Schauspiel

Zulassungsprüfungen für einen Studienbeginn im Wintersemester 2026/27

Anmeldeschluss: Mi, 25. März 2026

1. Runde:

  • Sa, 25.04.2026 ODER
  • Sa, 02.05.2026 ODER
  • Sa, 09.05.2026

Bräunerstraße 5, 1010 Wien

2. Runde:

  • Mo, 06.07.2026 ODER
  • Di, 07.07.2026

MUK.theater (Johannesgasse 4a, EG, 1010 Wien)

3. Runde:

  • Mi, 08.07.2026 ganztägig UND
  • Do, 09.07.2026 ganztägig

MUK.theater (Johannesgasse 4a, EG, 1010 Wien)

Die Einteilung für die 1. Runde wird kurz nach dem Anmeldeschluss - spätestens jedoch Ende April - per Mail an alle Bewerber*innen verschickt. Bitte beachten Sie die Anmerkungen bezüglich eventueller Einteilungswünsche.
 

Das Institut Schauspiel ermutigt Menschen mit Behinderungen sich für das Schauspielstudium zu bewerben.
Individuelle Anforderungen bitte vorher unter schauspiel@muk.ac.at melden.
Wir bemühen uns um barriereärmere Strukturen.
 

Prüfungsprogramme der Zulassungsprüfungen

Bachelorstudium

Hinweis:

Die Zulassungsprüfung erfolgt in drei Runden, wobei das Bestehen der vorangegangenen Runde zur Teilnahme an der nächsten berechtigt. Runde 1 und 2 finden an mehreren Terminen statt. Jede*r Kandidat*in wird für diese Runden jeweils nur für einen Termin eingeteilt. Für Runde 3 müssen die Kandidat*innen an zwei Tagen anwesend sein. Sie werden rechtzeitig über den ersten Prüfungstermin informiert.

Für die Zulassungsprüfung müssen drei Rollenausschnitte von jeweils max. fünf Minuten Länge, vorbereitet werden, die möglichst unterschiedlich sein sollen. 2 der 3 Monologe müssen in deutscher Sprache sein:

  • 1 Monolog aus der historischen Theaterliteratur (Antike bis ca. 1920)
  • 1 Monolog aus der modernen Theaterliteratur (ab Beginn des 20. Jahrhunderts)
  • 1 weiterer Monolog. Das kann:
    • ein performativer, selbst verfasster Text;
    • ein Text aus einem Film oder Roman;
    • ein Text in Erstsprache/Fremdsprache sein.
  • außerdem vorzubereiten für die 3. Runde: 1 Gedicht oder 1 Lied (bitte Noten für Klavierbegleitung mitbringen; a capella, Playback oder Eigenbegleitung ist auch möglich) 

In der Zulassungsprüfung interessiert die Kommission: Rollenphantasie, Spielphantasie, Umgang mit dem Raum, Textverständnis, Umgang mit Emotionalität sowie Spontaneität und Partnerbezug.

Prüfungsverlauf: Die 1. Runde findet vor einer Teilkommission statt. Die erste Rolle kann selbst ausgewählt werden. Die zweite Rolle wird von der Prüfungskommission aus den vorbereiteten Rollen ausgewählt. Bitte benötigte Kostümteile anziehen und Requisiten vorbereiten.

Die 2. Runde findet vor der gesamten Kommission statt. In dieser Runde wird der dritte – noch nicht gespielte - Monolog gezeigt. Anschließend entscheidet die Kommission, welchen Monolog aus der 1. Runde sie noch einmal sehen möchte.

Die 3. Runde findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt. 1. Tag: Gruppenprüfung im Bereich Bewegung, Stimme/Sprechen, Schauspiel-Improvisation. 2. Tag: nochmals ein Monolog freier Wahl sowie Lied oder Gedicht.

Aus organisatorischen Gründen wird Feedback nur an teilnehmende Personen der 3. Runde gegeben.

 

Tipps für die Zulassungsprüfung:

  • Möglichst wenig Requisiten, Möbel, Kostüme verwenden (auf kurze Kostümwechsel achten).
  • Anwesende Studierende des Instituts Schauspiel stehen bei Bedarf als Spielpartner *innen zur Verfügung.
  • Keine gefährlichen Gegenstände (spitze Messer, Schusswaffen, Glasflaschen etc.) verwenden.
  • Keine Gegenstände Richtung Zuschauerraum werfen.
  • Kein offenes Feuer — Zigaretten dürfen nur scheinbar geraucht werden.
  • Keine Flüssigkeiten ausschütten.
  • Bei allen drei Runden bequeme Kleidung mitbringen für ein Aufwärmtraining.

Im Saal sind Studierende des Instituts und helfen gerne beim Aufbau von Tischen und Sesseln. Für einen Kostümwechsel ist ein Sichtschutz vorhanden.

Prinzipiell:

Übersteigt die Zahl der Bewerber*innen mit bestandener Zulassungsprüfung die Zahl der Studienplätze, werden Wartelisten geführt. Die Warteliste ist für die Dauer des jeweiligen Wintersemesters gültig. Die Zulassungsprüfung kann grundsätzlich mehrfach wiederholt werden. 

Im ersten Jahr des Grundstudiums werden angesichts des obligatorischen Gruppenunterrichts keine Bewilligungen zur Abwesenheit gewährt. Kandidat*innen, die über den Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts hinausgehende Verpflichtungen eingegangen sind, müssen das im Rahmen der Zulassungsprüfung bekannt geben, widrigenfalls können sie bei unentschuldigtem Nichterscheinen vom weiteren Unterrichtsbesuch ausgeschlossen werden. Folge ist die Exmatrikulation.

Die Bewerber*innen werden zu einem Termin der 1. Runde zugeteilt – diese Zuteilung ist obligatorisch. Bei gut begründeter und belegbarer Verhinderung bei einem Termin der 1. Runde (Nachweis ist zwingend erforderlich) wird versucht auf einzelne Terminwünsche – welche vor der Deadline via E-Mail an studieninfo@muk.ac.at übermittelt werden müssen – Rücksicht zu nehmen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung zu einem bestimmten Termin!

Hinweis für alle Bewerber*innen

Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.

Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.

Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.