Sologesang

Zulassungsprüfungen für einen Studienbeginn im Wintersemester 2026/27

Anmeldeschluss: Mi., 04.03.2026

Ablauf:

1. Einsendung der vollständig ausgefüllten Anmeldung bis Anmeldeschluss

2. Vor-Ort-Termine:
Mo. 23.03.2026 bis Fr. 27.03.2026 (ganztägig)

Konzertsaal (Singerstraße 26, 2. OG, 1010 Wien)

Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können. 

3. NUR für IGP Bewerber*innen: Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil inkl. Kolloquium
29. & 30.04.2026
Clemens-Hellsberg-Saal (Johannesgasse 4a, 2.OG, 1010 Wien)

Prüfungsprogramme der Zulassungsprüfungen

Bachelorstudium

1. Einsendung der vollständig ausgefüllten Anmeldung bis Anmeldeschluss:

Hier sind auch die ausgewählten Stücke der künstlerischen Präsentation sowie die Noten mitzuschicken.

Für die künstlerische Präsentation ist Folgendes vorzubereiten:

  • 3 selbst gewählte Lieder oder Arien (davon muss mindestens 1 Werk in deutscher Sprache gesungen werden)
  • Ein gesprochener Text (z.B. Gedicht oder Theatermonolog) in Deutsch oder Englisch von maximal zwei Minuten Länge. Dieser Text kann auch eine Eigenarbeit sein.

Alle Werke sind auswendig vorzutragen. Der/die Kandidat*in bringt das Notenmaterial zur Prüfung mit. Ein*e Korrepetitor*in steht zur Verfügung.

Vor-Ort-Termine

   1. Runde:

  • Vortrag eines Stückes aus dem vorbereiteten Repertoire. Bei längeren Stücken kann die Kommission den Vortrag unterbrechen.

Möglicherweise bittet die Kommission noch um den (ganzen oder teilweisen) Vortrag eines weiteren Stücks.

 

2. Runde (für Bewerber*innen, welche die 1. Runde bestanden haben):

a) Theorie- und Solfeggio-Test (Großgruppe, Kleingruppe oder einzeln) - Ein Beispieltest folgt noch

  • Erkennen und Notieren von Intervallen, Akkorden, Tonfolgen und Rhythmen, etc.
  • Blattlesen

b) Ein weiterer künstlerischer Vortrag aus dem mitgebrachten Repertoire nach Auswahl der Kommission

c) In dieser Runde können zusätzlich Schauspielimprovisationen, Körper- und/oder Textarbeit stattfinden.

 

3. Runde (für Bewerber*innen, welche die 2. Runde bestanden haben):

a) Musikalisch-interpretatorische Arbeitsprobe in einer simulierten Unterrichtssituation unter Verwendung des mitgebrachten Repertoires.

b) Gespräch mit der Kommission

 

Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können.

Masterstudium

Die Zulassungsprüfung für das Masterstudium dient der Überprüfung der Eignung der Kandidat*innen für die besonderen Anforderungen des Masterstudiums unter besonderer Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse und Fähigkeiten.

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Sologesang ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium (in einem einschlägigen Studienzweig) oder ein gleichwertiger Abschluss an einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, sowie das Bestehen der Zulassungsprüfung in allen ihren Teilen.

Die Zulassung setzt weiters die konkrete Verfügbarkeit eines Studienplatzes voraus. Die Reihung auf der Warteliste setzt eine Wahrscheinlichkeit der zukünftigen (d.h. bis zum Ende des jeweiligen Semesters) Verfügbarkeit eines Studienplatzes voraus.

Ablauf:

1. Einsendung der vollständig ausgefüllten Anmeldung bis Anmeldeschluss:

Hier sind auch die ausgewählten Stücke der künstlerischen Präsentation sowie die Noten mitzuschicken.

Für die künstlerische Präsentation ist Folgendes vorzubereiten:

  • 4 Arien — davon mindestens 2 aus Oper und/oder Operette, mindestens 1 aus Oratorium, mindestens 1 Arie in Deutsch
  • 4 Lieder aus 3 verschiedenen Stilepochen in mindestens 2 verschiedenen Sprachen
  • Mindestens ein Werk muss aus dem 20. oder 21. Jahrhundert stammen und eine avancierte, nicht-tonale Tonsprache aufweisen
  • Alle Werke sind — mit Ausnahme von Oratorien — auswendig vorzutragen
  • Ein gesprochener Text (z.B. Gedicht oder Theatermonolog) in Deutsch oder Englisch von maximal zwei Minuten Länge. Dieser Text kann auch eine Eigenarbeit sein.

Alle Werke (außer kirchenmusikalisches Repertoire) sind auswendig vorzutragen. Der/die Kandidat*in bringt das Notenmaterial zur Prüfung mit. Ein*e Korrepetitor*in steht zur Verfügung.

2. Vor-Ort-Termine

1. Runde:

Vortrag eines Stückes aus dem vorbereiteten Repertoire. Bei längeren Stücken kann die Kommission den Vortrag unterbrechen.

Möglicherweise bittet die Kommission noch um den (ganzen oder teilweisen) Vortrag eines weiteren Stücks.

2. Runde (für Bewerber*innen, welche die 1. Runde bestanden haben):

a) Theorie- und Solfeggio-Test (Großgruppe, Kleingruppe oder einzeln)

  • Erkennen und Notieren von Intervallen, Akkorden, Tonfolgen und Rhythmen, etc.
  • Blattlesen

b) Ein weiterer künstlerischer Vortrag aus dem mitgebrachten Repertoire nach Auswahl der Kommission

c) In dieser Runde können zusätzlich Schauspielimprovisationen, Körper- und/oder Textarbeit stattfinden.

3. Runde (für Bewerber*innen, welche die 2. Runde bestanden haben):

a) Musikalisch-interpretatorische Arbeitsprobe in einer simulierten Unterrichtssituation unter Verwendung des mitgebrachten Repertoires.

b) Gespräch mit der Kommission

 

Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können.

Bachelorstudium IGP

Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung

  • der Studienmotivation
  • der pädagogischen, künstlerischen und persönlichen Eignung der Bewerber*innen.
     

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in vier Teile, die positive Beurteilung des ersten und zweiten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.

 

1. Online-Bewerbung

Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:

  • Kurzbiografie mit Überblick über die bisher erworbenen Qualifikationen, Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte
  • Motivationsschreiben mit Angaben zu den persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen
  • Programm (vorbereitete Werke) für den künstlerischen Prüfungsteil (= Teil 2)
  • Programm (vorbereitete Werke) für den pädagogisch-praktischen Prüfungsteil (= Teil 3)

Mehr Informationen zur Online-Bewerbung finden Sie hier.

 

2. Künstlerischer Prüfungsteil 

ACHTUNG: Das vorzubereitende Programm sowie der Prüfungsablauf (Video oder Präsenz) sind ident mit den Anforderungen des jeweiligen künstlerischen Bachelorstudiums. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite über die entsprechenden Programmvorgaben.

Eine weitere Überprüfung von musikalischer Hörfähigkeit sowie von Kenntnissen in Musiktheorie erfolgt am Beginn des ersten Semesters im Rahmen einer Einstufung in den Lehrveranstaltungen Gehörbildung und Tonsatz nur für jene Kandidat*innen, die zum Studium zugelassen wurden.

 

3. Pädagogisch-praktischer Prüfungsteil

In einer Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre pädagogisch-praktischen Fähigkeiten und Potenziale durch den Nachweis klavierpraktischer und vokaler Fertigkeiten:

a) Singen und akkordisches Begleiten

Singen und gleichzeitiges akkordisches Begleiten („Leadsheet“) am Klavier. Vorzubereiten sind 5 vorgegebene Lieder aus dem Bereich der Popularmusik (siehe hier).

b) Begleiten am Klavier

Vorzubereiten ist der Vortrag der Begleitstimme von 3 selbstgewählten Stücken (bzw. Einzelsätzen) der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur aus dem eigenen instrumentalen/vokalen künstlerischen Fach (bei künstlerischen Fächern Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Cembalo und historische Tasteninstrumente: Begleitstimmen von 3 selbstgewählten Stücken bzw. Einzelsätzen der Anfänger- und mäßig Fortgeschrittenenliteratur eines Orchesterinstrumentes nach eigener Wahl). Praxisorientierte Vereinfachungen der Begleitstimmen sind zulässig bzw. erwünscht. Die Stücke sind bereits mit der Einreichung des künstlerischen Programmes im Zuge der Anmeldung bekannt zu geben. Kopien der Noten sind bei der Prüfung der Prüfungskommission in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.

c) Vom Blatt-Singen

 Singen eines einfachen Liedes in deutscher Sprache.

 

4. Kolloquium

Zur Überprüfung kognitiver und sprachlicher Kompetenzen.

Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der vorangegangenen Prüfungsteile, überprüft die individuellen pädagogischen Potentiale sowie die Zielsetzung und Eignung für das Studium.

Beispielfragestellungen zum Kolloquium finden Sie hier.


Deutschkenntnisse:
Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben darüber hinaus Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Dieser Nachweis, der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens, muss spätestens bei der Zulassung zum Studium erfolgen.

Certificate of Performance

Zulassungsprüfungen für die Aufnahme in den Zertifikatslehrgang werden individuell mit den Bewerber*innen vereinbart!

Die Zulassungsprüfung kann als Vor-Ort Zulassungsprüfung oder durch Einsendung ensprechender Bewerbungsvideos durchgeführt werden und dient der Überprüfung
   a) der Studienmotivation
   b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
   c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.

Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.

1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
•   Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
•   Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
•   Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)

2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.

3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.

Hinweis für alle Bewerber*innen

Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.

Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.

Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.