Schauspiel

Zulassungsprüfungen für einen Studienbeginn im Wintersemester 2025/26

Anmeldeschluss: Mi, 09. April 2025

1. Runde:

  • Sa, 10.05.2025 ODER
  • Sa, 17.05.2025 ODER
  • Sa, 24.05.2025

Bräunerstraße 5, 1010 Wien

2. Runde:

  • Di, 01.07.2025 ODER
  • Mi, 02.07.2025

MUK.theater (Johannesgasse 4a, EG, 1010 Wien)

3. Runde:

  • Do, 03.07.2025 ganztägig UND
  • Fr, 04.07.2025 ganztägig

MUK.theater (Johannesgasse 4a, EG, 1010 Wien)

Die Einteilung für die 1. Runde wird kurz nach dem Anmeldeschluss - spätestens jedoch Anfang Juni - per Mail an alle Bewerber*innen verschickt. Bitte beachten Sie die Anmerkungen bezüglich eventueller Einteilungswünsche.

Prüfungsprogramme der Zulassungsprüfungen

Bachelorstudium

Hinweis:
Das Auswahlverfahren ist mehrstufig organisiert. Runde 1 und 2 finden an mehreren Terminen statt. Jede*r Kandidat*in wird für diese Runden für nicht mehr als einen Termin eingeteilt. Für Runde 3 müssen die Kandidat*innen an zwei Tagen anwesend sein. Die definitive Aufteilung der zur Verfügung stehenden Tage auf die einzelnen Auswahlrunden wird in Abhängigkeit der Anzahl der Bewerbungen erfolgen und kann auch kurzfristig noch während der mehrtägigen Zulassungsprüfung adaptiert werden. Sie werden rechtzeitig über den genauen Zeitpunkt Ihres Einstiegs ins Auswahlverfahren informiert!

Die Zulassungsprüfung erfolgt in drei Abschnitten, wobei das Bestehen des vorangegangenen Abschnitts zur Teilnahme an der nächsten Runde berechtigt und bis zu vier Tage in Anspruch nehmen kann.

Für die Zulassungsprüfung sind vier selbst erarbeitete Rollenausschnitte von jeweils max. fünf Minuten Länge vorzubereiten, wobei der*die Bewerber*in sich in möglichst unterschiedlichen Rollen präsentieren soll:

  • 1 Monolog aus der antiken oder klassischen Theaterliteratur
  • 1 Monolog aus der modernen Theaterliteratur ab Beginn des 20. Jahrhunderts
  • 2 weitere frei wählbare Monologe zum Beispiel: performatives Spiel, selbst verfasste Texte, Filmszenen, Erstsprache/Fremdsprache. 
  • außerdem vorzubereiten für die 3. Runde: 1 kurzes Gedicht oder 1 Lied (Noten können mitgebracht werden - a capella, Playback oder Eigenbegleitung ist möglich) 

 

Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Studienplatz-Anwärter*innen in den Bereichen Rollenphantasie, Spielphantasie, szenische Phantasie, Textverständnis, Umgang mit Emotionalität sowie Spontanität und Partnerbezug. Gleichzeitig wird die physiologische, motorische, sprachlichstimmliche, musikalisch-rhythmische und intellektuelle Eignung getestet.

Prüfungsverlauf:
Die erste Runde findet vor einer Teilkommission statt. Die erste Rolle kann der*die jeweilige Kandidat*in selbst auswählen — deshalb gleich eventuell benötigte Kostümteile anziehen und Requisiten vorbereiten. Die zweite Rolle wird von der Prüfungskommission aus den vorbereiteten Rollen ausgewählt.

Die zweite Runde findet vor der gesamten Kommission statt. In der zweiten Runde zeigen die Kandidat*innen einen Monolog aus der ersten Runde sowie einen weiteren Monolog, der bisher noch nicht gezeigt wurde. Der*die Kandidat*in kann selbst entscheiden, mit welcher Rolle er*sie beginnen möchte.

In der dritten Runde durchlaufen die Bewerber*innen verschiedene Prüfungssituationen im Bereich Schauspiel-Improvisation, Stimme/Sprechen, Bewegung und zur Überprüfung der musikalischen Eignung. Am zweiten Tag der dritten Runde werden nochmals ein Monolog sowie das vorzubereitende Lied präsentiert. Die Kommission entscheidet welcher Monolog gezeigt werden soll.

Aus organisatorischen Gründen wird Feedback nur nach der 3. Runde gegeben.

Atteste:
Nach bestandener Prüfung kann gegebenenfalls ein HNO-Attest über die Stimmgesundheit als Nachweis der Eignung zum Sprechberuf (kein phoniatrisches Gutachten) verlangt werden, ebenso ein Attest vom Hausarzt über den allgemeinen Gesundheitszustand. Beide Atteste dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

Tipps für die Zulassungsprüfung:

 

  • Möglichst wenig Kostüme, Requisiten und Möbel verwenden
  • Studierende können als Partner zur Verfügung stehen
  • Es ist nicht notwendig, das Stück oder die Situation zu erklären. Die Kommission sollte allein aus der gespielten Szene heraus alles erkennen können.
  • Keine gefährlichen Gegenstände (spitze Messer, Schusswaffen, Glasflaschen etc.) verwenden
  • Keine Gegenstände Richtung Zuschauerraum werfen
  • Kein offenes Feuer — Zigaretten dürfen nur scheinbar geraucht werden
  • Keine Flüssigkeiten ausschütten
  • Bei allen drei Runden bequeme Kleidung mitbringen für ein Aufwärmtraining

Im Saal sind Studierende der Abteilung und helfen gerne beim Aufbau von Tischen und Sesseln, damit dies schneller geht. Wenn wirklich ein Umziehen zur zweiten Rolle nötig ist, dann ist dies am besten hinter den Vorhängen im Bühnenhintergrund möglich.

Prinzipiell:
Übersteigt die Zahl der Bewerber*innen mit bestandener Zulassungsprüfung die Zahl der Studienplätze, werden Wartelisten geführt. Die Warteliste ist für die Dauer des jeweiligen Wintersemesters gültig. Die Zulassungsprüfung kann grundsätzlich mehrfach wiederholt werden.

Im ersten Jahr des Grundstudiums werden angesichts des obligatorischen Gruppenunterrichts keine Bewilligungen zur Abwesenheit gewährt. Kandidat*innen, die über den Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts hinausgehende Verpflichtungen eingegangen sind, müssen das im Rahmen der Zulassungsprüfung bekannt geben, widrigenfalls können sie bei unentschuldigtem Nichterscheinen vom weiteren Unterrichtsbesuch ausgeschlossen werden. Folge ist die Exmatrikulation.

Die Bewerber*innen werden zu einem Termin der 1. Runde zugeteilt – diese Zuteilung ist obligatorisch. Bei gut begründeter und belegbarer Verhinderung bei einem Termin der 1. Runde (Nachweis ist zwingend erforderlich) wird versucht auf einzelne Terminwünsche – welche vor der Deadline via E-Mail an studieninfo@muk.ac.at übermittelt werden müssen – Rücksicht zu nehmen. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung zu einem bestimmten Termin!

Hinweis für alle Bewerber*innen

Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.

Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.

Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.