Master of Arts Education (MAE)

Zulassungsprüfungen für Studienbeginn im Wintersemester 2025/26

Anmeldeschluss: Mo., 13.01.2025

Prüfungsprogramme der Zulassungsprüfungen

Masterstudium

1. Runde: Bewertung der Einreichungsunterlagen durch die Kommission

Nach Sichtung aller Bewerbungsunterlagen werden die Bewerber*innen per Mail über das Ergebnis der 1. Runde informiert und gegebenenfalls zur 2. Runde, die vor-Ort in Wien stattfinden wird, eingeladen.

2. Runde: (Künstlerische Präsentation + Kolloquium)
Di., 11.02.2025, 09.00—15.00 Uhr
> Zwischenabstimmung

3. Runde (Gruppenprüfung — Körper / Rhythmik / Schauspiel)
Mi., 12.02.2025, 09.00—12.00 Uhr

> Zwischenabstimmung

4. Runde: (Präsentation der Gruppengestaltungen/Eignungsgespräche)
Do., 13.02.2025, 15.00—19.00 Uhr (die Erarbeitung der Gruppengestaltungen findet am Vormittag durch die Bewerber*innen statt)
> Schlussabstimmung


Voraussetzung für die Zulassung zum Studium Master of Arts Education ist ein abgeschlossenes facheinschlägiges künstlerisches und/oder künstlerisch-pädagogisches Bachelorstudium oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder nicht-österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung.

Studienbewerber*innen mit einem nicht künstlerischen und/oder künstlerisch-pädagogischem Studienabschluss können die Gleichwertigkeit durch den Nachweis ausreichender Berufserfahrung herstellen.

Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Studienmotivation, des künstlerischen Niveaus und der künstlerisch vermittelnden/pädagogischen Eignung der Bewerber*innen.

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in fünf Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.


1. Online Bewerbung:

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
- Kurzbiografie mit Qualifikationen, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
- Studienmotivation: Angaben zu den  Zielen und Erwartungen in Bezug auf das MAE Studium. Welche künstlerischen, pädagogischen und kunstvermittelnden Interessengebiete und Schwerpunkte sind bereits vorhanden bzw. werden angestrebt.

2. Angeleitete Prüfung in Gruppe:

In dem von Lehrenden geleiteten Prüfungsteil werden Gruppenprozesse initiiert, wobei ein Hauptaugenmerk auf die kommunikativen Potenziale sowie die Teamfähigkeit und weitere Soft Skills überprüft werden.

3. Künstlerische Selbstpräsentation:

In einer 15—20-minütigen künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten. Das selbstständig zusammengestellt Programm soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Die Integration von Vermittlungsideen in die Selbstpräsentation ist erwünscht.  

4. Kolloquium:

Die Kommission überprüft die individuellen, künstlerischen, pädagogischen und vermittelnden Potentiale und die Eignung der Bewerber*innen für den Studiengang. Die Teilnehmer*innen werden eingeladen, Vermittlungspotenziale der künstlerischen Selbstpräsentation zu reflektieren. 

Hinweis für alle Bewerber*innen

Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.

Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.

Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.