Anmeldeschluss: Mi., 02.09.2020
Da auf Grund der aktuellen Covid-19 Situation sich die Einreise für manche Kandidat*innen schwieriger gestaltet als für andere, hat sich der Studiengang im Sinne der Gleichberechtigung dazu entschlossen die Zulassungsprüfung am 15.09.2020 nicht vor Ort, sondern per Video abzuhalten.
Videobewerbung:
Bitte senden Sie uns Ihre Videobewerbung bis zum 15.09.2020 an studieninfo@muk.ac.at.
Übermitteln Sie uns folgende Videos:
Linkzusendung via YouTube, Dropbox, Google Drive, etc.
Bitte geben Sie im Betreff der E-Mail „Videobewerbung Kammermusik WS 2020/21“ an!
Sie werden persönlich via E-Mail über das Ergebnis Ihrer Zulassungsprüfung informiert.
Di., 15.09.2020, ganztägig
MUK.podium (Johannesgasse 4a, 1010 Wien)
Die kommissionelle Zulassungsprüfung dient der Überprüfung der Eignung der Ensembles bzw. Einzelpersonen (Kandidat*innen ohne Kammermusikpartner*innen) unter Berücksichtigung ihrer praktischen Vorkenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Kammermusik, sowie der Prognose einer zukünftigen Erreichung der Ziele des Lehrgangs.
1. Einreichung von Kurzbiografie (inkl. Sprachkenntnisse und Nachweis kammermusikalischer Erfahrung), Motivationsschreiben, Werkliste und Prüfungsprogramm:
2. Kommissionelle künstlerische Zulassungsprüfung
Das Prüfungsprogramm muss mindestens zwei verschiedene Werke enthalten, davon mindestens ein Werk der Wiener Klassik, auch repräsentative Einzelsätze sind möglich. Wenn keine Werke der Wiener Klassik für das Ensemble existieren, sind auch Bearbeitungen zulässig.
Die vorgetragenen Werke müssen in die Kategorie Kammermusik unter ausdrücklichem Ausschluss begleiteter Sololiteratur fallen.
Programmdauer: ca. 30 Minuten
Ensembles spielen im Ensembleverband.
Einzelpersonen erhalten nach der Anmeldung eine Liste an vorzubereitenden Kammermusikstücken. Bei der künstlerischen Prüfung wird ein Ensemble der MUK zur Verfügung gestellt, welches mindestens ein Werk daraus vorbereitet hat. Die Prüfung findet als Probe der*des Kandidat*in, die*der den jeweiligen Part übernimmt, mit dem Ensemble statt. Es können bis zu drei verschiedene Werke aus dieser Liste bei der Prüfung erprobt werden.
Der Vortrag bzw. die Probe (für Einzelpersonen) kann durch den Vorsitzenden der Kommission jederzeit unterbrochen oder abgebrochen werden.
3. Kolloquium
Das Kolloquium dient der Überprüfung sowohl der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit der Bewerber*innen als auch der Prognose der Realisierbarkeit der Teilnahme am Lehrgang unter besonderer Berücksichtigung der Ressourcen der Universität.
Die Kommission überprüft die individuellen und künstlerischen Potentiale sowie die Chance auf Umsetzung der individuellen Zielsetzungen.
Auch kurzfristige Terminänderungen sind eventuell möglich! Vergewissern Sie sich bitte dahingehend an dieser Stelle der Website.
Bewerbungen für ein Studium an der MUK können im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsfrist online hochgeladen werden. Bewerbungen, die nach einem Anmeldeschluss hochgeladen werden, können nicht mehr für den anschließenden Zulassungsprüfungstermin eingeteilt werden.