Anmeldeschluss: Mi., 29.01.2025
Ablauf:
1. Online-Bewerbung inklusive Videoeinreichung
(Einsendung bis Anmeldeschluss)
2. Vor-Ort-Termin für ausgewählte Bewerber*innen
Mi. 09.04.2025 bis Fr. 11.04.2025 (ganztägig)
Konzertsaal (Singerstraße 26, 2. OG, 1010 Wien)
Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können. Sie werden voraussichtlich Anfang März per Mail darüber informiert, ob Sie zu dieser optionalen Vor-Ort-Audition eingeladen werden.
3. NUR für IGP Bewerber*innen: Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil inkl. Kolloquium
30.04.2025
Clemens-Hellsberg-Saal (Johannesgasse 4a, 2.OG, 1010 Wien)
Die Zulassungsprüfung erfolgt durch die Einsendung von Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Folgende Videos sind hochzuladen:
Künstlerische Präsentation
Das Programm entspricht den künstlerischen Programmvorgaben. Die Bewerber*innen wählen dabei selbst die Reihenfolge aus. Aufzunehmen ist das gesamte Programm. Jedes Stück soll extra hochgeladen werden.
Prüfungsprogramm:
Alle Werke sind auswendig vorzutragen.
Für eine Begleitung ist selbst zu sorgen – möglich sind hier z.B. Klavierbegleitung (bevorzugt!) aber auch Playback-Begleitung ist möglich. Die Wahl der technischen Mittel bleibt Ihnen überlassen, da es in Ihrem eigenen Interesse liegt, dass Ton- und Bildqualität möglichst aussagekräftig sind.
Vorstellungsvideo
Maximale Dauer: 2 Minuten
Sprache: Deutsch oder Englisch
Bitte sprechen Sie über folgende Punkte:
Sie werden persönlich via E-Mail über das Ergebnis Ihrer Videobewerbung informiert.
Vor-Ort-Audition (für ausgewählte Bewerber*innen):
Nach Sichtung der Videobewerbungen werden ausgewählte Bewerber*innen zu einer zusätzlichen Vor-Ort- Audition an der MUK eingeladen.
Inhalte der Vor-Ort-Audition:
Die Zulassungsprüfung für das Masterstudium dient der Überprüfung der Eignung der Kandidat*innen für die besonderen Anforderungen des Masterstudiums unter besonderer Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse und Fähigkeiten.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Sologesang ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium in einem einschlägigen Studienzweig oder ein gleichwertiger Abschluss an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, sowie das Bestehen der Zulassungsprüfung in allen ihren Teilen.
Die Zulassung setzt weiters die konkrete Verfügbarkeit eines Studienplatzes voraus. Die Reihung auf der Warteliste setzt eine Wahrscheinlichkeit der zukünftigen (d.h. bis zum Ende des jeweiligen Semesters) Verfügbarkeit eines Studienplatzes voraus.
Die Zulassungsprüfung erfolgt durch die Einsendung von Bewerbungsvideos. Wichtige Informationen für die korrekte Durchführung Ihres Bewerbungsvideos finden Sie hier.
Folgende Videos sind hochzuladen:
Künstlerische Präsentation
Das Programm entspricht den künstlerischen Programmvorgaben. Die Bewerber*innen wählen dabei selbst die Reihenfolge aus. Aufzunehmen ist das gesamte Programm. Jedes Stück soll extra hochgeladen werden.
Prüfungsprogramm:
• Vortrag eines künstlerischen Programms: 4 Arien — davon mindestens 2 aus Oper und/oder Operette, mindestens 1 aus Oratorium, mindestens 1 Arie in Deutsch
• 4 Lieder aus 3 verschiedenen Stilepochen in mindestens 2 verschiedenen Sprachen
• 1 Werk des Gesamtprogramms soll von Komponisten des 20./21. Jahrhunderts, deren Tonsprache dem Stilbereich der Moderne* angehört, entstammen
• Alle Werke sind — mit Ausnahme von Oratorien — auswendig vorzutragen
*Moderne — Kompositionen, die über die Tonsprache und Rhythmik der Spätromantik hinausgehen.
Für eine Begleitung ist selbst zu sorgen – möglich sind hier z.B. Klavierbegleitung (bevorzugt!) aber auch Playback-Begleitung ist möglich. Die Wahl der technischen Mittel bleibt Ihnen überlassen, da es in Ihrem eigenen Interesse liegt, dass Ton- und Bildqualität möglichst aussagekräftig sind.
Vorstellungsvideo
Maximale Dauer: 2 Minuten
Sprache: Deutsch oder Englisch
Bitte sprechen Sie über folgende Punkte:
Sie werden persönlich via E-Mail über das Ergebnis Ihrer Videobewerbung informiert.
Vor-Ort-Audition (für ausgewählte Bewerber*innen):
Nach Sichtung der Videobewerbungen werden ausgewählte Bewerber*innen zu einer zusätzlichen Vor-Ort- Audition an der MUK eingeladen.
Inhalte der Vor-Ort-Audition:
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile, die positive Beurteilung des ersten und zweiten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Online-Bewerbung
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
Mehr Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.
2. Künstlerischer Prüfungsteil
ACHTUNG: Das vorzubereitende Programm sowie der Prüfungsablauf (Video oder Präsenz) sind ident mit den Anforderungen des jeweiligen künstlerischen Bachelorstudiums. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die entsprechenden Programmvorgaben.
Eine weitere Überprüfung von musikalischer Hörfähigkeit sowie von Kenntnissen in Musiktheorie erfolgt am Beginn des ersten Semesters im Rahmen einer Einstufung in den Lehrveranstaltungen Gehörbildung und Tonsatz nur für jene Kandidat*innen, die zum Studium zugelassen wurden.
3. Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil
In einer Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre pädagogisch-praktischen Fähigkeiten und Potenziale durch den Nachweis klavierpraktischer und vokaler Fertigkeiten:
a) Singen und akkordisches Begleiten
Singen und gleichzeitiges akkordisches Begleiten („Leadsheet“) am Klavier. Vorzubereiten sind 5 vorgegebene Lieder aus dem Bereich der Popularmusik (siehe hier).
b) Begleiten am Klavier
Vorzubereiten ist der Vortrag der Begleitstimme von 3 selbstgewählten Stücken (bzw. Einzelsätzen) der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur aus dem eigenen instrumentalen/vokalen künstlerischen Fach (bei künstlerischen Fächern Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Cembalo und historische Tasteninstrumente: Begleitstimmen von 3 selbstgewählten Stücken bzw. Einzelsätzen der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur eines Orchesterinstrumentes nach eigener Wahl). Praxisorientierte Vereinfachungen der Begleitstimmen sind zulässig bzw. erwünscht. Die Stücke sind bereits mit der Einreichung des künstlerischen Programmes im Zuge der Anmeldung bekannt zu geben. Kopien der Noten sind bei der Prüfung der Prüfungskommission in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.
c) Vom Blatt-Singen
Singen eines einfachen Liedes in deutscher Sprache.
4. Kolloquium
Zur Überprüfung kognitiver und sprachlicher Kompetenzen.
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der vorangegangenen Prüfungsteile, überprüft die individuellen pädagogischen Potentiale sowie die Zielsetzung und Eignung für das Studium.
Beispielfragestellungen zum Kolloquium finden Sie hier.
Deutschkenntnisse:
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben darüber hinaus Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Dieser Nachweis, der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, muss spätestens bei der Zulassung zum Studium erfolgen.
Zulassungsprüfungen für die Aufnahme in den Zertifikatslehrgang werden individuell mit den Bewerber*innen vereinbart!
Die Zulassungsprüfung kann als Vor-Ort Zulassungsprüfung oder durch Einsendung ensprechender Bewerbungsvideos durchgeführt werden und dient der Überprüfung
a) der Studienmotivation
b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
• Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
• Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
• Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)
2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.
3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.