entsprechend der in der Satzung verankerten Wahlordnung gewählt, die Studierenden werden jährlich durch die Hochschulvertretung entsendet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind bei der Ausübung ihrer Funktion an keine Weisungen oder Aufträge gebunden. Sie dürfen bei der Ausübung ihrer Befugnisse nicht behindert und wegen dieser Tätigkeit in ihrem beruflichen Fortkommen nicht benachteiligt sein, sondern werden von allen Organen des Hauses im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht und betreuen die an sie herangetragenen Problemstellungen daher unter Wahrung von Diskretion und Vertraulichkeit (Beratung, Information und Begleitung). Die Arbeitsgruppe hat darüber hinaus das Recht, ein Mitglied zur Teilnahme ohne Stimmrecht zu allen Berufungs- und Evaluierungsverfahren zu entsenden.

Hat die Arbeitsgruppe begründeten Anlass zur Annahme einer Ungleichbehandlung, so hat sie der Angelegenheit nachzugehen und gegebenenfalls das Rektorat und den Senat in Kenntnis zu setzen. Dies unterscheidet die Arbeitsgruppe vom Betriebsrat, der die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien gegenüber der Geschäftsführung vertritt und in arbeits- bzw. sozialrechtlichen Fragen berät und informiert.

Die Aufgaben der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen sind in der Satzung der MUK geregelt.


Mitglieder und Erreichbarkeit

gleichbehandlung@muk.ac.at

Funktionsperiode: 15. Februar 2023 – 14. Februar 2026

Rosa Eidelpes (r.eidelpes@muk.ac.at)
Vorsitzende

Carsten Lorenz (c.lorenz@muk.ac.at)
Stv. Vorsitzender und Behindertenbeauftragter

Audrey Van Herck (a.vanherck@muk.ac.at)
Frauenbeauftragte

Elisabeth Pester (e.pester@students.muk.ac.at)
Studentisches Mitglied
Ombudsperson zur Entgegennahme von Beschwerden und Hinweisen in Bezug auf sexuelle Belästigung


DIE MUK

Die MUK versteht sich als progressive Musik- und Kunstuniversität, die in den Bereichen Musik, Tanz, Schauspiel und Gesang kulturelle Werte schafft. Die MUK ist die einzige Universität im Eigentum der Stadt Wien und vereint hier den international besten Nachwuchs und herausragende Lehrende.
 

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