Anmeldeschluss: Fr., 08.01.2021
Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Covid19 Sicherheitsmaßnahmen für die Zulassungsprüfung MAE 2021 ein geänderter Prüfungsverlauf gilt!
1. Runde: Bewertung der Einreichungsunterlagen durch die Kommission
2. Runde: Bewertung der eingereichten Künstlerischen Selbstpräsentation durch die Kommission
> Zwischenabstimmung
3. Runde (Gruppenprüfung — Körper / Rhythmik / Schauspiel):
Sa., 23.01.2021, 09.00—12.00 Uhr
> Zwischenabstimmung
4. Runde: Kolloquium (Eignungsgespräch)
5.Runde: Präsentation eines Konzepts für Gruppengestaltung
Sa., 23.01.2021, 14.00—18.00 Uhr
> Schlussabstimmung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium Master of Arts Education ist ein abgeschlossenes facheinschlägiges künstlerisches und/oder künstlerisch-pädagogisches Bachelorstudium oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder nicht-österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Studienbewerber*innen mit einem nicht künstlerischen und/oder künstlerisch-pädagogischem Studienabschluss können die Gleichwertigkeit durch den Nachweis ausreichender Berufserfahrung herstellen.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Studienmotivation, des künstlerischen Niveaus und der künstlerisch vermittelnden/pädagogischen Eignung der Bewerber*innen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in fünf Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Online Bewerbung:
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
- Kurzbiografie mit Qualifikationen, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
- Studienmotivation: Angaben zu den Zielen und Erwartungen in Bezug auf das MAE Studium. Welche künstlerischen, pädagogischen und kunstvermittelnden Interessengebiete und Schwerpunkte sind bereits vorhanden bzw. werden angestrebt.
- Youtube link zur Videoaufzeichnung der künstlerischen Selbstpräsentation.
2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In einer 15—20-minütigen künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten. Das selbstständig zusammengestellt Programm soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Der youtube link zur künstlerischen Selbstpräsentation muss mit allen anderen Bewerbungsunterlagen bis spätestens Fr 8.1.2021 übermittelt werden. Technische Bedingungen für die Videoaufzeichnung: fixe Kameraposition (Totale/Long Shot), das gesamte Programm muss in einem Ablauf aufgezeichnet werden (d.h. ohne Unterbrechungen, Schnitt).
3. Angeleitete Prüfung in Gruppe:
In dem von Lehrenden geleiteten Prüfungsteil werden Gruppenprozesse initiiert, wobei ein Hauptaugenmerk auf die kommunikativen Potenziale sowie die Teamfähigkeit und weitere Soft Skills überprüft werden.
4. Kolloquium:
Die Kommission überprüft die individuellen, künstlerischen, pädagogischen und vermittelnden Potentiale und die Eignung der Bewerber*innen für den Studiengang.
5. Selbständig entwickeltes Konzept für Gruppengestaltung:
Nähere Angaben dazu werden am Tag der Prüfung (Sa, 23.1.2021) gegeben.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.