Anmeldeschluss: 07.05.2025
Do, 22.05. und 23.05.2025, ab 10:00 Uhr
Zi. 1.04.03 (Johannesgasse 4a, 1. OG, 1010 Wien)
Theoretischer Prüfungsteil (nur für BA):
Di., 20.05.2025, 09:00 - ca. 12:00 Uhr
Zi. 2.04 (Johannesgasse 4a, 2. OG, 1010 Wien)
Hier finden Sie nähere Informationen zur theoretischen Prüfung.
Die Zulassungsprüfung findet vor Ort in Wien statt. Bitte treffen Sie zeitgerecht alle organisatorischen Vorbereitungen (Flugreservierungen, Visum etc.) um daran teilnehmen zu können.
Die Zulassungsprüfung erfolgt in mehreren Abschnitten, wobei das Bestehen des vorangegangenen Abschnittes zur Teilnahme am nächsten Abschnitt berechtigt. Die Zulassungsprüfung dient dem Nachweis der Begabung für die Studienrichtung, der Beherrschung von Grundkenntnissen auf dem Gebiet der Theorie und Gehörbildung sowie eines Instrumentes.
Die Zulassungsprüfung ist schriftlich und mündlich und besteht aus:
Voraussetzung für die Aufnahme in das Masterstudium ist ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium der gleichen Studienrichtung oder ein gleichwertiger Abschluss sowie die positive Absolvierung der Zulassungsprüfung und die Verfügbarkeit eines Studienplatzes.
Der*die Studiendirektor*in kann die Zulassung zum Masterstudium mit der Auflage verbinden, einzelne über den Studienplan des Masterstudiums hinausgehende Lehrveranstaltungen zu absolvieren bzw. schriftliche Arbeiten nachzureichen. Für die Erfüllung dieser Auflagen kann der/dem Studierenden eine Frist gesetzt werden. Wird keine Frist gesetzt, so sind diese Auflagen spätestens bis zum Abschluss des Studiums zu erfüllen.
Die Zulassungsprüfung dient der Überprüfung des*der Studienanwärters*in auf dem Niveau des Abschlusses des Bachelorstudiums oder eines gleichwertigen Abschlusses derselben Studienrichtung einer in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.
1. Teil Theorie:
• Gehörbildungs- und Rhythmustest
2. Teil Am Klavier:
• Partiturspiel vom Blatt im Schwierigkeitsgrad Bachelorabschluss Dirigieren
• Korrepetition: 15—20 Minuten eines Opernaktes nach Wahl (Markieren der wesentlichen Sänger*innen-Einsätze)
• Vorspiel am Klavier (den ersten Satz einer Klaviersonate von L. v. Beethoven — außer den Sonaten op. 14, op. 27/2, op. 49 und op. 79. — eine Etüde in der Schwierigkeit einer virtuosen Etüde von Liszt, Rachmaninow oder Chopin und ein repräsentatives Werk aus dem 20. Jahrhundert
3. Teil Dirigieren:
• 1. Satz aus Beethoven 3. oder 5. oder 7. Sinfonie
• 1. Satz aus Brahms 1. oder 3. Sinfonie
• 1. Satz aus Schostakowitsch 1. Sinfonie
4. Teil Gespräch
Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, wird ein individueller Prüfungstermin mit Ihnen vereinbart.
Die Zulassungsprüfung kann als Vor-Ort Zulassungsprüfung oder durch Einsendung entsprechender Bewerbungsvideos durchgeführt werden und dient der Überprüfung
a) der Studienmotivation
b) des künstlerischen Niveaus (Masterzulassungsniveau)
c) der künstlerischen und persönlichen Eignung
der Bewerber*innen.
Die Zulassungsprüfung gliedert sich in drei Teile, die positive Beurteilung des ersten Teils ist Voraussetzung für die Zulassung zu den weiteren Prüfungsteilen.
1. Einreichung einer Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse), Motivationsschreiben, Repertoireliste und ein künstlerisches Prüfungsprogramm:
• Kurzbiografie: Bewerber*innen geben einen schriftlichen Überblick über bisher erworbenen Qualifikationen, (Sprach-)Kompetenzen und Tätigkeitsschwerpunkte.
• Studienmotivation: Die Bewerber*innen beschreiben hier ihre persönlichen Erwartungen und Zielvorstellungen des Lehrgangs. Weiters soll auch dargelegt werden, welche künstlerischen Schwerpunkte vorhanden sind bzw. angestrebt werden.
• Prüfungsprogramm für Teil 2: Programm für die in Teil 2 vorgesehene künstlerische Selbstpräsentation (orientiert sich am Prüfungsprogramm der Zulassungsprüfung für das Masterstudium)
2. Künstlerische Selbstpräsentation:
In der künstlerischen Selbstpräsentation zeigen die Bewerber*innen ihre künstlerischen Fähigkeiten bzw. ihr künstlerisches Niveau. Das Programm wird von den Bewerber*innen selbstständig zusammengestellt und soll einen möglichst aussagekräftigen Eindruck über die künstlerischen Qualifikationen vermitteln. Das künstlerische Niveau soll mindestens dem der Masterzulassung entsprechen.
3. Kolloquium:
Die Kommission bespricht und reflektiert mit den Bewerber*innen die Ergebnisse der Prüfungsteile, überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die persönliche Zielsetzung und Eignung für den Lehrgang.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.
Die Bewerbung für die Zulassungsprüfung erfolgt über die Bewerbungsmaske in MUKonline. Alle erforderlichen Schritte für die Anmeldung zur Zulassungsprüfung sind hier angeführt.