Anmeldeschluss: Mo., 13.01.2025
1. Runde: Bewertung der Einreichungsunterlagen durch die Kommission
Nach Sichtung aller Bewerbungsunterlagen werden die Bewerber*innen per Mail über das Ergebnis der 1. Runde informiert und gegebenenfalls zur 2. Runde, die vor-Ort in Wien stattfinden wird, eingeladen.
2. Runde: Gruppenprüfung — Körper / Rhythmik / Schauspiel
Di., 11.02.2025, 09.00 - 15.00 Uhr
> Zwischenabstimmung
3. Runde: Künstlerische Präsentation + Kolloquium
Mi., 12.02.2025, 09.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
> Zwischenabstimmung
4. Runde: Präsentation der Gruppengestaltungen/Eignungsgespräche
Do., 13.02.2025, 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr (die Erarbeitung der Gruppengestaltungen findet am Vormittag durch die Bewerber*innen statt)
> Schlussabstimmung
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium Master of Arts Education ist ein abgeschlossenes facheinschlägiges künstlerisches und/oder künstlerisch-pädagogisches Bachelorstudium oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anerkannten inländischen oder nicht-österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung.
Studienbewerber*innen mit einem nicht künstlerischen und/oder künstlerisch-pädagogischem Studienabschluss können die Gleichwertigkeit durch den Nachweis ausreichender Berufserfahrung herstellen.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Studienmotivation, des künstlerischen Niveaus und der künstlerisch vermittelnden/pädagogischen Eignung der Bewerber*innen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in fünf Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Online Bewerbung:
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
- Kurzbiografie mit Qualifikationen, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
- Studienmotivation: Angaben zu den Zielen und Erwartungen in Bezug auf das MAE Studium. Welche künstlerischen, pädagogischen und kunstvermittelnden Interessengebiete und Schwerpunkte sind bereits vorhanden bzw. werden angestrebt.
2. Angeleitete Prüfung in Gruppe:
In dem von Lehrenden geleiteten Prüfungsteil werden Gruppenprozesse initiiert, wobei ein Hauptaugenmerk auf die kommunikativen Potenziale sowie die Teamfähigkeit und weitere Soft Skills überprüft werden.
3. Künstlerische Selbstpräsentation:
In einer 15—20-minütigen künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten. Das selbstständig zusammengestellt Programm soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Die Integration von Vermittlungsideen in die Selbstpräsentation ist erwünscht.
4. Kolloquium:
Die Kommission überprüft die individuellen, künstlerischen, pädagogischen und vermittelnden Potentiale und die Eignung der Bewerber*innen für den Studiengang. Die Teilnehmer*innen werden eingeladen, Vermittlungspotenziale der künstlerischen Selbstpräsentation zu reflektieren.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.