Sologesang

Zulassungsprüfungen für einen Studienbeginn im Wintersemester 2025/26

Anmeldeschluss: Mi., 29.01.2025

Ablauf:

1. Online-Bewerbung inklusive Videoeinreichung
(Einsendung bis Anmeldeschluss)

2. Vor-Ort-Termin für ausgewählte Bewerber*innen
Mi. 09.04.2025 bis Fr. 11.04.2025 (ganztägig)

Konzertsaal (Singerstraße 26, 2. OG, 1010 Wien)

Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können. Sie werden voraussichtlich Anfang März per Mail darüber informiert, ob Sie zu dieser optionalen Vor-Ort-Audition eingeladen werden.

3. NUR für IGP Bewerber*innen: Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil inkl. Kolloquium
30.04.2025
Clemens-Hellsberg-Saal (Johannesgasse 4a, 2.OG, 1010 Wien)

Prüfungsprogramme der Zulassungsprüfungen

Bachelorstudium

Die Zulassungsprüfung erfolgt durch die Einsendung von Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier.

Folgende Videos sind hochzuladen:

  • Künstlerische Präsentation (jedes Stück extra)
  • Vorstellungsvideo


Künstlerische Präsentation

Das Programm entspricht den künstlerischen Programmvorgaben. Die Bewerber*innen wählen dabei selbst die Reihenfolge aus. Aufzunehmen ist das gesamte Programm. Jedes Stück soll extra hochgeladen werden.

Prüfungsprogramm:

  • 3 selbst gewählte Lieder oder Arien (davon muss mindestens 1 Werk in deutscher Sprache gesungen werden)

Alle Werke sind auswendig vorzutragen.

Für eine Begleitung ist selbst zu sorgen – möglich sind hier z.B. Klavierbegleitung (bevorzugt!) aber auch Playback-Begleitung ist möglich. Die Wahl der technischen Mittel bleibt Ihnen überlassen, da es in Ihrem eigenen Interesse liegt, dass Ton- und Bildqualität möglichst aussagekräftig sind.

Vorstellungsvideo

Maximale Dauer: 2 Minuten
Sprache: Deutsch oder Englisch

Bitte sprechen Sie über folgende Punkte:

  • Name, Herkunft, musikalische Erfahrung, bisherige gesangliche Ausbildung, musikalische Ausbildung außer Gesang
  • Was bedeutet das Singen für Sie?
  • Welche Zukunftziele streben Sie mit Gesang an?
  • Warum haben Sie die MUK als Ausbildungsort gewählt?
  • Sonstige Interessen

Sie werden persönlich via E-Mail über das Ergebnis Ihrer Videobewerbung informiert.

Vor-Ort-Audition (für ausgewählte Bewerber*innen):

Nach Sichtung der Videobewerbungen werden ausgewählte Bewerber*innen zu einer zusätzlichen Vor-Ort- Audition an der MUK eingeladen.

Inhalte der Vor-Ort-Audition:

  • Prüfungsprogramm (Notenmaterial muss der*die Kandidat*in zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein*e Korrepetitor*in steht zur Verfügung.)
  • Fachgespräch
  • Online Theorie und Gehörbildung
    nur für ausgewählte Bewerber*innen im Rahmen der 2. Runde der Zulassungsprüfung. Beispieltest

Masterstudium

Die Zulassungsprüfung für das Masterstudium dient der Überprüfung der Eignung der Kandidat*innen für die besonderen Anforderungen des Masterstudiums unter besonderer Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse und Fähigkeiten.

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Sologesang ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in einem einschlägigen Studienzweig oder ein gleichwertiger Abschluss an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, sowie das Bestehen der Zulassungsprüfung in allen ihren Teilen.

Die Zulassung setzt weiters die konkrete Verfügbarkeit eines Studienplatzes voraus. Die Reihung auf der Warteliste setzt eine Wahrscheinlichkeit der zukünftigen (d.h. bis zum Ende des jeweiligen Semesters) Verfügbarkeit eines Studienplatzes voraus.

Die Zulassungsprüfung erfolgt durch die Einsendung von Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier.

Folgende Videos sind hochzuladen:

  • Künstlerische Präsentation (jedes Stück extra)
  • Vorstellungsvideo


Künstlerische Präsentation

Das Programm entspricht den künstlerischen Programmvorgaben. Die Bewerber*innen wählen dabei selbst die Reihenfolge aus. Aufzunehmen ist das gesamte Programm. Jedes Stück soll extra hochgeladen werden.

Prüfungsprogramm:

• Vortrag eines künstlerischen Programms: 4 Arien — davon mindestens 2 aus Oper und/oder Operette, mindestens 1 aus Oratorium, mindestens 1 Arie in Deutsch
• 4 Lieder aus 3 verschiedenen Stilepochen in mindestens 2 verschiedenen Sprachen
• 1 Werk des Gesamtprogramms soll von Komponisten des 20./21. Jahrhunderts, deren Tonsprache dem Stilbereich der Moderne* angehört, entstammen
• Alle Werke sind — mit Ausnahme von Oratorien — auswendig vorzutragen

*Moderne — Kompositionen, die über die Tonsprache und Rhythmik der Spätromantik hinausgehen.

Für eine Begleitung ist selbst zu sorgen – möglich sind hier z.B. Klavierbegleitung (bevorzugt!) aber auch Playback-Begleitung ist möglich. Die Wahl der technischen Mittel bleibt Ihnen überlassen, da es in Ihrem eigenen Interesse liegt, dass Ton- und Bildqualität möglichst aussagekräftig sind.

Vorstellungsvideo

Maximale Dauer: 2 Minuten
Sprache: Deutsch oder Englisch

Bitte sprechen Sie über folgende Punkte:

  • Name, Herkunft, musikalische Erfahrung, bisherige gesangliche Ausbildung, musikalische Ausbildung außer Gesang
  • Was bedeutet das Singen für Sie?
  • Welche Zukunftziele streben Sie mit Gesang an?
  • Warum haben Sie die MUK als Ausbildungsort gewählt?
  • Sonstige Interessen

Sie werden persönlich via E-Mail über das Ergebnis Ihrer Videobewerbung informiert.

Vor-Ort-Audition (für ausgewählte Bewerber*innen):

Nach Sichtung der Videobewerbungen werden ausgewählte Bewerber*innen zu einer zusätzlichen Vor-Ort- Audition an der MUK eingeladen.

Inhalte der Vor-Ort-Audition:

  • siehe Prüfungsprogramm (Notenmaterial muss der*die Kandidat*in zur Zulassungsprüfung mitbringen. Ein*e Korrepetitor*in steht zur Verfügung.)
  • Fachgespräch

Bachelorstudium IGP

Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung

  • der Studienmotivation
  • der pädagogischen, künstlerischen und persönlichen Eignung der Bewerber*innen.
     

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile, die positive Beurteilung des ersten und zweiten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.

 

1. Online-Bewerbung

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

  • Kurzbiografie mit Überblick über die bisher erworbenen Qualifikationen, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte
  • Motivationsschreiben mit Angaben zu den persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen
  • Programm (vorbereitete Werke) für den künstlerischen Prüfungsteil (= Teil 2)
  • Programm (vorbereitete Werke) für den pädagogisch-praktischen Prüfungsteil (= Teil 3)

Mehr Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.

 

2. Künstlerischer Prüfungsteil 

ACHTUNG: Das vorzubereitende Programm sowie der Prüfungsablauf (Video oder Präsenz) sind ident mit den Anforderungen des jeweiligen künstlerischen Bachelorstudiums. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die entsprechenden Programmvorgaben.

Eine weitere Überprüfung von musikalischer Hörfähigkeit sowie von Kenntnissen in Musiktheorie erfolgt am Beginn des ersten Semesters im Rahmen einer Einstufung in den Lehrveranstaltungen Gehörbildung und Tonsatz nur für jene Kandidat*innen, die zum Studium zugelassen wurden.

 

3. Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil

In einer Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre pädagogisch-praktischen Fähigkeiten und Potenziale durch den Nachweis klavierpraktischer und vokaler Fertigkeiten:

a) Singen und akkordisches Begleiten

Singen und gleichzeitiges akkordisches Begleiten („Leadsheet“) am Klavier. Vorzubereiten sind 5 vorgegebene Lieder aus dem Bereich der Popularmusik (siehe hier).

b) Begleiten am Klavier

Vorzubereiten ist der Vortrag der Begleitstimme von 3 selbstgewählten Stücken (bzw. Einzelsätzen) der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur aus dem eigenen instrumentalen/vokalen künstlerischen Fach (bei künstlerischen Fächern Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Cembalo und historische Tasteninstrumente: Begleitstimmen von 3 selbstgewählten Stücken bzw. Einzelsätzen der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur eines Orchesterinstrumentes nach eigener Wahl). Praxisorientierte Vereinfachungen der Begleitstimmen sind zulässig bzw. erwünscht. Die Stücke sind bereits mit der Einreichung des künstlerischen Programmes im Zuge der Anmeldung bekannt zu geben. Kopien der Noten sind bei der Prüfung der Prüfungskommission in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.

c) Vom Blatt-Singen

 Singen eines einfachen Liedes in deutscher Sprache.

 

4. Kolloquium

Zur Überprüfung kognitiver und sprachlicher Kompetenzen.

Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der vorangegangenen Prüfungsteile, überprüft die individuellen pädagogischen Potentiale sowie die Zielsetzung und Eignung für das Studium.

Beispielfragestellungen zum Kolloquium finden Sie hier.


Deutschkenntnisse:
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben darüber hinaus Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Dieser Nachweis, der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, muss spätestens bei der Zulassung zum Studium erfolgen.

Certificate of Performance

Zulassungsprüfungen für die Aufnahme in den Zertifikatslehrgang werden individuell mit den Bewerber*innen vereinbart!

Die Zulassungsprüfung kann als Vor-Ort Zulassungsprüfung oder durch Einsendung ensprechender Bewerbungsvideos durchgeführt werden und dient der Überprüfung
   a) der Studienmotivation
   b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
   c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.

1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
•   Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
•   Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
•   Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)

2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.

3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.

Hinweis für alle Bewerber*innen

Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.

Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.

Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.